Ethische Aspekte
I. Medizinisch-naturwissenschaftliche Aspekte
II. Rechtliche Aspekte
III. Ethische Aspekte
IV. Module
III. Ethische Aspekte
Durch die PID werden Embryonen bzw. unbefruchtete Eizellen untersucht und abhängig vom Befund der Untersuchung vor dem Versuch der Herbeiführung einer Schwangerschaft vom weiteren Fortpflanzungsprozess ausgeschlossen. In der aktuellen Diskussion um eine ethische Beurteilung der PID lassen sich verschiedene Diskussionsschwerpunkte feststellen.
Die ethische Diskussion um die Verfahren der PID bewegt die Frage, ob und wenn ja, in welchem Ausmaß durch die Verfahren der PID mögliche Schutzansprüche des Embryos verletzt werden. Zugrunde liegt dieser Diskussion die Frage nach dem (Zeit)punkt, von dem an dem Embryo Rechte und Schutz zugesprochen werden. Diese Frage stellt sich nicht nur hinsichtlich des mit diesen Verfahren verbundenen Eingriffs in den Embryo bei der Embryobiopsie und der unvermeidbaren Zerstörung von Embryonalzellen bei der Diagnose, sondern auch und insbesondere hinsichtlich des möglichen Verzichts auf den Embryotransfer bei embryopathischem Befund oder sonstigen unerwünschten Eigenschaften.
Maßgebend für eine Beurteilung des moralischen Status des menschlichen Embryos ist das jeweils zugrunde gelegte ethische Schutzkonzept (siehe Modul Moralischer Status von Embryonen). Hier werden zwei Grundpositionen unterschieden. Eine erste Position überträgt dem menschlichen Embryo die Schutzwürdigkeit des geborenen Menschen voll von Beginn an (siehe Modul Würdeschutz von Beginn), das heißt vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung, aufgrund seines Personseins. Eine zweite Position spricht dem Embryo eine Schutzwürdigkeit in abgestufter Weise (siehe Modul Abgestufter Würdeschutz) abhängig vom Erreichen einer bestimmten Entwicklungsstufe zu. Genannt werden als mögliche würderelevante Entwicklungszeitpunkte die Einnistung in die Gebärmutter, mit welcher der Embryo überhaupt erst wirklich entwicklungsfähig sei oder die Bildung des Primitivstreifens, der die Individuation beende, da von diesem Zeitpunkt an die Mehrlingsbildung ausgeschlossen sei. Die im wissenschaftlichen Diskurs angeführten Argumente über ontologische Voraussetzungen für eine volle oder abgestufte Schutzwürdigkeit lassen sich hauptsächlich vier Argumentationstypen zuordnen. Nach den Anfangsbuchstaben ihrer Schlagworte werden diese häufig als SKIP-Argumente (siehe Modul SKIP - Argumente) bezeichnet. Vertreten oder bestritten werden sie einzeln, zum Teil aber auch in Kombination, da sie sich ergänzen und voneinander abhängen.
- Speziesargument
Das Speziesargument geht davon aus, dass Embryonen, da sie biologisch der Spezies homo sapiens zugehörig sind, Würde besitzen und deshalb wie alle anderen Mitglieder dieser Spezies schutzwürdig sind. Sie haben im Sinne der Gleichbehandlung das gleiche Recht auf Leben wie geborene Menschen inne. - Kontinuitätsargument
Eng mit der Fragestellung des Speziesarguments nach dem biologischen Beginn individuellen menschlichen Lebens verbunden ist das Kontinuitätsargument. Hierbei wird davon ausgegangen, dass Embryonen sich kontinuierlich entwickeln und innerhalb dieser Entwicklung zum geborenen Menschen keine moralisch relevanten Einschnitte bestehen und ihnen folglich die gleichen Rechte wie geborenen Menschen einzuräumen sind. - Identitätsargument
Die dem Identitätsargument zugrunde liegende These konstatiert, dass aus der unter moralrelevanter Hinsicht bestehenden Identität eines geborenen Menschen mit dem Embryo, aus dem er sich nach der Verschmelzung von Samen- und Eizelle entwickelt hat, sowie aus der Tatsache, dass der Geborene Menschenwürde hat, auf die Würde des Embryos zu schließen ist. - Potentialitätsargument
Das Potentialitätsargument besagt, dass bereits die befruchtete Eizelle die volle Potentialität besitzt, geborener Mensch zu werden. Im Naturprozess der Menschwerdung hat der Embryo somit von Anfang an die Potentialität, sich zu einem personalen Dasein und sittlichen Subjektsein zu entwickeln. Aufgrund dieses von Anfang an vorhandenen Potentials ist der Embryo uneingeschränkt schützenswert.
Darüber hinaus stellt sich hinsichtlich der Verfahren der PID die ethische Auseinandersetzung bezüglich der Anwendung der Techniken der extrakorporalen Befruchtung als Voraussetzung für die PID neu. Kritiker machen geltend, dass ihre Zulassung ursprünglich an andere Voraussetzungen und Ziele gebunden war. Im Falle ihres Einsatzes im Rahmen der PID wird sie für Paare genutzt, die auch ohne die Methoden der assistierten Reproduktion in der Lage sind, Kinder auf die Welt zu bringen. Damit findet ein Wandel im Anwendungsspektrum dieser Techniken statt. Während bei ihrem ursprünglichen Anwendungsgebiet das Herbeiführen einer Schwangerschaft und damit letztlich die Geburt eines Kindes das Ziel ist, werden sie im Rahmen der PID zur Selektion von Embryonen mit bestimmten Befunden genutzt. Das Ziel sei hier zunächst Selektion, erst in zweiter Linie Schwangerschaft und Geburt eines Kindes, bei dem ein bestimmtes Merkmal ausgeschlossen werden solle.
Mit der PID werden unterschiedliche Anwendungsziele verfolgt. In der ethischen Diskussion geht es um die Frage, ob und wenn ja, welche dieser Anwendungsziele mögliche Verletzungen von Schutzansprüchen der Embryonen rechtfertigen. Als ein derzeitiges Anwendungsziel der PID (siehe Modul Anwendungsziele der PID) gilt die Erhöhung der Chancen auf eigenen Nachwuchs ohne das Risiko, genetische Krankheiten (siehe Modul PID-Anwendung bei genetisch bedingten Krankheiten) zu übertragen. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang beispielsweise ein Fall aus Großbritannien (siehe Modul Baby ohne Brustkrebsgen), bei dem ein Paar eine PID durchführen ließ, um so die Vererbung eines Brustkrebsgens vermeiden zu können. In ethischer Perspektive wird in Zusammenhang mit diesem Anwendungsziel vor allem über die Schwierigkeit diskutiert, eine Auswahl der zu diagnostizierenden Krankheiten bzw. Merkmale und der Selektionskriterien (tödliche Krankheiten, spätmanifeste Krankheiten, nicht behandelbare Krankheiten usw.) zu treffen.
Ein weiteres Anwendungsziel der PID ist die Herstellung von so genannten "Retter-Geschwistern" (siehe Modul Retter-Geschwister (Saviour Siblings)). Dabei handelt es sich um Kinder, die einem kranken älteren Geschwisterkind für die Behandlung notwendige Stammzellen liefern sollen. Dazu wird nach einer künstlichen Befruchtung mittels PID der Embryo mit der größten genetischen Übereinstimmung (siehe Modul HLA-Kompatibilität) mit dem erkrankten Kind ausgewählt und der Frau eingepflanzt. Nach der Geburt soll dann mit den Stammzellen aus dem Nabelschnurblut oder dem Knochenmark des Neugeborenen dem kranken Geschwisterkind geholfen werden. Befürworter dieses Anwendungsgebietes der PID machen geltend, dass in einem solchen Fall einem lebensbedrohlich erkrankten Kind, für das anders kein passender Spender gefunden werden könne, zu helfen sei. Kritiker wenden dagegen ein, dass hier ein Embryo nicht primär um seiner selbst willen geschaffen werde, sondern mit dem Ziel, einem anderen Menschen zu helfen, sodass damit eine vollständige Instrumentalisierung (siehe Modul Instrumentalisierung) erfolge, die ethisch nicht zu rechtfertigen sei. Zudem stelle sich die Frage, inwieweit einem aus diesen Gründen in die Welt gebrachten Kind die Chance bleibe, sich selbst gerade bei weiteren Behandlungen freiwillig für oder gegen die Hilfe zu entscheiden und gegebenenfalls damit verbundene Schmerzen zu erleiden. Darüber hinaus werde eine beträchtliche Anzahl gesunder Embryonen erzeugt und verworfen.
Grundsätzlich spielt es in der Diskussion eine erhebliche Rolle, ob es keine anderen Erfolg versprechenden Behandlungsmöglichkeiten gibt, ob eine tödliche Krankheit behandelt wird und ob das durch PID gezeugte Kind sich möglicherweise wiederholt schmerzhaften Eingriffen unterziehen muss. Ein drittes Anwendungsziel ist die Selektion von Embryonen aufgrund nicht-krankheitsrelevanter Merkmale wie beispielsweise dem Geschlecht. Gegen diese Form der Selektion richten sich gravierende ethische Bedenken. Befürworter dieser Anwendungsmöglichkeit der PID machen indes geltend, dass auch soziale Kriterien zulässig seien. Gerade bei nicht-krankheitsrelevanten Merkmalen wird eine schleichende Ausweitung (slippery slope) (siehe Modul Schleichende Ausweitung (Slippery Slope)) in Richtung einer eugenischen Selektion (siehe Modul Eugenik) und ethisch umstrittener Embryonenforschung befürchtet.
Diskutiert werden vielfach auch die Folgen der Zulassung der PID, sowohl gesellschaftlich als auch für behinderte und nicht-behinderte Individuen: In Bezug auf die gesellschaftlichen Folgen besteht die Befürchtung einer zunehmenden Diskriminierung (siehe Modul Diskriminierung behinderter Menschen) kranker und behinderter Menschen. Bei einer Zulassung der Verfahren der PID könne auf Paaren mit Kinderwunsch ein gesellschaftlicher Druck zur Verhinderung behinderten Lebens entstehen, der den Eltern möglicher behinderter Kinder nahe lege, zum Wohl der Allgemeinheit die Methoden der PID zu nutzen, um der Gesellschaft keine höheren Kosten für die Pflege und Betreuung eines behinderten oder kranken Kindes zuzumuten. Die so möglicherweise entstehenden Mechanismen würden dann die in Verbindung mit der PID häufig zitierte reproduktive Freiheit der Eltern nicht erhöhen, sondern im Gegenteil erschweren. Es wird angeführt, dies sei bereits am Beispiel der PND sichtbar: Allein durch die Verfügbarkeit der Verfahren entstünde ein gesellschaftlicher Druck, diese auch zu nutzen. Kritiker führen darüber hinaus an, dass eine Zulassung der PID der Billigung von "lebensunwert" Urteilen entspräche. Dies habe vor allem auf die Lebenssituation behinderter und kranker Menschen gravierende Auswirkungen. Sie würden im Falle einer Zulassung der PID mit einem staatlich tolerierten "lebensunwert" Urteil konfrontiert, das ihre eigene Existenz radikal in Frage stellt.
Weitere Diskussionsfelder bestehen in Fragen, die sich um die Autonomie des Paares, die Rolle der Frau bzw. das Frauenbild, das Arzt-Patientverhältnis (wobei als Patient sowohl das Paar, die Frau und/oder die Embryonen gesehen werden) und eine vertretbare Beratung und Begleitung des Paares, der Frau, darüber hinaus aber auch des medizinischen Personals drehen.

