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In-vitro-Fertilisation

In-vitro-Fertilisation

Als In-vitro-Fertilisation (IVF) oder Zeugung im Reagenzglas wird eine reproduktionsmedizinische Technik bezeichnet, bei der die Befruchtung einer Eizelle im Rahmen einer Unfruchtbarkeitsbehandlung außerhalb des Körpers vorgenommen wird. Dazu werden Eizellen nach hormoneller Stimulation von den Eierstöcken abgesaugt. Der Eingriff sowie die hormonelle Behandlung stellen eine erhebliche Belastung für die Frau dar, deren Eizellen entnommen werden.

Spermien werden durch Ejakulation gewonnen und aufbereitet. Die Ei- und Samenzellen werden im Reagenzglas zusammengebracht, es erfolgt die Befruchtung. Die entstehende Zygote entwickelt sich in vitro in gleicher Weise wie auf natürlichem Wege zum frühen Embryo.

Zygote

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Bei einer Unfruchtbarkeitsbehandlung werden bis zu drei Embryonen mit Hilfe eines Katheters in der Gebärmutter der Frau platziert, wo sie sich zu einem Kind entwickeln können.

Transfer von Embryonen

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Zur Methode der IVF siehe Steck, Thomas (2001). Praxis der Fortpflanzungsmedizin. Stuttgart: Schattauer.

Auf dem Wege der IVF können nicht nur eigene, sondern auch fremde Eizellen von Spenderinnen befruchtet und eingepflanzt werden. Dies kann nicht nur einen Kinderwunsch bei mütterlicher Unfruchtbarkeit erfüllen, sondern es ermöglicht auch ohne Präimplantationsdiagnostik eine Selektion bezüglich bestimmter vererblicher Merkmale. 

In verschiedenen Ländern ist die Zulässigkeit einer solchen Selektion unterschiedlich streng geregelt: Während beispielsweise nach britischem Recht ausschließlich medizinische Informationen, insbesondere hinsichtlich möglicher Erbkrankheiten, berücksichtigt werden dürfen, können z.B. in einigen Bundesländern der Vereinigten Staaten auch nicht-medizinische Informationen, wie die soziale Herkunft der Spenderin, mit in den Auswahlprozess der Spendereizelle einbezogen werden. Weiterhin ist im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten die Kommerzialisierung der Eizellenspende in Großbritannien gesetzlich verboten, und die durch IVF entstandenen Kinder haben nach ihrem 18.Lebensjahr ein Recht auf Informationen zu ihrer Herkunft. Diese Unterschiede in der Zulässigkeit führen dazu, dass britische Frauen zu IVF-Behandlung vermehrt in die USA ausreisen und die Dienste dortiger IVF-Institute in Anspruch nehmen.

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