Module
Module zum Blickpunkt Stammzellen
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Adulte Stammzellen
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Adulte Stammzellen
Zum Begriff der "adulten Stammzellen" und der Frage nach den Alternativen vgl. insgesamt auch Teil I dieses Blickpunkts: "Naturwissenschaftlich-medizinischer Sachstand".
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Agence de la biomédecine
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Frankreich: Agence de la biomédecine
Eine Zusammenfassung der Aufgaben der Agence de la biomédecine. (Englisch) (pdf) Online Version
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Allgemeine Erklärung über das menschliche Genom und Menschenrechte
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Allgemeine Erklärung über das menschliche Genom und Menschenrechte
Universal Declaration on the Human Genome and Human Rights [11. November 1997]. (Englisch) Online Version
Allgemeine Erklärung über das menschliche Genom und Menschenrechte [11. November 1997]. (Deutsch) Online Version
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Anträge zur Gewinnung von Hybriden
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Anträge zur Gewinnung von Hybriden
Im November 2006 hat Dr. Lyle Armstrong der University of Newcastle upon Tyne bei der HFEA beantragt, mit Eizellen der Kuh menschliche Embryonen zu klonieren, um aus ihnen embryonale Stammzellen gewinnen zu können. Aufgrund der Knappheit von humanen Eizellen, sei die Verwendung von tierischen Zellen nötig, um Grundlagenwissen zu erlangen und Therapiemöglichkeiten zu entwickeln. Die HFEA erklärte in einer Pressemitteilung, dass nicht vor Januar 2007 mit einem Ergebnis über die Zulassung gerechnet werden dürfe.
Newcastle University (2006): Researchers seek permission for stem cell work using animal eggs. Online Version
Human Fertilisation and Embryology Authority (2006): Use of animal eggs in embryo research.
In Reaktion darauf hat das britische Gesundheitsministerium (Department of Health) am 27. Mai 2007 den Gesetzesentwurf "Human Tissues and Embryos (Draft) Bill" vorgelegt, mit dem der "Human Fertilisation and Embryology Act" revidiert werden soll. Darin sind unter anderem Lockerung der Forschungsverbote an Hybriden und Chimären wie auch die Etablierung einer einheitlichen Regulierungsbehörde (Regulatory Authority for Tissue and Embryos - RATE) vorgesehen. Die RATE soll die Arbeit der Human Fertilisation and Embryology Authority (HFEA) und der Human Tissue Authority (HTA) übernehmen.
Department of Health (2007): Human Tissues and Embryos (Draft) Bill. Online Version
Auch aufgrund eines weiteren Antrags zur Erstellung und Erforschung von Hybriden hat die HFEA nach dreimonatiger Befragung der britischen Bevölkerung und eingehender Prüfung eine grundsätzliche Entscheidung darüber treffen wollen, wie mit derartigen Anträgen zu verfahren sei.
Am 05. September 2007 hat die HFEA daraufhin befunden, dass es keinen fundamentalen Grund gebe, cytoplasmatische Hybridforschung zu untersagen. Demnach kann die Gewinnung und Erforschung von embryonalen Tier/Mensch-Mischwesen in Einzelfällen von der HFEA genehmigt werden. Forscher müssen in den entsprechen Anträgen nachweisen, dass derartige Forschung sowohl notwendig als auch wünschenswert ist. Über die zur Zeit vorliegenden beiden Anträge zur Gewinnung von Embryonen aus tierischen Eizellen und menschlichem Genom wird voraussichtlich bis November diesen Jahres entschieden werden.Human Fertilisation and Embryology Authority (2007): HFEA statement on its decision regarding hybrid embryos. Online Version
Im Januar 2008 hat die HFEA beide Anträge zur Forschung an Tier/Mensch-Hybriden bewilligt. Beide Anträge hätten sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllt, so dass nun jeweils für ein Jahr unter bestimmten Auflagen an cytoplasmatischen Hybridembryonen geforscht werden darf.
Human Fertilisation and Embryology Authority (2008): HFEA Statement on licensing of applications to carry out research using human-animal cytoplasmic hybrid embryos. Online Version
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Argumente für den Würdeschutz
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Argumente für den Würdeschutz
Die vier gängigen Argumente für den Würdeschutz des frühen Embryos (Potentialitätsargument, Kontinuitätsargument, Identitätsargument, Argument der Spezieszugehörigkeit) werden im Blickpunkt "Klonen zu Forschungszwecken" kurz erläutert.
Blickpunkt "Klonen zu Forschungszwecken" Online Version
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Auseinandersetzung um die Schutzwürdigkeit des menschlichen Embryos
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Schutzwürdigkeit des menschlichen Embryos: Grundpositionen
Einen Überblick über die Grundpositionen gibt die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Recht und Ethik der modernen Medizin" in ihrem Teilbericht zur Stammzellforschung [21. November 2001; relevante Stelle: S. 72-81]:
Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Recht und Ethik der modernen Medizin": Zweiter Zwischenbericht der Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin - Teilbericht Stammzellforschung [21. November 2001]. (Deutsche Originalfassung) Online Version
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Behandlungsmöglichkeiten von Diabetes Typ 1 mit Stammzellen
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Behandlungsmöglichkeiten von Diabetes Typ 1 mit Stammzellen
Typ-1 Diabetes mellitus bezeichnet eine Autoimmunerkrankung, bei der das Immunsystem des Betroffenen die Insulin produzierenden Betazellen der Bauchspeicheldrüse im Rahmen einer Entzündungsreaktion angreift. Die darauf einsetzende Zerstörung der Betazellen führt zu einem gesundheitsschädigenden Insulinmangel. Bisher wurde Diabetes Typ 1 vor allem mit der künstlichen Zuführung des fehlenden Hormons in Form von Insulinpräparaten, behandelt. Diese Therapie erlaubt jedoch keine Heilung im engeren Sinne. Der fehlende körpereigene Stoff muss dem Patienten vielmehr bis zum Lebensende zugeführt werden. Die Forschung im Bereich der Behandlung von Diabetes Typ 1 mit embryonalen, aber auch adulten Stammzellen zielt hingegen auf eine Etablierung endgültiger Heilungsmöglichkeit.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind beispielhaft folgende Forschungsergebnisse zu verzeichnen:
Einem Wissenschaftlerteam um Julio Voltarelli gelang es im Jahr 2007 ein Verfahren zu entwickeln, dass Diabetes Typ 1 Patienten zwar nicht dauerhaft heilt, den Diabetes aber zumindest zeitweilig zum Verschwinden bringt. 15 Freiweilligen im Alter von 14 bis 31, bei denen kurz zuvor Diabetes Typ 1 diagnostiziert worden war, wurden Stammzellen aus dem Knochenmark entnommen. Im Folgenden wurden ihre gesamten Immunzellen durch Medikamente abgetötet, um ihnen dann ihre eigenen Stammzellen intravenös wieder zu verabreichen. 12 der 15 Patienten hatten sich nach wenigen Tagen so weit erholt, dass sie keine Insulininjektionen mehr benötigten. Dieser Effekt hielt im Durchschnitt 18 Monate an, bei einem Patienten sogar 35 Monate. Weitere kontrollierende Studien stehen jedoch derzeit noch aus.
US-Forschern um Evert Kroon gelang es 2008, Mäuse, deren Beta-Zellen chemisch zerstört worden waren, mit humanen embryonalen Stammzellen zu therapieren. In der Studie wurden auf der Basis menschlicher embryonaler Stammzellen Bauchspeicheldrüsengewebe gezüchtet, welches den Versuchsmäusen eingepflanzt wurde. Nach circa einem Monat bildeten sich aus dem menschlichen Gewebe Zellen, welche in Abhängigkeit vom Blutzuckerspiegel Insulin synthetisierten. Nach drei Monaten produzierte ein Großteil der Mäuse sogar genug Insulin um den künstlich hervorgerufenen Diabetes auszugleichen. Inwieweit die Ergebnisse des Tierversuches jedoch auf den Menschen übertragen werden können, ist noch fraglich.
Voltarelli, J.C./ Couri, C.E./ Stracieri, A.B./ Oliveira, M.C./ Moraes, D.A./ Pieroni, F./ Coutinho, M./ Malmegrim, K.C./ Foss-freitas, M.C./ Somoes, B.P./ Foss, M.C./ Squiers, E./ Burt, R.K. (2007): Autologous nonmyeloablative hematopoietic stem cell transplantation in newly diagnosed type 1 diabetesmellitus. In: JAMA 297 (14): 1568-76. Online Version
Kroon, Evert/ Martinson, Laura A./ Kadoya, Kuniko/ Bang, Anne G./ Kelly, Olivia G./ Eliazer, Susan/ Young, Holly/ Richardson, Mike/ Smart, Nora G./ Cunnigham, Justine/ Augulick, Alan D./ D'Amour, Kevin D./ Carpenter, Melissa K./ Baetge, Emmanuel E. (2008): Pancreatic endoderm derived from human embryonic stem cells generates glucose-responsive insulin-secreting cells in vivo. In: Nature Biotechnology, Published online: 20 February 2008. Online Version
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Behandlungsmöglichkeiten von HIV mit Stammzellen
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Behandlungsmöglichkeiten von HIV mit Stammzellen
Einige Wissenschaftler, die den Einsatz von adulten Stammzellen zur Behandlung von HIV-Infektionen erforschen, versuchen Nutzen aus einer Genmutation zu ziehen, von der etwa ein Prozent der europäischen Bevölkerung betroffen ist. Die Mutation betrifft ein Gen, das die Synthese des Chemokin-Rezeptor-5 (CCR5) codiert. CCR5 liegt normalerweise auf der Oberfläche von Blutzellen und wird von den AIDS-Viren als Andockstelle gebraucht. Ist das Gen für CCR5 mutiert, kann der Rezeptor nicht oder nur schadhaft hergestellt werden und das Virus kann die Zelle nicht befallen. Menschen, die ausschließlich diese schadhaften Rezeptoren besitzen, haben somit einen gewissen Schutz vor der Infektion mit dem Virus.
Im Anschluss an die Chemotherapie eines HIV-infizierten Leukämiepatienten waren im Jahr 2008 an der Berliner Charité Zellen eines Spenders mit einer CCR5-Gen-Mutation zum Einsatz gekommen. Der behandelnde Mediziner Gero Hütter stellte fest, dass nach Abschluss der Therapie keine AIDS-Viren im Blut des Patienten mehr nachweisbar waren. Dieser Erfolg muss vorerst als glücklicher Einzelfall betrachtet werden, da die Wahrscheinlichkeit, einen geeigneten Spender mit der entsprechenden Genmutation zu finden, sehr gering ist. Zudem bringt die Chemotherapie schwerwiegende Risiken mit sich.
Die Idee veränderte CCR5-Rezeptoren zur Behandlung von HIV-Infektionen zu nutzen wurde in weiteren Studien aufgegriffen. Eine Forschergruppe um David DiGiusto führte im Jahr 2010 in einer Studie eine genetische Veränderung an einem Teil der gesunden Blutzellen durch, die krebskranken Probanden injiziert wurden. Dabei entfernten sie das Gen für den Chemokin-Rezeptor-5, sodass dieser nicht mehr hergestellt werden konnte. Die modifizierten Zellen wurden den Patienten dann in Kombination mit gewöhnlichen Blutstammzellen gegeben. Die kombinierte Gabe modifizierter und nicht modifizierter Stammzellen diente dabei dazu, die Sicherheit der Probanden zu gewährleisten, falls die veränderten Zellen versagen. Weitere Untersuchungen müssen zeigen, ob eine Therapie von HIV-Infektionen mit modifizierten Blutstammzellen möglich ist.
Patel, P./ Hanson, D.L./ Sullivan, P.S./ Novak, R.M./ Moorman, A.C./ Tong, T.C./ Holmberg, S.D./ Boorks, J.T. (2008): Incidence of types of cancer among HIV-infected persons compared with the general population in the United States, 1992-2003. In: Ann Intern Med. 148 (10), 146. Online Version
DiGiusto, David L./ Krishnan, Amrita/ Li, Lijing/ Li, Haitang/ Li, Shirley/ Rao, Anitha/ Mi, Shu/ Yam, Priscilla/ Stinson, Sherri/ Kalos, Michael/ Alvarnas, Joseph/ Lacey, Simon F./ Yee, Jiing-Kuan/ Li, Mingjie/ Couture, Larry/ Hsu, David/ Forman, Stephen J./ Rossi, John J./ Zaia, John A. (2010): RNA-Based Gene Therapy for HIV with Lentiviral Vector-Modified CD34+ Cells in Patients Undergoing Transplantation for AIDS-Related Lymphoma. In: SciTranslMed 2 (36), 36-43. Online Version
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Behandlungsmöglichkeiten von Morbus Parkinson mit Stammzellen
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Morbus Parkinson
Morbus Parkinson ist eine langsam fortschreitende neuronal-degenerative Erkrankung des Gehirns. Charakteristisch für diese Erkrankung ist das Absterben der Nervenzellen in dopaminreichen Hirnregionen, vornehmlich betroffen ist dabei der Kernkomplex des Mittelhirns und Bestandteil des motorischen Systems der Basalganglien, genannt Substantia nigra. Der daraus resultierende Mangel an synthetisiertem Dopamin, Botenstoff und Hormon des menschlichen Körpers, löst die für Parkinson typische Verlangsamung aller Bewegungen (Hypokinese), Bewegungsarmut, bis hin zur Bewegungslosigkeit (Akinese) aus. Des Weiteren kommt es aufgrund des Dopaminmangels zu einer ungleichen Konzentration an Neurotransmittern und das starke Übergewicht an Acetylcholin und Glutamat im Körper des Betroffenen rufen Zittern (Tremor) und Muskelsteifheit (Rigor) hervor.
Einen der jüngsten Forschungsansätze im Bereich der Parkinsontherapie stellt die Behandlung mit embryonalen Stammzellen dar. In einem Versuch von 2008 wurden aus 24 an Parkinson erkrankten Mäusen via Zellkerntransfer 187 murine Stammzelllinien etabliert, die zur Herstellung von Dopamin notwendig sind. Nach Injektion der Neuronen in die jeweilige Spendermaus kam es zu keinen besonderen Immunreaktionen. Vielmehr zeigte sich eine deutliche Linderung der Parkinson-Symptome. Inwiefern diese Ergebnisse auf den Menschen übertragbar sind, ist derzeit unbekannt.
Tabar, Viviane / Tomishima, Mark / Panagiotakos, Georgia / Wakayama, Sayaka / Menon, Jayanthi / Chan, Bill / Mizutani, Eiji / Al-Shamy, George / Ohta, Hiroshi / Wakayama, Teruhiko / Studer, Lorenz (2008): Therapeutic cloning in individual parkinsonian mice. In: Nature Medicine, Published online: 23 March 2008. Online Version
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Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002
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Sechstes Forschungsrahmenprogramm: Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002
Beschluss Nr. 1513/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Sechste Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002-2006) [27. Juni 2002]. Online Version
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Betrug Hwang
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Betrug Hwang
Die Ergebnisse der Forschergruppe um Hwang sind vom Science-Magazin aufgrund der nachgewiesenen Manipulation widerrufen worden.
Special Online Collection: Hwang et al. and Stem Cell Issues. Online Version
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Blutzellen
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Blutzellen
Eine Zusammenstellung von Arbeiten, die sich mit der in vitro Differenzierung von humanen embryonalen Stammzellen in hematopoetische Zellen beschäftigen:
Wang, L. / Li, L. / Menendez, P. / Cerdan, C. / Bhatia, M. (2005): Human embryonic stem cells maintained in the absence of mouse embryonic fibroblasts or conditioned media are capable of hematopoietic development. In: Blood 105, 4598-4603. Online Version
Wang, J. / Zhao, H.P. / Lin, G. / Xie, C.Q. / Nie, D.S. / Wang, Q.R. / Lu, G.X. (2005): In vitro hematopoietic differentiation of human embryonic stem cells induced by co-culture with human bone marrow stromal cells and low dose cytokines. In: Cell Biology International 29(8), 654-661. Online Version
Wang, L. / Menendez, P. / Shojaei, F. / Li, L. / Mazurier, F. / Dick, J.E. / Cerdan, C. / Levac, K. / Bhatia, M. (2005): Generation of hematopoietic repopulating cells from human embryonic stem cells independent of ectopic HOXB4 expression. In: The Journal of Experimental Medicine 201, 1603-1614. Online Version
Chadwick, K. / Wang, L. / Li, L. / Menendez, P. / Murdoch, B. / Rouleau, A. / Bhatia, M. (2003): Cytokines and BMP-4 promote hematopoietic differentiation of human embryonic stem cells. In: Blood 102, 906-915. Online Version
Kaufman, D.S. / Hanson, E.T. / Lewis, R.L. / Auerbach, R. / Thomson, J.A. (2001): Hematopoietic colony-forming cells derived from human embryonic stem cells. In: Proceedings of the National Academy of Sciences of the United States of America (PNAS) 98, 1716-1721. Online Version
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Debatte im Europäischen Patentamt
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Debatte im Europäischen Patentamt
Die Patentanmeldung Nr. 96903521.1 der Wisconsin Alumni Research Foundation (WARF) mit der Bezeichnung - EP 0770125 "Stammzellen aus Primatenembryonen“ - wurde 2004 von Prüfungsabteilung des EPA abgelehnt. Das Unternehmen hat daraufhin Beschwerde eingelegt, die im Juni 2008 vor der Großen Beschwerdekammer des EPA verhandelt wurde, jedoch ohne eine klare gesetzliche Regelung zu erreichen.
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Der Fall Brüstle
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Der Fall Brüstle
2009 verwies der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bei einer Entscheidung über die umstrittene Patentierbarkeit menschlicher embryonaler Stammzellen auf den Europäischen Gerichtshof (EuGH). In dem Rechtsstreit ging es um das 1999 genehmigte Patent des Bonner Stammzellforschers Oliver Brüstle zur wirtschaftlichen Nutzung von Zellen aus menschlichen Embryonen und zur Herstellung menschlicher Nervenzellen aus diesen. Der Stammzellforscher hatte Berufung gegen ein Urteil des Bundespatentgerichts von 2006 eingelegt, das nach einer Klage der Greenpeace e.V. sein Patent auf Grundlage des Embryonenschutzgesetzes stark einschränkte. Das Gericht entschied, das Urteil vorübergehend zurückzuhalten und vorerst durch den Europäischen Gerichtshof klären zu lassen, ob auch die aus einem bestimmten Stadium der befruchteten Eizelle entnommenen Stammzellen als Embryo anzusehen seien, obwohl sie die Fähigkeit eingebüßt haben, sich zu einem menschlichen Organismus zu entwickeln. Des Weiteren sollte geklärt werden, ob jede gewerbliche Verwendung von Stammzellen eine "Verwendung zu industriellen und kommerziellen Zwecken" darstelle und ob auch solche Erzeugnisse und Verfahren von einer Patentierung ausgeschlossen sind, die auf der Zerstörung menschlicher Embryonen beruhen. In seinem Urteil kommt der EuGH zu folgender Einschätzung: „Jede menschliche Eizelle vom Stadium ihrer Befruchtung an, jede unbefruchtete menschliche Eizelle, in die ein Zellkern aus einer ausgereiften menschlichen Zelle transplantiert worden ist, und jede unbefruchtete menschliche Eizelle, die durch Parthenogenese zur Teilung und Weiterentwicklung angeregt worden ist, ist ein ,menschlicher Embryo‘.“ Es sei, so der EuGH weiter, nun Sache des nationalen Gerichts, d.h. des deutschen BGH, „im Licht der technischen Entwicklung festzustellen, ob eine Stammzelle, die von einem menschlichen Embryo im Stadium der Blastozyste gewonnen wird, einen ,menschlichen Embryo‘ im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 98/44 darstellt.“ Mit Blick auf die beiden weiteren Fragen, die der BGH dem EuGH zur Klärung vorgelegt hatte, stellt der EuGH außerdem fest: „Der Ausschluss von der Patentierung nach Art. 6 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 98/44, der die Verwendung menschlicher Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken betrifft, bezieht sich auch auf die Verwendung zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung, und nur die Verwendung zu therapeutischen oder diagnostischen Zwecken, die auf den menschlichen Embryo zu dessen Nutzen anwendbar ist, kann Gegenstand eines Patents sein. [...] Eine Erfindung ist nach Art. 6 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 98/44 von der Patentierung ausgeschlossen, wenn die technische Lehre, die Gegenstand des Patentantrags ist, die vorhergehende Zerstörung menschlicher Embryonen oder deren Verwendung als Ausgangsmaterial erfordert, in welchem Stadium auch immer die Zerstörung oder die betreffende Verwendung erfolgt, selbst wenn in der Beschreibung der beanspruchten technischen Lehre die Verwendung menschlicher Embryonen nicht erwähnt wird.“
Am 27. November 2012 setzte der Bundesgerichtshof das Grundsatzurteil des EuGH von 2011 in nationales Recht um. Mit dem Urteil wird festgestellt, dass die Nutzung von aus Embryonen gewonnenen menschlichen Stammzellen in Deutschland auch weiterhin nicht patentierbar ist. Der Einsatz embryonaler Stammzellen als solcher ist nach dem Urteil jedoch keine Verwendung von Embryonen, da Stammzellen die Fähigkeit fehlt, den Prozess der Entwicklung eines Menschen in Gang zu setzen. Patente auf der Grundlage von embryonalen Stammzellen sind demnach durchaus möglich, wenn die zu deren Gewinnung eingesetzten Zelllinien ohne Zerstörung von Embryonen gewonnen worden sind. Auch Verfahren, welche die Verwendung von Zelllinien einschließen, die aus nicht mehr entwicklungsfähigen Embryonen gewonnen wurden, sind demnach patentierbar.
Das umstrittene Patent Brüstles hat in seiner Fassung aus dem Jahr 1999 nach dieser Entscheidung keinen Bestand. Nach Begründung des Gerichts könne sonst der Eindruck vermittelt werden, dass die Gewinnung von menschlichen embryonalen Stammzellen durch die Zerstörung von Embryonen vom Staate gebilligt würde. Eine eingeschränkte Fassung des Patents, welche Brüstles Anwälte über einen Hilfsantrag verteidigten, wurde indes zunächst nicht von der Patentierung ausgeschlossen. Diese Fassung bezieht sich auf Methoden der Gewinnung embryonaler Stammzellen, bei denen keine Embryonen zerstört werden müssen. Am 11. April 2013 wurde das Patent Brüstles jedoch vom Europäischen Patentamt (EPA) mit der rechtstechnischen Begründung widerrufen, dass solche Entnahmeverfahren, bei denen es zu keiner Beeinträchtigung oder Zerstörung des Embryos kommt, zum Zeitpunkt der Anmeldung des Patents öffentlich noch nicht bekannt waren.
Beschluss des Bundesgerichtshofs/ Xa-Zivilsenat vom 17.12.2009 in der Patentnichtigkeitssache (Xa ZR 58/07).
Online VersionPressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr.231/2009 Online Version
Schlussantrag des Generalanwalts Yves Bot vom 10. März 2011: Rechtssache C 34/ 10 – Oliver Brüstle gegen Greenpeace e.V. Online Version
Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 18. Oktober 2011 in der Rechtssache C-34/10. Online Version
Urteil des Bundesgerichtshof vom 27. November 2012 in der Patentnichtigkeits-sache des am 19. Dezember 1997 angemeldeten deutschen Patents 197 56 864. Online Version
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Die Niederlande
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Die Niederlande
Zu den Besonderheiten zum Verbot des Klonens in den Niederlanden lesen sie bitte den entsprechenden Abschnitt im Blickpunkt "Forschungsklonen".
Central Committee for Research Involving Human Subjects (CCMO) Online Version
Act containing rules relating to the use of gametes and embryos (Embryos Act) vom 20. Juni 2002. Online Version
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Die Schweiz
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Die Schweiz
Das allgemeine Verbot des Klonierens humaner Zellen und des Eingriffs in das menschliche Erbgut findet sich in der Schweiz bereits auf verfassungsrechtlicher Ebene. So lautet Artikel 119, Absatz 2a: "Alle Arten des Klonens und Eingriffe in das Erbgut menschlicher Keimzellen und Embryonen sind unzulässig."
Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Artikel 119: "Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich". Online Version
Bundesgesetz über die Forschung an embryonalen Stammzellen (Stammzellenforschungsgesetz, StFG) (In Kraft getreten am 1. März 2005). Online Version
Verordnung über die Forschung an embryonalen Stammzellen (Stammzellenforschungsverordnung, VStFG) (In Kraft getreten am 1. März 2005). Online Version
Das Verfahren und der Stand der Bewilligungen von Forschungsprojekten mit humanen embryonalen Stammzellen wird auf den Seiten des schweizerischen Bundesamtes für Gesundheit dargelegt. Online Version
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Embryonenschutzgesetz
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Embryonenschutzgesetz
Gesetz zum Schutz von Embryonen (Embryonenschutzgesetz - ESchG) vom 13. Dezember 1990, Bundesgesetzblatt 1990 Teil I S. 2746-2748, geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 23. Oktober 2001 (Bundesgesetzblatt 2001 Teil I S. 2702). Online Version
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Embryonentransfer nach IVF
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Embryonentransfer nach IVF
Abbildung 2: Bei der assistierten Reproduktion erfolgt nach einer In-vitro-Fertilisation (IVF) der hier dargestellte Transfer von Embryonen in die Gebärmutterhöhle
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Entscheidung des Rates vom 30. September 2002
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Sechstes Forschungsrahmenprogramm: Entscheidung des Rates vom 30. September 2002
Entscheidung des Rates vom 30. September 2002 über ein spezifisches Programm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration: "Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums" (2002-2006). Online Version
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Entscheidung von Präsident George W. Bush vom 9. August 2001 zur staatlichen Förderung der Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen
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Entscheidung von Präsident George W. Bush vom 9. August 2001 zur staatlichen Förderung der Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen
Erste Richtlinien zur Förderung der Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen sind bereits unter der Clinton-Administration im August 2000 verfasst worden. Am 25. April 2001 eröffnete eine reguläre Revision der anhängigen Förderanträge Präsident George W. Bush die Gelegenheit, die Förderungsbedingungen zu reformulieren:
National Institutes of Health Guidelines for Research Using Human Pluripotent Stem Cells [25. August 2000]. Online Version
National Institutes of Health Guidelines for Research Using Human Pluripotent Stem Cells: Correction [21. November 2000]. Online Version
Remarks by the President George W. Bush on Stem Cell Research [9. August 2001]. Online Version
Fact Sheet: Embryonic Stem Cell Research [9.August 2001]. Online Version
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Entwicklung zur Blastozyste nach IVF
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Entwicklung zur Blastozyste nach IVF
Abbildung 4: Eizellen und Samenzellen werden im Reagenzglas zur Befruchtung zusammengebracht. Die entstandene Zygote entwickelt sich in vitro in gleicher Weise wie auf natürlichem Wege bis zur Blastozyste.
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Epiblast-Stammzellen
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Epiblast-Stammzellen
Epiblast-Stammzellen werden ca. zwei Wochen nach der Befruchtung der Eizelle aus dem Epiblast der Blastozyste entnommen und stellen somit Stammzellen eines späteren Entwicklungsstadiums dar, als die im Allgemeinen als embryonale Stammzellen bezeichneten Zellen.
Der Epiblast ist ein einschichtiges Deckgewebe, welches sich aus dem äußeren Teil des Embryoblasten bildet und dem Trophoblasten anliegt.
Von Mäusen stammende Epiblast-Stammzellen erschienen seit den Forschungsergebnissen von Ludovic Vallier und Gabrielle Brons 2007 als eine echte Alternative zu der Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen, da sie auf die getesteten Wachstumsfaktoren genauso reagierten wie humane embryonale Stammzellen. Forschungsergebnisse der Arbeitsgruppe um Hans Schöler von 2010 zeigten jedoch, dass unter anderem der Wachstumsfaktor Activin bei Epiblast-Stammzellen andere Mechanismen auslöst als bei humanen embryonalen Stammzellen.
I. Gabrielle M. Brons / Lucy E. Smithers / Matthew W. B. Trotter / Peter Rugg-Gunn / Bowen Sun / Susana M. Chuva de Sousa Lopes / Sarah K. Howlett / Amanda Clarkson / Lars Ahrlund-Richter / Roger A. Pedersen / Ludovic Vallier (2007): Derivation of pluripotent epiblast stem cells from mammalian embryos. In: Nature, 441 (448): 191-196. Online Version
Boris Greber / Guangming Wu / Christof Bernemann / Jin Young Joo / Dong Wook Han / Kinarm Ko / Natalia Tapia / Davood Sabour / Jared Sterneckert / Paul Tesar / Hans R. Schöler (2010): Conserved and divergent roles of FGF signaling in mouse epiblast stem cells and human embryonic stem cells. In Cell Stem Cell, 6 (3): 215-226. Online Version
Presseinformation des Maxplanck Instituts für molekulare Biomedizin Münster vom 04.03.2010 über eine neue Studie, die die Unterschiede zwischen den Stammzellen von Mensch und Maus. Online Version
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Erklärung von Forschungskommissar Philippe Busquin
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Erklärung von Forschungskommissar Philippe Busquin
Erklärung von Forschungskommissar Philippe Busquin zur Förderung der Herstellung humaner embryonaler Stammzellen [Quelle: Ärztezeitung, 20. Februar 2004]. Online Version
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Erläuternder Bericht zum Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen
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Erläuternder Bericht zum Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen
Erläuternder Bericht zum Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen [Relevante Stelle: Punkt 6]. (Englisch) Online Version
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Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Technologie (EGE)
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Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Technologie (EGE): Stellungnahme zu den ethischen Aspekten der Forschung und der Verwendung embryonaler Stammzellen vom 14. November 2000
Stellungnahme zu den ethischen Aspekten der Forschung und der Verwendung embryonaler Stammzellen vom 14. November 2000. (Englisch) Online Version
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Französisches Bioethikgesetz: Loi no. 2004-800 vom 6. August 2004
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Frankreich: Bioethikgesetz: Loi n° 2004-800 du 6 août 2004 relative à la bioéthique
Loi n° 2004-800 du 6 août 2004 relative à la bioéthique [6. August 2004]. (Französisch) Online Version
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Französisches Bioethikgesetz: Loi no. 2011-814 vom 7. Juli 2011
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Loi n° 2011-814 du 7 juillet 2011 relative à la bioéthique (1)
Loi no. 2011-814 du 7 juillet 2011 relative à la bioéthique [7. Juli 2011]. (Französisch) Online Version
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Frühe Embryonalentwicklung
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Frühe Embryonalentwicklung
Abbildung 1: Darstellung des etwa einwöchigen Weges einer befruchteten Eizelle (Zygote) vom Eisprung (Ovulation) über die Befruchtung (Fertilisation) bis zum Beginn der Einnistung (Implantation oder Nidation) in der Gebärmutter (Uterus).
Eine kurze Darstellung des etwa einwöchigen Weges einer befruchteten Eizelle (Zygote) vom Eisprung (Ovulation) über die Befruchtung (Fertilisation) bis zur Einnistung (Implantation oder Nidation) in der Gebärmutter (Uterus):
Tag 1: Kurz vor dem Eisprung beendet die Eizelle die erste Reifeteilung. Sobald die Samenzelle in die Eizelle eingedrungen ist, wird auch die zweite Reifeteilung abgeschlossen. In der Eizelle sind weibliches und männliches Erbgut als so genannte Vorkerne erkennbar. Mit der Vereinigung der Vorkerne ist die Befruchtung abgeschlossen und die Zygote beginnt sich zu teilen (Furchungsteilung). Ab diesem Zeitpunkt spricht man von einem Embryo.
Tag 2-4: Während des Transports durch den Eileiter setzen sich die Teilungen fort, so entstehen nacheinander vierzellige, achtzellige und dann mehrzellige Stadien.
Tag 5-6: Mit einer Zellzahl von 32 bis 58 beginnt sich die Blastozyste zu bilden, indem sich die außen liegenden Zellen zum umhüllenden Trophoblast und die inneren Zellen zum Embryoblast (innere Zellmasse) differenzieren.
Tag 7-9: Bevor sich die Blastozyste in der Gebärmutterschleimhaut einnistet, verlässt sie die schützende Glashaut (zona pellucida), ein Vorgang, der als "hatching" oder "Schlüpfen" bezeichnet wird.
Eine vertiefende Darstellung wird im dritten Kapitel der Studie des Zentrums für Technologiefolgen-Abschätzung "Menschliche Stammzellen" und im Bericht der amerikanischen President's Council of Bioethics, von Heinemann (2005), sowie von Heinemann / Kersten (2006: DRZE-Sachstandsbericht Stammzellforschung) gegeben.
Drews, Ulrich (1993). Taschenatlas der Embryologie. Stuttgart, New York.
Heinemann, Thomas (2005): Klonieren beim Menschen. Analyse des Methodenspektrums und internationaler Vergleich der ethischen Bewertungskriterien. Berlin, New York: De Gruyter.
Heinemann, Thomas / Kersten, Jens (2006): Stammzellforschung. Naturwissenschaftliche, rechtliche und ethische Aspekte. Bd. 4 der Reihe Ethik in den Biowissenschaften - Sachstandsberichte des DRZE. Freiburg i.B.: Verlag Karl Alber.
Hüsing , Bärbel / Engels, Eve-Marie / Frietsch, Rainer / Gaisser, Sibylle / Menrad, Klaus / Rubin, Beatrix / Schubert, Lilian / Schweizer, Rainer / Zimmer, René (2003): Menschliche Stammzellen. Bern. Online Version
President's Council of Bioethics (2004). Monitoring stem cell research. Washington, DC. Online Version
National Institutes of Health, Department of Health and Human Service (2001). Stem cells: Scientific progress and future research directions. Online Version
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Gesetz über die Forschung an Embryonen in vitro
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Belgien: Gesetz über die Forschung an Embryonen in vitro
Gesetz über die Forschung an Embryonen in vitro. Original: Moniteur Belge 174e annee, N. 116. 05. April 2004, 18875. [zum Dokument über den Button 2004000078] Online Version
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Gesetzentwurf Projet de loi relatif à la bioéthique
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Frankreich, Gesetzentwurf: Projet de loi relatif à la bioéthique
Projet de loi adopté avec modifications par l'Assemblée nationale en deuxième lecture relatif à la bioéthique [Gesetzentwurf in der am 11. Dezember 2003 von der Nationalversammlung in zweiter Lesung angenommenen Fassung]. (Französisch) Online Version
Der Verlauf der Gesetzesinitiative ist auf den Internet-Seiten des Senats dokumentiert:
Projet de loi relatif à la bioéthique: Dossier législatif des Senats. Online Version
Zur Regulierung der Embryonenforschung in Frankreich hat auch die dortige Nationale Ethikkommission, das Comité Consultatif National d'Ethique pour les Sciences de la Vie et de la Santé (CCNE), bereits mehrere Male Stellung genommen, zuletzt in der Opinion Nr. 67 vom 18. Januar 2001 zum damaligen vorläufigen Entwurf zur Änderung der Bioethikgesetze. Das CCNE sprach sich darin für eine vorsichtige Öffnung der Embryonenforschung für therapeutische Zwecke aus:
Avis N°67 sur l'avant-projet de révision des lois de Bioéthique [27. Januar 2000]. (Französisch) Online Version
Opinion N°67 on the preliminary draft revision of the laws on bioethics [18. Januar 2001]. (Englische Übersetzung) Online Version
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Gewinnung menschlicher embryonaler Stammzellen
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Gewinnung menschlicher embryonaler Stammzellen
Abbildung 3: Zur Gewinnung der Stammzellen wird der Trophoblast durch Antikörper oder durch Laserstrahlen zerstört. Die innere Zellmasse wird in einer Zellkulturschale in einem speziellen Nährmedium aufgenommen und kultiviert. Die Zellen können sich unter den Zellkulturbedingungen zu ES-Zellen entwickeln. Diese können sich entweder unbegrenzt weiter teilen oder durch Zugabe von spezifischen Wachstumsfaktoren zur Differenzierung in verschiedene Gewebetypen angeregt werden.
Denkbare Möglichkeiten der Gewinnung von menschlichen Stammzellen (nach Heinemann / Kersten 2006)
1. Gewinnung und Kultivierung von embryonalen Stammzellen aus
(1) menschlichen Keimzell-Tumoren (EC-Zellen)
(2) menschlichen Föten (EG-Zellen)
(3) menschlichen Embryonen (ES-Zellen), die erzeugt bzw. gewonnen wurden durch-
(a) Spülung aus der Gebärmutter (Uteruslavage)
(b) In-vitro-Fertilisation (IVF) - (i) als "überzählige" Embryonen im Rahmen einer medizinisch assistierten Reproduktion
- (ii) eigens zu Forschungszwecken ("Forschungsembryonen"), mit
(α) natürlichen Gameten
(β) Gameten, die aus ES-Zelllinien erzeugt wurden (hypothetisch)
(c) Klonierungstechniken
- (i) embryo splitting (Blastomerenseparation)
(ii) Transfer eines Zellkerns in eine Eizelle ("therapeutisches Klonieren" bzw. "Forschungsklonieren"), wobei es sich bei den verwendeten Eizellen handeln kann um -
- (α) menschliche Eizellen
(β) Eizellen von Tierspezies
- (α) menschliche Eizellen
(d) alternative Methoden zur Erzeugung menschlicher ES-Zellen
- i) aus Embryonen nach stadienspezifischer externer Hemmung ihrer Entwicklung
(ii) Erzeugung von Embryonen durch Parthenogenese
(iii) Erzeugung von Embryonen mit genetisch manipulierten Gameten
(iv) Erzeugung von Embryonen durch altered nuclear transfer (ANT)
(v) Erzeugung von ES-Zellen durch Reprogrammierung somatischer Zellen -
2. Gewinnung und Kultivierung von gewebespezifischen Stammzellen aus
(1) kindlichen und erwachsenen somatischen Geweben (adulte Stammzellen)
(2) Nabelschnurblut bzw. NabelschnurgewebeZur möglichen Gewinnung von humanen Stammzellen durch Transfer eines Zellkerns in eine Eizelle (Forschungsklonieren) siehe:
DRZE-Blickpunkt Forschungsklonen. (Diese Technik ist beim Menschen noch nicht erfolgreich durchgeführt worden.)
Heinemann, Thomas / Kersten, Jens (2006): Stammzellforschung. Naturwissenschaftliche, rechtliche und ethische Aspekte. Bd. 4 der Reihe Ethik in den Biowissenschaften - Sachstandsberichte des DRZE. Freiburg i.B.: Verlag Karl Alber: 18.
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Gewinnung menschlicher embryonaler Stammzellen aus geklonten Embryonen
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Gewinnung menschlicher embryonaler Stammzellen aus geklonten Embryonen
Masahito Tachibana/ Paula Amato/ Michelle Sparman/ Nuria Marti Gutierrez/ Rebecca Tippner-Hedges/ Hong Ma/ Eunju Kang/ Alimujiang Fulati/ Hyo-Sang Lee/ Hathaitip Sritanaudomchai/ Keith Masterson/ Janine Larson/ Deborah Eaton/ Karen Sadler-Fredd/ David Battaglia/ David Lee/ Diana Wu/ Jeffrey Jensen/ Phillip Patton/ Sumita Gokhale/ Richard L. Stouffer/ Don Wolf/ Shoukhrat Mitalipov (2013): Human Embryonic Stem Cells Derived by Somatic Cell Nuclear Transfer. In: Cell 153, 1-11, June 6, 2013, online publiziert am 15. Mai 2013 Online Version
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Herzmuskel- und Blutgefäßzellen
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Herzmuskel- und Blutgefäßzellen
Eine Auswahl von Arbeiten, die sich mit der in vitro Differenzierung von humanen embryonalen Stammzellen in kardiale und vaskuläre Zellen beschäftigen:
Heng, B.C. / Haider, H.K. / Sim, E.K. / Cao, T. / Tong, G.Q. / Ng, S.C. (2005): Comments about possible use of human embryonic stem cell-derived cardiomyocytes to direct autologous adult stem cells into the cardiomyogenic lineage. In: Acta Cardiologica 60(1), 7-12. Online Version
Smits, A.M. / van Vliet, P. / Hassink, R.J. / Goumans, M.J. / Doevendans, P.A. (2005): The role of stem cells in cardiac regeneration. In: Journal of Cellullar and Molecular Medicine 9(1), 25-36. Online Version
Reppel, M. / Boettinger, C. / Hescheler, J. (2004): Beta-adrenergic and muscarinic modulation of human embryonic stem cell-derived cardiomyocytes. In: Cell Physiology Biochemistry. Online Version
He, J.Q. / Ma, Y. / Lee, Y. / Thomson, J.A. / Kamp, T.J. / (2003): Human embryonic stem cells develop into multiple types of cardiac myocytes: action potential characterization. In: Circulation Research 93(1) (Epub 5.Juni 2003). Online Version
Mummery, C. / Ward-van Oostwaard D. / Doevendans, P. / Spijker, R. / van den Brink, S. / Hassink, R. / van der Heyden, M. / Opthof, T. / Pera, M. / de la Riviere, A.B. / Passier, R / Tertoolen, L. (2003): Differentiation of human embryonic stem cells to cardiomyocytes: role of coculture with visceral endoderm-like cells. In: Circulation 107(21), 2733-2740. Online Version
Levenberg, S. / Golub, J.S. / Amit, M. / Itskovitz-Eldor, J. / Langer, R. (2002): Endothelial cells derived from human embryonic stem cells. In: Proceedings of the National Academy of Sciences of the United States of America (PNAS) 99, 4391-4396. Online Version
Kehat, I / Kenyagin-Karsenti, D. / Snir, M. / Segev, H. / Amit, M. / Gepstein, A. / Livne, E / Binah, O / Itskovitz-Eldor, J. / Gepstein, L. (2001): Human embryonic stem cells can differentiate into myocytes with structural and functional properties of cardiomyocytes. In: The Journal of Clinical Investment 108, 407-414. Online Version
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Human Cloning Act of 2003
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Gesetzentwurf: Human Cloning Act of 2003
An act to amend title 18, United States Code, to prohibit human cloning (H.R.534): [Gesetzentwurf: verabschiedet vom House of Representatives am 27. Februar 2003, vom Senat angenommen und das erste mal gelesen am 27. Februar 2003, zweite Lesung und Platzierung auf dem Kalender am 3. März 2003]. Online Version
Präsident George W. Bush hat in seiner Entscheidung vom 9. August 2001 zur staatlichen Förderung der Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen zugleich die Einrichtung eines President's Council on Bioethics verfügt. Dieses legte am 11. Juli 2002 einen Report "Human Cloning and Human Dignity. An Ethical Inquiry" vor. In diesem Report stimmten 10 der 18 Mitglieder des Council für ein vierjähriges Moratorium des so genannten therapeutischen Klonens, 7 Mitglieder sprachen sich für eine sofortige, bedingte Zulassung aus. Im Januar 2004 publizierte das Council einen Report "Monitoring Stem Cell Reserach":
The President's Council on Bioethics: Report: Human Cloning and Human Dignity: An Ethical Inquiry [11. Juli 2002]. Online Version
The President's Council on Bioethics: Report: Monitoring Stem Cell Research [Januar 2004]. Online Version
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Human Fertilisation and Embryology Act 1990
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Human Fertilisation and Embryology Act 1990
Human Fertilisation and Embryology Act 1990. Online Version
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IBC-Report
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IBC-Report: The Use of Embryonic Stem Cells in Therapeutic Research
IBC-Report: The Use of Embryonic Stem Cells in Therapeutic Research. Report of the IBC on the Ethical Aspects of Human Embryonic Stem Cell Research [6. April 2001]. Online Version
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In-vitro-Fertilisation (IVF)
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In-vitro-Fertilisation (IVF)
Als In-vitro-Fertilisation (IVF) oder Zeugung im Reagenzglas wird eine reproduktionsmedizinische Technik bezeichnet, bei der die Befruchtung einer Eizelle im Rahmen einer Unfruchtbarkeitsbehandlung außerhalb des Körpers vorgenommen wird. Dazu werden Eizellen nach hormoneller Stimulation von den Eierstöcken abgesaugt. Der Eingriff sowie die hormonelle Behandlung stellen eine erhebliche Belastung für die Frau dar, deren Eizellen entnommen werden.
Spermien werden durch Ejakulation gewonnen und aufbereitet. Die Ei- und Samenzellen werden im Reagenzglas zusammengebracht, es erfolgt die Befruchtung. Die entstehende Zygote entwickelt sich in vitro in gleicher Weise wie auf natürlichem Wege zum frühen Embryo: Abbildung 1.
Bei einer Unfruchtbarkeitsbehandlung werden bis zu drei Embryonen mit Hilfe eines Katheters in der Gebärmutter der Frau platziert, wo sie sich zu einem Kind entwickeln können: Abbildung 2.
Bei der Gewinnung von ES-Zellen werden, unter Verlust der Integrität und Entwicklungsfähigkeit des Embryos, Zellen aus der inneren Zellmasse der Blastozyste in einem Nährmedium aufgenommen. Aus einigen dieser Zellen entwickeln sich die ES-Zellen: Abbildung 3.
Steck, Thomas (2001). Praxis der Fortpflanzungsmedizin. Stuttgart: Schattauer.
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Internationale Gesellschaft für Stammzellforschung (ISSCR)
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Internationale Gesellschaft für Stammzellforschung (ISSCR)
Die Internationale Gesellschaft für Stammzellforschung (International Society for Stem Cell Research - ISSCR) wurde 2002 gegründet und hat ihren Sitz in Northbrook im US-Staat Illinois. Eine Zusammenfassung der Richtlinien wurde im Februar 2007 in Science veröffentlicht.
Internationale Gesellschaft für Stammzellforschung (ISSCR). Online Version
International Society for Stem Cell Research (2006): Guidelines for the Conduct of Human Embryonic Stem Cell Research (Version , December 21, 2006). Englische Originalfassung. Online Version
The ISSCR Guidelines for Human Embryonic Stem Cell Research. In : Science 315 (5812), 603 - 604 (02. Februar 2007). Englische Originalfassung. Online Version
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iPS Forschung
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iPS Forschung
Gegenwärtig wird intensiv auf dem Gebiet der iPS-Zellen geforscht.
Es sind unter anderen die Arbeiten folgender Forschergruppen zu erwähnen:
1) Der Forschungsgruppe um Hans Schöler des Max-Planck-Instituts für molekulare Medizin in Münster gelang es, die Anzahl der notwendigen Reprogrammierungsgene zu reduzieren. Das entwickelte Verfahren ist zwar effizienter als die vorherigen, birgt jedoch immer noch ein erhöhtes Krebsrisiko.2) Das Team von Derrick Rossi der Harvard University entwickelte eine Methode iPS-Zellen herzustellen, ohne in das darin liegende Zellerbgut eingreifen zu müssen, wie es bisher durch die Einschleusung der Programmierungsgene über Viren der Fall war. Die relevanten Erbinformationen werden durch modifizierte Messenger-RNA-Moleküle in die Zelle geschleust, wo sie dazu in der Lage sind, die Reprogrammierung schneller als bisher einzuleiten. Ein weiterer Vorteil dieses Verfahrens ist die erhöhte Fähigkeit, die gewebespezifische Ausbildung steuern zu können.
3) Den Forschern um James Thomson und Junying Yu gelangt die Entwicklung eines ähnlichen Verfahrens, bei dem ebenfalls keine Veränderung des Erbguts stattfindet. Die notwendigen Reprogrammierer-Gene werden in ein verändertes Plasmid des Epstein-Barr-Virus eingebaut und so in die Zelle eingebracht. Bei der Zellteilung, vervielfältigt sich das Plasmid unabhängig vom Zellkern und manche iPS-Zellen verlieren durch Kopierfehler das Plasmid. So können pluripotente Zellen gewonnen werden, deren Erbgut unverändert ist und die keine fremden Gene mehr enthalten. Die Funktionalität der so gewonnenen Zellen ist jedoch noch unbewiesen und die Anzahl der brauchbaren Zellen sehr gering.
4) Die Forscher des Scripps Research Instituts um Sheng Ding entwickelten ein Verfahren, bei dem Hautzellen direkt (ohne eine vollständige Reprogrammierung zu embryonalen Stammzellen) in Herzzellen verwandelt werden können. Hierbei werden die vier bekannten modifizierenden Gene in das Erbgut eingeschleust. Diese werden jedoch bevor der embryonale Zustand erreicht wird deaktiviert und die Zelle wird durch verschiedene Wachstumsfaktoren zur Verwandlung in Herzgewebe angeregt. Dieses Verfahren ist bedeutend schneller als andere, basiert jedoch immer noch auf der Modifikation des Erbguts durch die vier Reprogrammierungsgene, was zu einem erhöhten Krebsrisiko führt. Ihr momentaner Einsatz zu therapeutischen Zwecken ist daher noch nicht möglich.
Hussein, S.M. et al. (2011): Copy number variation and selection during reprogramming to pluripotency. In: Nature 471, S.58-63. Online Version
Gore, A. et al. (2011): Somatic coding mutations in human induced pluripotent stem cells. In: Nature 471, S.63-67. Online Version
Lister, R. et al. (2011): Hotspots of aberrant epigenomic reprogramming in human induced pluripotent stem cells. In: Nature 471, S.68-73. Online Version
Kim, J.B./ Zaehres, H./ Wu, G./ Gentile, L./ Ko, K./ Sebastiano, V./ Araúzo-Bravo, M.J./ Ruau, D./ Han, D.W./ Zenke, M./ Schöler, H.R. (2008): Pluripotent stem cells induced from adult neural stem cells by reprogramming with two factors. In: Nature 454, S.646-650. Online version
Warren, L./ Manos, P.D./ Ahfeldt, T./ Loh, Y.-H./ Li, H./ Lau, F./ Ebina, W./ Mandal, P.K./ Smith, Z.D./ Meissner, A./ Daley, G.Q./ Brack, A. S./ James J. Collins, J.J./ Cowan, C./ Schlaeger, T.M. and Rossi, D.J. (2010): Highly Efficient Reprogramming to Pluripotency and Directed Differentiation of Human Cells with Synthetic Modified mRNA. In: Cell Stem Cell 7 (5), S.618-630. Online Version
Yu, J./ Hu,K./ Smuga-Otto, K./ Tian, S./ Stewart, R./ Slukvin, I.I./ Thomson, J.A. (2009): Human Induced Pluripotent Stem Cells Free of Vector and Transgene Sequences. In: Science 324, S.797-801. Online Version
Efe, J.A./ Hilcove, S./ Kim, J./ Zhou, H./ Ouyang, K./ Wang, G./ Chen, J./ Ding, S. (2011): Conversion of mouse fibroblasts into cardiomyocytes using a direct reprogramming strategy. In: Nature Cell Biology 13, S.215-222. Online Version
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Kalifornien
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Kalifornien
Health and safety code. Division 106. Part 5. Chapter 3: California stem cell research and cures bond Act (Sections 125290.10-125292.10) [2004]. Online Version
Health and safety code. Division 106. Part 5.5: Use of human cells (Section 125300-125320) [2004]. Online Version
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Klonen menschlicher Embryonen
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Klonen menschlicher Embryonen
Im Januar 2008 hat eine Forschergruppe um Andrew French das erstmalige erfolgreiche Klonen von menschlichen Embryonen publiziert. Dabei wurde aus adulten Hautzellen der Zellkern entfernt und in zuvor entkernte Eizellen übertragen. Die insgesamt 29 Eizellen stammten von drei 20- bis 24-jährigen Spenderinnen, die ihre Eizellen unentgeltlich und freiwillig für die Forschung zur Verfügung gestellt hatten. Die entstandenen Klone entwickelten sich bis zum Blastozystenstadium, wurden dann aber zu Untersuchungszwecken getötet.
French, Andrew J.; Adams, Catharine A.; Anderson, Linda S.; Kitchen, John R.; Hughes, Marcus R.; Wood, Samuel H. (2008): Development of Human cloned Blastocysts Following Somatic Cell Nuclear Transfer (SCNT) with Adult Fibroblasts, in: Stem Cells Express, online veröffentlicht am 17. Januar 2008; doi:10.1634/stemcells.2007-0252. Online Version
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Leber-, Bauchspeicheldrüsen- und Trophoblastenzellen
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Leber-, Bauchspeicheldrüsen- und Trophoblastenzellen
Arbeiten, die sich mit der in vitro Differenzierung von humanen embryonalen Stammzellen in verschiedene Zellen beschäftigen:
Lavon, N. / Yanuka, O. / Benvenisty, N. (2004): Differentiation and isolation of hepatic-like cells from human embryonic stem cells. In: Differentiation 72(5), 230-238. Online Version
Hansson, M. / Tonning, A. / Frandsen, U. / Petri, A. / Rajagopal, J. / Englund, M.C. / Heller, R.S. / Hakansson, J. / Fleckner, J. / Skold, H.N. / Melton, D. / Semb, H. / Serup, P. (2004): Artifactual insulin release from differentiated embryonic stem cells. In: Diabetes 53, 2603-2609. Online Version
Ben-Yehudah, A. / Witchel, S.F. / Hyun, S.H. / Chaillet, J.R. / Schatten, G. (2004): Can diabetes be cured by therapeutic cloning? In: Pediatric Diabetes 5(2), 79-87. Online Version
Lechner, A. (2004): Stem cells and regenerative medicine for the treatment of type 1 diabetes: the challenges lying ahead. In: Pediatric Diabetes 5(2), 88-93. Online Version
Gerami-Naini, B. / Dovzhenko, O.V. / Durning, M. / Wegner, F.H. / Thomson, J.A. / Golos, T.G. (2004): Trophoblast differentiation in embryoid bodies derived from human embryonic stem cells. In: Endocrinology 145(4), 1517-1524. Online Version
Soares, M.J. / Wolfe, M.W. (2004): Human embryonic stem cells assemble and fulfill their developmental destiny. In: Endocrinology 145(4), 1514-1516. Online Version
Rambhatla, L. / Chiu, C.P. / Kundu, P. / Peng, Y. / Carpenter, M.K. (2003): Generation of hepatocyte- like cells from human embryonic stem cells. In: Cell Transplantation 12(1), 1-11. Online Version
Xu, R.H. / Chen, X. / Li, D.S. / Li, R. / Addicks, G.C. / Glennon, C. / Zwaka, T.P. / Thomson, J.A. (2002): BMP4 initiates human embryonic stem cell differentiation to trophoblast. In: Nature Biotechnology 20(12), 1261-1264. Online Version
Assady, S. / Maor, G. / Amit, M. / Itskovitz-Eldor, J. / Skorecki, K.L. / Tzukerman, M. (2001): Insulin production by human embryonic stem cells. In: Diabetes 50, 1691-1697. Online Version
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Legislativer Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments
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Sechstes Forschungsrahmenprogramm: Legislativer Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung der Entscheidung 2002/834/EG über das spezifische Programm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration: "Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums" (2002-2006) [19. November 2003]. Online Version
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Loi no. 94-654 vom 29. Juli 1994
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Loi n° 94-654 vom 29. Juli 1994
Loi n° 94-654 du 29 juillet 1994 relative au don et à l'utilisation des éléments et produits du corps humain, à l'assistance médicale à la procréation et au diagnostic prénatal [29. Juli 1994]. Online Version
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Nervenzellen
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Nervenzellen
Eine Zusammenstellung von Arbeiten, die sich mit der in vitro Differenzierung von humanen embryonalen Stammzellen in neuronale Zellen beschäftigen:
Gerrard, L. / Rodgers, L. / Cui, W. (2005): Differentiation of human embryonic stem cells to neural lineages in adherent culture by blocking bone morphogenetic protein signalling. In: Stem Cells 23, 1234-1241.
Shin, S. / Mitalipova, M. / Noggle, S. / Tibbitts, D. / Venable, A. / Rao, R. / Stice, S. L. (2006): Long term proliferation of human embryonic stem cell-derived neuroepithelial cells using defined adherent culture conditions. In: Stem Cells 2006,24(1), 125-138 (Epub 11. August 2005).
Pomp, O. / Brokhman, I. / Ben-Dor, I. / Reubinoff, B.E. / Goldstein, R.S. (2005): Generation of peripheral sensory and sympathetic neurons and neural crest cells from human embryonic stem cells. In: Stem Cells 23: 923-930. Online Version
Pan, Y. /Chen, X. / Wang, S. / Yang, S. / Bai, X. / Chi, X. / Lib, K. / Liu, B. / Li, L. (2005): In vitro neuronal differentiation of cultured human embryonic germ cells. In: Biochemical and Biophysical Research Communications, 327(2): 548-556. Online Version
Schulz, T.C. / Noggle, S.A. / Palmarini, G.M. / Weiler, D.A. / Lyons, I.D. / Pensa, K.A. / Meedeniya, A.C.B. / Davidson, B.P. / Lambert, N.A. / Condie, B.G. (2004): Differentiation of Human Embryonic Stem Cells to Dopaminergic Neurons in Serum-Free Suspension Culture. In: Stem Cells 22: 1218-1238. Online Version
Perrier A.L. / Tabar V. / Barberi T. / Rubio M.E. / Bruses, J. / Topf, N. / Harrison, N.L. / Studer, L. (2004): Derivation of midbrain dopamine neurons from human embryonic stem cells. In: Proceedings of the National Academy of Sciences of the United States of America (PNAS) 101: 12543-12548. Online Version
Zhang, S.C. / Wernig, M. / Duncan, I.D. / Brüstle, O. / Thomson, J.A. (2001). In vitro differentiation of transplantable neural precursors from human embryonic stem cells. In: Nature Biotechnology 19: 1129-1133. Online Version
Reubinoff, B.E. / Itsykson, P. / Turetsky, T. / Pera, M.F. / Reinhartz , E. / Itzik A. / Ben-Hur, T. (2001): Neural progenitors from human embryonic stem cells. In: Nature Biotechnology 19: 1134-1140. Online Version
Carpenter, M.K. / Inokuma, M.S. / Denham, J. / Mujtaba, T. / Chiu, C.P. / Rao, M.S. (2001): Enrichment of neurons and neural precursors from human embryonic stem cells. In: Experimental Neurology 172(2): 383-397. Online Version
Schuldiner, M / Eiges, R. / Eden, A. / Yanuka, O. / Itskovitz-Eldor, J. / Goldstein, R.S. / Benvenisty, N. (2001): Induced neuronal differentiation of human embryonic stem cells. In: Brain Research 913(2), 201-205. Online Version
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Neue Diskussion um Stichtagsregelung
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Neue Diskussion um Stichtagsregelung
Am 10. November 2006 hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) eine neue Stellungnahme zur Stammzellforschung vorgestellt. Darin fordert sie den Gesetzgeber auf, das Stammzellgesetz dahingehend zu ändern, dass die Stichtagsregelung abgeschafft wird, nach der nur Stammzellen importiert werden dürfen, die vor dem 01. Januar 2002 gewonnen worden sind. Zudem sollten deutsche Forscher auch zu anderen Zwecken als zur Gewinnung von Grundlagenwissen Forschung an humanen embryonalen Stammzellen betreiben dürfen. Das heißt, auch für diagnostische, präventive oder therapeutische Zwecke sollen Stammzellen aus sogenannten überzähligen Embryonen importiert werden dürfen. Zudem fordert die DFG die Straffreiheit für deutsche Forscher, die bei internationalen Kooperationen mitwirken, in denen in Deutschland verbotene Stammzellforschung betrieben wird. Das Klonieren des Menschen sowie Eingriffe in die menschliche Keimbahn sollen auch der DFG zufolge weiterhin verboten bleiben.
Die Bundesforschungsministerin Annette Schavan erklärte im Anschluss öffentlich, dass der Schutz des menschlichen Lebens nicht zur Disposition stehe. Von Deutschland dürfe keinerlei Anreiz zur Zerstörung von Embryonen ausgehen, weshalb die Bundesregierung an der Stichtagsregelung festhalten wolle. Die Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Teilnahme an internationalen Forschungskooperationen solle hingegen geprüft werden.
Bundeskanzlerin Merkel unterstützte in einem Interview die Ausführungen von Annette Schavan und betonte, dass sie eine völlige Aufgabe der Stichtagsregelung für ausgeschlossen halte. Zudem verwies sie auf die Notwendigkeit einer intensiven Debatte, falls eine Änderung des Stammzellgesetzes erforderlich werden sollte.
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) (2006): Stammzellforschung in Deutschland - Möglichkeiten und Perspektiven. Stellungnahme der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Online Version
Bundesforschungsministerin Annette Schavan (2006): Stellungnahme zur Stammzellforschung. Online Version
Bundeskanzlerin Angela Merkel (2006): Weg der Reform geht weiter. Interview mit der Deutschen Presseagentur (dpa). Online Version
Am 16. Juli 2007 hat der Nationale Ethikrat eine Stellungnahme "Zur Frage einer Änderung des Stammzellgesetzes" publiziert. In dieser plädieren 14 der 24 Mitglieder für die Aufhebung der Stichtagsregelung und die Entkriminalisierung von Forschern, die an internationalen Stammzellforschungsprojekten mitarbeiten. Anstelle der Stichtagsregelung solle eine behördliche Einzelfallprüfung zur Forschung an embryonalen Stammzellen erfolgen. Neun Mitglieder sehen in der Novellierung des Stammzellgesetzes eine solche Veränderung des Konsens von 2002, dass die gesamte Debatte um den Embryonenschutz in Deutschland neu geführt werden müsse. Einige plädieren daher für die Beibehaltung des bisherigen Stichtages, andere für eine neue Diskussion des Embryonenschutzgesetzes. Ein Mitglied des Nationalen Ethikrats votiert für die Verschiebung des Stichtags nach vorne.
Nationaler Ethikrat (2007): Zur Frage einer Änderung des Stammzellgesetzes. Stellungnahme. Online Version
Am 11. April 2008 stimmte der Deutsche Bundestag nach mehreren Expertenanhörungen für eine einmalige Verschiebung des Stichtags vom 01. Januar 2002 auf den 01. Mai 2007. Zudem soll nur die Verwendung von embryonalen Stammzellen, die sich im Inland befinden, unter Strafe gestellt werden, wenn keine Genehmigung vorliegt. So herrscht bezüglich der Stammzellforschung von Deutschen im Ausland größere Rechtsklarheit.
Damit wurde einer von fünf Gesetzentwürfen zur Änderung des Stammzellgesetzes angenommen. Insbesondere die absolute Freigabe von Stammzellforschung mit Einzelfallprüfungen zum Import als auch das totale Verbot von Stammzellforschung wurden abgelehnt.Antrag (16/7981) der Abgeordneten René Röspel (SPD), Ilse Aigner (CDU/CSU) und Jörg Tauss (SPD): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes. Online Version
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NIH-Übersicht über weitere gegenwärtig im US-Kongress anhängige Gesetzentwürfe
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NIH-Übersicht über weitere gegenwärtig im US-Kongress anhängige Gesetzentwürfe
National Institutes of Health (NIH): Pending Stem Cell Research and Cloning Legislation. Online Version
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Parthenogenese
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Parthogenese zur Gewinnung von Stammzellen
Mit dem Begriff Parthenogenese („Jungfernzeugung“) wird ein Verfahren der künstlichen Erzeugung von Embryonen bezeichnet, bei der sich der Embryo aus einer unbefruchteten Eizelle entwickelt. Es kommt hierbei nicht zur Verschmelzung von männlichem und weiblichem Erbgut. Vielmehr ist das gesamte Erbgut weiblichen Ursprungs. In der Natur kommt Parthenogenese bei einigen Insekten- und Reptilienarten (sehr selten Vögeln) vor, nicht aber bei Säugetieren. Auf künstlich induziertem Weg ist es jedoch gelungen, eine Parthenogenese in vitro einzuleiten und im Tierversuch, z. B. mit Mäusen und nicht-menschlichen Primaten, auch parthenogenetische Stammzellen zu gewinnen. Die ersten Stammzellen aus parthenogenetisch erzeugten menschlichen Embryonen wurden von dem Koreanischen Forscher Hwang und seinem Team gewonnen. Das Team war durch die Behauptung bekannt geworden, erstmals Stammzellen aus geklonten menschlichen Embryonen gewonnen zu haben. Diese Behauptung erwies sich als gefälscht, tatsächlich hatte das Team aber Partheno-Embryonen, auch Parthenogenoten genannt, erzeugt. Zwischenzeitlich ist es weiteren Forschergruppen gelungen, Stammzellen aus humanen parthenogenetisch erzeugten Embryonen zu isolieren, so dass das Verfahren heute als technisch machbar gilt. Unklar ist bislang jedoch, ob die so erzeugten Stammzellen auch dazu geeignet sind, implantiert zu werden.
Die Verwendung von Parthenoten zur Gewinnung von Stammzellen wird von vielen als ethisch weniger problematische Alternative zur Forschung an IVF-Embryonen eingeschätzt, da ihnen nach bisherigen Erkenntnissen das Entwicklungspotential über das Blastozystenstadium hinaus fehlt. Als problematisch gilt, dass bereits die Entwicklung des Verfahrens einen beträchtlichen Eizellenbedarf impliziert und mögliche Ergebnisse im Erfolgsfall allein Frauen als den Spenderinnen der Eizellen zugutekommen können.Revazova ES, Turovets NA, Kochetkova OD, et al. Patient-Specific Stem Cell Lines Derived from Human Parthenogenetic Blastocysts. Cloning and Stem Cells 2007; 9:1-9.
Kim K, Ng K, Rugg-Gunn P, et al. Recombination Signatures Distinguish Embryonic Stem Cells Derived by Parthenogenesis and Somatic Cell Nuclear Transfer. Cell Stem Cell 2007; 1:346-352.
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Patentierbarkeit von Stammzellen
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Patentierbarkeit von Stammzellen
Die Fortschritte in der Forschung, wie auch gesetzliche Reaktionen darauf, haben die Frage nach der Patentierbarkeit von Stammzellen aufgeworfen und zum Gegenstand rechtlicher und ethischer Diskussionen gemacht.
Im Jahr 1997 klagte die Umweltschutzorganisation Greenpeace vor dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) gegen die Vergabe von Patenten für Verfahren, die die Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen implizieren bzw. auf solchen Zelllinien aufbauen. Gegenstand des Streits sind Verfahren, in denen Zelllinien zum Einsatz gekommen waren bzw. noch kommen sollten, die aus überzähligen, in vitro befruchteten Eizellen, die nach einer Fruchtbarkeitsbehandlung gespendet worden waren und die in nationalen und internationalen so genannten 'Zellbanken' für Forschungszwecke vorrätig gehalten werden. Im konkreten Fall ging es um die Arbeit des Bonner Stammzellforschers Oliver Brüstle. Das fragliche Patent beschreibt eine erste klinische Anwendung der Stammzelltechnologie für die Behandlung von Patienten mit Morbus Parkinson.
2006 erließ das Bundespatentgericht in Deutschland das Urteil zum Verbot der Patentierbarkeit von Stammzellen, da das Verfahren ihrer Gewinnung eine zwangsläufige Vernichtung der Embryonen zu letztlich kommerziellen und gewerblichen Zwecken beinhalte. Dieses widerspreche der ihnen zukommenden Menschenwürde.
Kritiker dieser Entscheidung betonen, dass der Patentschutz als Anreiz für innovative wissenschaftliche Unternehmungen in diesem medizinisch vielversprechenden Bereich nötig sei und dass es aufgrund der Regulierungen bezüglich der Gewinnung und Aufbewahrung der Zellen keine hinreichenden Belege dafür gebe, dass die geäußerten Kommerzialisierungsbefürchtungen gerechtfertigt seien. Verschiedene Wissenschaftlervereinigungen, z. B. in Deutschland und Großbritannien, setzten sich in öffentlichen Briefen für die Zulassung der Patentierbarkeit im Bereich der Stammzellforschung ein.
Im November 2009 wurde die Aufgabe, in der Frage eine Entscheidung zu fällen, auf den Europäischen Gerichtshof (EuGH) übertragen. Dieser urteilte am 18. Oktober 2011, dass "jede menschliche Eizelle vom Stadium ihrer Befruchtung an, jede unbefruchtete menschliche Eizelle, in die ein Zellkern aus einer ausgereiften menschlichen Zelle transplantiert worden ist, und jede unbefruchtete menschliche Eizelle, die durch Parthenogenese zur Teilung und Weiterentwicklung angeregt worden ist, ein ,menschlicher Embryo‘" sei. Weiter stellte der EuGH fest, dass der Ausschluss von der Patentierung nach Art. 6 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 98/44, der die Verwendung menschlicher Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken betrifft, sich auch auf die Verwendung zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung bezieht, und nur die Verwendung zu therapeutischen oder diagnostischen Zwecken, die auf den menschlichen Embryo zu dessen Nutzen anwendbar ist, Gegenstand eines Patents sein kann. Eine Erfindung ist nach Art. 6 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 98/44 von der Patentierung ausgeschlossen, wenn die technische Lehre, die Gegenstand des Patentantrags ist, die vorhergehende Zerstörung menschlicher Embryonen oder deren Verwendung als Ausgangsmaterial erfordert, in welchem Stadium auch immer die Zerstörung oder die betreffende Verwendung erfolgt, selbst wenn in der Beschreibung der beanspruchten technischen Lehre die Verwendung menschlicher Embryonen nicht erwähnt wird. Es sei allerdings Sache des nationalen Gerichts, „im Licht der technischen Entwicklung festzustellen, ob eine Stammzelle, die von einem menschlichen Embryo im Stadium der Blastozyste gewonnen wird, einen ,menschlichen Embryo‘ im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 98/44 darstellt.“ Die Vorgaben dieses Grundsatzurteils des EuGH überführte der Bundesgerichtshof am 27. November 2012 in nationales Recht. Demnach ist die Nutzung von aus Embryonen gewonnenen menschlichen Stammzellen in Deutschland auch weiterhin nicht patentierbar. Der Einsatz embryonaler Stammzellen als solcher ist nach dem Urteil jedoch keine Verwendung von Embryonen, da Stammzellen die Fähigkeit fehlt, den Prozess der Entwicklung eines Menschen in Gang zu setzen. Patente auf der Grundlage von embryonalen Stammzellen sind demnach durchaus möglich, wenn die zu deren Gewinnung eingesetzten Zelllinien ohne Zerstörung von Embryonen gewonnen worden sind. Auch Verfahren, welche die Verwendung von Zelllinien einschließen, die aus nicht mehr entwicklungsfähigen Embryonen gewonnen wurden, sind demnach patentierbar.
Bundespatentgerichtsurteil vom 05.Dezember 2006. Online Version
Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 18. Oktober 2011 in der Rechtssache C-34/10. Online Version
Plädoyer von Yves Bot, Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, mit weiteren Details zum Streitfall Greenpeace vs. Brüstle. Online Version
Urteil des Bundesgerichtshof vom 27. November 2012 in der Patentnichtigkeits-sache des am 19. Dezember 1997 angemeldeten deutschen Patents 197 56 864. Online Version
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Positionen zur Gewinnung von Stammzellen aus so genannten überzähligen Embryonen
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Gewinnung von Stammzellen aus so genannten überzähligen Embryonen: Befürworter und Gegner
Das deutsche Embryonenschutzgesetz verbietet die Verwendung eines Embryos zu einem nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck. Damit ist auch die Verwendung so genannter überzähliger Embryonen zur Stammzellgewinnung verboten. Das Stammzellgesetz gestattet - unter bestimmten Voraussetzungen - die Einfuhr von Stammzellen, die aus überzähligen Embryonen gewonnen wurden. Zu den Voraussetzungen gehört, dass diese Stammzellen vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Die DFG hat sich in den "Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Forschung mit menschlichen Stammzellen" vom 3. Mai 2001 ihre Meinung zur Gewinnung embryonaler Stammzellen aus so genannten überzähligen Embryonen geäußert. Für den Fall, dass sich die importierbaren ES- Zellen "als objektiv nicht geeignet erweisen" oder die "Forschungsarbeiten mit ihnen in nicht zu rechtfertigender Weise eingeschränkt" sein sollten, plädiert die DFG für eine bedingte Freigabe der Herstellung embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryonen. Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Recht und Ethik der modernen Medizin" hat sich in ihrem "Zweiten Zwischenbericht: Teilbericht Stammzellforschung" vom 12. November 2001 gegen "eine rechtliche Freigabe der Gewinnung von Stammzelllinien aus sog. 'überzähligen' Embryonen durch Änderung des Schutzstandards des Embryonenschutzgesetzes" ausgesprochen. Die Mitglieder des Nationalen Ethikrates haben in ihrer "Stellungnahme zum Import menschlicher embryonaler Stammzellen" vom 20. Dezember 2001 in der Frage nach der Gewinnung von embryonalen Stammzellen im Inland aus so genannten überzähligen Embryonen uneinheitlich votiert: 9 von 25 Mitglieder sprachen sich für eine bedingte ethische Zulässigkeit aus.
Gesetz zum Schutz von Embryonen (Embryonenschutzgesetz - EschG) [13. Dezember 1990, Inkrafttretung 1. Januar 1991]. Online Version
Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz - StZG) [28. Juni 2002, Inkrafttretung 1. Juli 2002]. Online Version
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG): Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Forschung mit menschlichen Stammzellen [3. Mai 2001]. Online Version
Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Forschung mit menschlichen Stammzellen: Naturwissenschaftlicher Hintergrund, Juristischer Hintergrund, Ethischer Hintergrund [3. Mai 2001]. Online Version
Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Recht und Ethik der modernen Medizin": Zweiter Zwischenbericht der Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin - Teilbericht Stammzellforschung [12. November 2001]. Online Version
Nationaler Ethikrat: Stellungnahme zum Import menschlicher embryonaler Stammzellen [20. Dezember 2001]. Online Version
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Regelungsvorschlag der Europäischen Kommission
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Sechstes Forschungsrahmenprogramm: Regelungsvorschlag der Europäischen Kommission
Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung 2002/834/EG über das spezifische Programm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration: Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums (2002-2006) [9. Juli 2003]. Online Version
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Reprogrammierung
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Reprogrammierung
Sowohl eine japanische als auch eine US-amerikanische Forschergruppe publizierten im November 2007 unabhängig voneinander die erfolgreiche Reprogrammierung von menschlichen Haut- bzw. Bindegewebszellen zu Stammzellen. Bei der Reprogrammierung wird somatischen Zellen spezifisches Genmaterial eingeschleust, so dass sie signifikante Eigenschaften von embryonalen Stammzellen aufweisen. Dazu gehört etwa die Eigenschaft, sich unter geeigneten Bedingungen in bestimmte Zell- oder Gewebetypen differenzieren zu können. Auf diese Weise gewonnene Stammzellen werden "induzierte pluripotente Stammzellen" (iPS) genannt. Langfristig erhofft man sich durch derartige Verfahren Stammzellen zu gewinnen, ohne Embryonen zerstören zu müssen.
Kazutoshi Takahashi / Koji Tanabe / Mari Ohnuki / Megumi Narita / Tomoko Ichisaka / Kiichiro Tomoda / Shinya Yamanaka (2007): Induction of Pluripotent Stem Cells from Adult Human Fibroblasts by Defined Factors. In: Cell 131 (4). Online Version
Junying Yu / Maxim A. Vodyanik / Kim Smuga-Otto / Jessica Antosiewicz-Bourget / Jennifer L Frane / Shulan Tian / Jeff Nie / Gudrun A. Jonsdottir / Victor Ruotti / Ron Stewart / Igor I. Slukvin / James A. Thomson (2007): Induced Pluripotent Stem Cell Lines Derived from Human Somatic Cells. In: Science (20. Nov. 2007). Online Version
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Spermien aus murinen Stammzellen
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Spermien aus murinen Stammzellen
Mit den aus Stammzellen der Maus gewonnenen spermienähnlichen Zellen wurden erfolgreich Eizellen befruchtet, aus denen sich nach Implantation in den Uterus offenbar lebensfähige Tiere entwickelten. Diese hatten indes atypische Größen und wurden höchstens fünf Monate alt.
Karim Nayernia et. al (2006): In Vitro-Differentiated Embryonic Stem Cells Give Rise to Male Gametes that Can Generate Offspring Mice. In: Developmental Cell, 11: 125-132. Online Version
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Stammzellen aus Fruchtwasser
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Stammzellen aus Fruchtwasser
Im Rahmen der sogenannten Fruchtwasserpunktion (Amniozentese) bei vorgeburtlichen Untersuchungen des Embryos im Mutterleib, haben Forscher im US-Staat North Carolina aus dem entnommenen Fruchtwasser Stammzellen isoliert. Diese konnten in Kultur genommen werden und zeigten zwar keine Totipotenz, aber dennoch eine hohe Plastizität auf.
Paolo De Coppi / Georg Bartsch Jr / M Minhaj Siddiqui / Tao Xu / Cesar C Santos / Laura Perin / Gustavo Mostoslavsky / Angéline C Serre / Evan Y Snyder / James J Yoo / Mark E Furth / Shay Soker / Anthony Atala1 (2007): Isolation of amniotic stem cell lines with potential for therapy. In: Nature Biotechnology (25), 100-106. (Published online: 7 January 2007). Online Version
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Stammzellgesetz
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Stammzellgesetz
Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz) StZG vom 28. Juni 2002, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 42, S. 2277 vom 29. Juni 2002, zuletzt geändert am 25. November 2003, durch Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 56, S. 2304 vom 27. November 2003. Online Version
Wie die Einfuhr und Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen zu regeln sei, war im Vorfeld der Verabschiedung des Stammzellgesetzes Gegenstand einer kontrovers geführten gesellschaftlichen Debatte, zu der u.a. die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Recht und Ethik der modernen Medizin", der Nationale Ethikrat, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Bundesärztekammer sowie verschiedene Bioethik-Länder-Kommissionen mit eigenen, zum Teil divergierenden Stellungnahmen beigetragen haben:
Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Recht und Ethik der modernen Medizin": Zweiter Zwischenbericht der Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin - Teilbericht Stammzellforschung [12. November 2001]. Online Version
Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Recht und Ethik der modernen Medizin": Kurzfassung ergänzend zum Zwischenbericht Stammzellforschung mit dem Schwerpunkt der Importproblematik [12. November 2001]. Online Version
Nationaler Ethikrat: Stellungnahme zum Import menschlicher embryonaler Stammzellen [20. Dezember 2001]. Online Version
Deutsche Forschungsgemeinschaft: Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Forschung mit menschlichen Stammzellen [3. Mai 2001]. Online Version
Bundesärztekammer: Zentrale Ethikkommission: Stellungnahme der Zentralen Ethikkommission zur Stammzellforschung [19. Juni 2002]. Online Version
Bundesärztekammer: Deutscher Ärztetag: Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen. Beschluss des 104. Deutschen Ärztetages, Ludwigshafen [25. Mai 2001]. Online Version
Deutsche Forschungsgemeinschaft: Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Forschung mit menschlichen Stammzellen: Naturwissenschaftlicher Hintergrund, Juristischer Hintergrund, Ethischer Hintergrund [3. Mai 2001]. Online Version
Bioethik-Kommission Rheinland-Pfalz: Stellungnahme der Bioethik-Kommission Rheinland-Pfalz zum Import von und zur Forschung an humanen embryonalen pluripotenten Stammzellen [16. Januar 2002]. Online Version
Bioethik-Kommission Bayern: Stellungnahme zum Import von und zur Forschung mit humanen embryonalen Stammzelllinien [07. Januar 2002]. Online Version
Bioethik-Kommission Bayern: Minderheitenvotum [10. Januar 2002]. Online Version
Eine Dokumentation der Bundestags-Debatte zum Stammzellgesetz (einschließlich der Abstimmung) in deutscher Sprache findet sich auf den Internet-Seiten des Deutschen Bundestages:
Stenographischer Bericht 233. Sitzung, Berlin (Plenarprotokoll 14/233) [25. April 2002; relevante Stellen: Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Maria Böhmer, Wolf-Michael Catenhusen und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz) (Drucksache 14/8394, 14/8846) - 23209 D / Ergebnis der namentlichen Schlussabstimmung - 23231 D / Erklärungen nach §31 GO zur namentlichen Abstimmung (Anlagen 2-5) - 23255 D]. Online Version
Am 27. Januar 2004 hat der Wissenschaftliche Beirat "Bio- und Gentechnologie" der CDU/CSU- Bundestagsfraktion "Biologische, rechtliche und ethische Überlegungen zu aktuellen Ergebnissen der Forschung an embryonalen Stammzellen sowie zum Begriff 'Totipotenz'" vorgelegt:
Wissenschaftlicher Beirat "Bio- und Gentechnologie" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Biologische, rechtliche und ethische Überlegungen zu aktuellen Ergebnissen der Forschung an embryonalen Stammzellen sowie zum Begriff "Totipotenz" [27. Januar 2004]. Online Version
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Stellungnahme der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und der Nationalen Akademie der Wissenschaften (Leopoldina)
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Stellungnahme der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und der Nationalen Akademie der Wissenschaften (Leopoldina)
Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften / Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina, Nationale Akademie der Wissenschaften (2009): Neue Wege der Stammzellforschung. Reprogrammierung von differenzierten Körperzellen. Berlin: Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften. Online Version
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Streit unter Stammzellforschern
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Streit unter Stammzellforschern
Der derzeitige Streit unter deutschen Stammzellforschern hat eine im Jahre 2008 veröffentlichte Studie eines Forscherteams um den Tübinger Anatomieprofessor Thomas Skutella (Zentrum für Regenerationsbiologie und Regenerative Medizin (ZRM)) zum Gegenstand. Laut dieser war es Skutellas Team gelungen, aus Gewebematerial der Hoden erwachsener Männer sogenannte pluripotente Stammzellen zu züchten. Skutella behauptete zudem, aus diesen embryonalen Stammzellen sehr ähnlichen Zellen ließen sich spezialisierte Gewebezellen entwickeln. Skutellas Forschungsergebnisse wurden zunächst als Durchbruch in der Stammzellforschung erachtet, da sie darauf hoffen ließen, aus Zellen eines Erwachsenen eine unrestriktierte Quelle für funktionierendes Ersatzgewebe produzieren zu können, ohne Embryonen im Blastozystenstadium zerstören zu müssen.
Da es anderen Stammzellforschern, wie dem Team um den Münsteraner Stammzellforscher Hans Schöler, nicht gelang, Skutellas Ergebnisse zu reproduzieren, kam in der Stammzellwissenschaft nun Skepsis bezüglich Skutellas Studie auf. Zudem weigerte sich Skutella trotz mehrmaliger Aufforderung, anderen Forschern Proben seiner gezüchteten Stammzellen zugänglich zu machen mit der Begründung, er habe keine Einverständniserklärung der Patienten. Da dies jedoch eine gängige wissenschaftliche Praxis darstellt und eine Publikation in der "Nature" zudem dazu verpflichtet, wird Skutella nun vorgeworfen, er würde sich nicht an Forschungsstandards halten. Laut Schöler entwickelten sich unter Stammzellforschern mittlerweile sogar Zweifel, ob die umstrittenen Stammzellen überhaupt existierten.
Weiterhin fanden die Münsteraner Forscher und ihre Aachener Kollegen um Martin Zenke bei der Auswertung von Skutellas 2008 veröffentlichten Ergebnissen und Bildern heraus, dass es sich bei den "neuen" Stammzellen nicht um pluripotente Stammzellen handele. Vielmehr hätten Skutella und sein Forscherteam statt Stammzellen wohl versehentlich Bindegewebszellen, sogenannte Fibroplasten, gezüchtet, welche sich aus menschlichem Hoden leicht gewinnen ließen; laut Schöler glichen sich die verglichenen Zellarten "wie ein Ei dem anderen". Die Forscher aus Münster und Aachen begründeten ihre Kritik zum einen damit, dass das sogenannte Genexpressionsmuster der von Skutella gezüchteten Zellen mit demjenigen von normalen Bindegewebszellen identisch sei, zum anderen würden Skutellas Zellen keine Teratome bilden, eine Art von Geschwülsten, die einen weiteren Nachweis für die Pluripotenz von Stammzellen darstelle.
Skutella verteidigte sich gegen die harsche Kritik seiner Kollegen mit der Begründung, Schöler&Co. hätten das Experiment nicht exakt nachvollzogen. Ein Vergleich von Daten, die im Abstand von mehreren Wochen und Monaten an unterschiedlichen Geräten entstanden seien, ermöglichten laut Skutella keine genauen Ergebnisse. Weiterhin seien die Zellen, mit denen die Studie 2008 durchgeführt wurde, mit anderen Zellen verunreinigt gewesen, weshalb Skutellas Team daran arbeite, in naher Zukunft neue Ergebnisse mit sauberen Zellen zu veröffentlichen.
Skutella et al. (2008): Generation of pluripotent stem cells from adult human testis. In: Nature 456, 344-349. Online Version
Schöler et al. (2010): Human adult germ line stem cells in question. In: Nature 465, E1. Online Version
Skutella et al. (2010): Conrad et al. reply. In: Nature 465 E3. Online Version
"Stammzellen-Streit. Forscher zanken um vermeintliche Wunderzellen". Spiegel-Online-Artikel vom 24. Juni 2010. Online Version
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The Human Fertilisation and Embryology Research Purposes Regulations 2001
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The Human Fertilisation and Embryology (Research Purposes) Regulations 2001
The Human Fertilisation and Embryology (Research Puroses) Regulations 2001 [verabschiedet am 24. Januar 2001, in Kraft getreten am 31. Januar 2001].
Die Human Fertilisation and Embryology (Research Purposes) Regulations 2001 erhielten am 19. Dezember 2000 die Zustimmung vom Britischen Unterhaus und am 22. Januar 2001 vom Britischen Oberhaus. Wegbereitend war ein Bericht der von der Regierung eingesetzten Chief Medical Officer's Expert Group: Stem Cell Research: Medical Progress with Responsibility vom 16. August 2000. Dieser Bericht hatte die in den Regulations vorgenommene Erweiterung der lizenzfähigen Forschungsziele empfohlen. Im Zuge der Verabschiedung der Regulations wurde zunächst ein Moratorium vereinbart. Gemäß diesem Moratorium wurden Genehmigungen von Projekten, die entsprechend den Regulations neuerdings lizenzfähig sind, bis zur Vorlage eines Berichts des im März 2001 eingerichteten Sonderausschusses des Oberhauses ausgesetzt. Dieser Bericht wurde am 27. Februar 2002 vorgelegt. Er empfiehlt, neben der Forschung mit humanen adulten Stammzellen auch die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen zuzulassen und zu fördern. Das therapeutische Potential von Stammzellen könne nicht voll ausgeschöpft werden, wenn nicht beide Ansätze zugleich verfolgt würden. Nach Vorlage des Berichts wurde das Moratorium aufgehoben:
Bericht der Chief Medical Officer's Expert Group: Stem Cell Research: Medical Progress with Responsibility [Juni 2000]. Online Version
Internet-Dokumentation der Debatte im House of Commons [19. Dezember 2000]. Online Version
Internet-Dokumentation der Debatte im House of Lords [22. Januar 2001]. Online Version
Report from The House of Lords Select Committee Stem Cell Research [27. Februar 2002]. Online Version
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Totipotenz, Pluripotenz
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Totipotenz, Pluripotenz
In der Wissenschaft werden die Begriffe Totipotenz und Pluripotenz jedoch in verschiedener Bedeutung gebraucht. Auf der einen Seite wird unter Totipotenz die Entwicklungsfähigkeit einer Zelle zu einem ganzen, wohlgeformten Organismus verstanden. Zugleich wird Totipotenz auch als das Vermögen einer Zelle (z.B. ES-Zelle) sich an allen differenzierenden Geweben einschließlich der Keimbahn zu beteiligen, verstanden (Beier 2001, Heinemann 2005). Ein experimenteller Nachweis ist derzeit weder von vorhandener Totipotenz noch von ihrem Ausschluss möglich.
Da Stammzellen im Laufe ihrer Entwicklung sich immer weiter differenzieren, verlieren sie an Entwicklungspotential. So verlieren sie bald die Möglichkeit, sich in vollständige Organismen zu entwickeln, behalten aber zunächst das Potential, sich in sämtliche Gewebetypen des Körpers zu differenzieren. Dieses Stadium wird als Pluripotenz bezeichnet (Heinemann 2005). Unabhängig davon wird diskutiert, ob menschliche embryonale Stammzellen sich unter den Bedingungen der Zellkultur in totipotente Zellen umwandeln können (Denker 1999, 2003).
Denker, Hans-Werner (1999). "Embryonale Stammzellen." Ärztliche Nachrichten. 8: 2. Denker, Hans-Werner (2003). Totipotenz oder Pluripotenz? Embryonale Stammzellen, die Alleskönner. In: Deutsches Ärzteblatt (100)42, 2728-2730. Online Version
Heinemann, Thomas (2000). "Klonierung menschlicher embryonaler Stammzellen. Zu den Statusargumenten aus naturwissenschaftlicher und moralphilosophischer Sicht." In: Ludger Honnefelder; Christian Streffer (Hrsg.). Jahrbuch für Wissenschaft und Ethik 5: 259-276.
Heinemann, Thomas (2005): Klonieren beim Menschen. Analyse des Methodenspektrums und internationaler Vergleich der ethischen Bewertungskriterien. Berlin, New York: De Gruyter.
Einen Überblick über den Verlauf der frühen Embryonalentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der naturwissenschaftlichen Phänomene der Totipotenz und Pluripotenz gibt Beier:
Beier, Henning M. (2000). "Zum Status des menschlichen Embryos in vitro und in vivo vor der Implantation." Reproduktionsmedizin 16/5: 332-342.
Beier, Henning M. (2001). "Zur Problematik von Totipotenz und Pluripotenz." In: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Humane Stammzellen. Perspektiven und Grenzen in der regenerativen Medizin. Stuttgart, New York: 55-70.
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Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin
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Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin: Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin
Convention for the Protection of Human Rights and Dignity of the Human Being With Regard to the Application of Biology and Medicine: Convention on Human Rights and Biomedicine [opening for signature April 4th 1997; entry into force December 1st 1999]. Online Version
Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin [zur Unterzeichnung aufgelegt am 4. April 1997; für die Unterzeichnerstaaten in Kraft getreten am 1. Dezember 1999]. (Nichtamtliche deutsche Übersetzung) Online Version
Eine Übersicht über den aktuellen Unterschriften- und Ratifikationsstand in englischer Sprache findet sich auf den Internet-Seiten des Europarats. Online Version
Eine Übersicht über den aktuellen Unterschriften- und Ratifikationsstand in deutscher Sprache findet sich auf den Internet-Seiten des Europarats. Online Version
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Übersicht der HFEA über die von ihr lizenzierten Forschungsprojekte mit humanen embryonalen Stammzellen
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Übersicht der HFEA über die von ihr lizenzierten Forschungsprojekte mit humanen embryonalen Stammzellen
Übersicht der HFEA über die von ihr lizenzierten Forschungsprojekte mit humanen embryonalen Stammzellen. Online Version
Die näheren Verfahrensregeln der HFEA bezüglich der Lizenzierung von Forschungsprojekten mit humanen embryonalen Stammzellen sind im Code of Practice der HFEA niedergelegt:
Code of Practice der HFEA [sechste Auflage, in Kraft getreten am 1. März 2004]. Online Version
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Übersicht des Robert Koch Instituts über die bisher genehmigten Forschungsprojekte
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Übersicht des Robert Koch Instituts über die bisher genehmigten Forschungsprojekte
Übersicht des Robert Koch Instituts über die bisher genehmigten Forschungsprojekte mit humanen embryonalen Stammzellen. Online Version
Tätigkeitsbericht der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES): Erster Bericht nach Inkrafttreten des Stammzellgesetzes (StZG) für den Zeitraum vom 22.07.2002 bis 30.09.2003. Online Version
Zweiter Bericht nach Inkrafttreten des Stammzellgesetzes (StZG) für den Zeitraum vom 01.10.2003 bis 30.11.2004. Online Version
Dritter Bericht nach Inkrafttreten des Stammzellgesetzes (StZG) für den Zeitraum vom 01.12.2004 bis 30.11.2005. Online Version
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Urteil des BGH in der Patentrechtsangelegenheit Brüstle vom 27. November 2012
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Urteil des BGH vom 27. November 2012
Urteil des BGH in der Patentnichtigkeitssache des am 19. Dezember 1997 angemeldeten deutschen Patents 197 56 864 vom 27.11.2012.
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Verordnung vom 18. Juli 2002
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Verordnung vom 18. Juli 2002
Verordnung über die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung und über die zuständige Behörde nach dem Stammzellgesetz (ZES-Verordnung - ZESV) [18. Juli 2002]. Online Version
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Zellkerntransfer (Somatic Cell Nuclear Transfer (SNCT))
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Zellkerntransfer (Somatic Cell Nuclear Transfer (SNCT))
Abbildung 5: Die Eizellen werden entkernt, indem mit einer Mikropipette der Zellkern abgesaugt wird. Der Zellkern aus einer Körperzelle wird ebenfalls abgesaugt und in die entkernte Eizelle eingebracht. Danach kommt es zur so genannten Reprogrammierung, einem noch weitgehend unverstandenen Prozess, bei dem die DNA des eingebrachten Zellkerns durch Substanzen der Eizelle ihre Spezialisierung verliert. Dies ist eine Voraussetzung für die weitere Entwicklung. Nach der Aktivierung der Zelle durch Strom und verschiedene Mediumzustände beginnt die Eizelle mit dem Körperzellkern sich zu teilen und kann sich unter gegebenen Umständen bis zur Blastozyste oder noch weiter entwickeln.
Für den Zellkerntransfer werden Eizellen durch einen minimalinvasiven Eingriff nach hormoneller Behandlung gewonnen (siehe IVF). Die Eizellen werden entkernt, indem mit einer Mikropipette der Zellkern abgesaugt wird. Der Zellkern aus einer Körperzelle wird abgesaugt und in die entkernte Eizelle eingebracht. Danach kommt es zur so genannten Reprogrammierung, einem noch weitgehend unverstandenen Prozess, bei dem die DNA des eingebrachten Zellkerns durch Substanzen der Eizelle ihre Spezialisierung verliert. Dies ist eine Voraussetzung für ihre weitere Entwicklung. Nach der Aktivierung der Zelle durch Strom und verschiedene Mediumzusätze beginnt die Eizelle mit dem Körperzellkern sich zu teilen und kann sich unter gegebenen Umständen bis zur Blastozyste oder noch weiter entwickeln (siehe Abbildung)
Aus der Blastozyste können ES-Zellen gewonnen werden (siehe Abbildung 3).
Diese Technik kann bislang bei Säugetieren, nicht jedoch beim Menschen angewandt werden.
Bei einigen Säugetierarten wurden auch Embryonen aus Zellkerntransfer in den Uterus eingespült, ein Verfahren, das man als reproduktives Klonen bezeichnet. Diese Methode ist allerdings mit hohen Missbildungs- und Sterblichkeitsraten verbunden. Dennoch wurde 1997 durch Wilmut et al. das erste Säugetier erfolgreich geklont: das Schaf Dolly.
Wilmut, I. / Schnieke, A. E. / McWhir, J. / Kind, A. J. / Campbell, K. H. S. (1997): Viable offspring derived from fetal and adult mammalian cells. In: Nature 385, 810-813. Online Version
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Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen
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Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin über das Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen
Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen [zur Unterzeichnung aufgelegt am 12. Januar 1998; für die Unterzeichnerstaaten in Kraft getreten am 1. März 2001]. (Nichtamtliche deutsche Übersetzung) Online Version
Eine Übersicht über den aktuellen Unterschriften- und Ratifikationsstand in deutscher Sprache findet sich auf den Internet-Seiten des Europarats. Online Version

