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Module

Module zum Blickpunkt Stammzellen

 Adulte Stammzellen

Adulte Stammzellen

Zum Begriff der "adulten Stammzellen" und der Frage nach den Alternativen vgl. insgesamt auch Teil I dieses Blickpunkts: "Naturwissenschaftlich-medizinischer Sachstand".

 Agence de la biomédecine

Frankreich: Agence de la biomédecine 

Eine Zusammenfassung der Aufgaben der Agence de la biomédecine - Englische Version Online-Version

 Allgemeine Erklärung über das menschliche Genom und Menschenrechte

Allgemeine Erklärung über das menschliche Genom und Menschenrechte

Universal Declaration on the Human Genome and Human Rights [11. November 1997] - Englische Fassung Online-Version

Allgemeine Erklärung über das menschliche Genom und Menschenrechte [11. November 1997] - Deutsche Fassung Online-Version

 Anträge zur Gewinnung von Hybriden

Anträge zur Gewinnung von Hybriden

Im November 2006 hat Dr. Lyle Armstrong der University of Newcastle upon Tyne bei der HFEA beantragt, mit Eizellen der Kuh menschliche Embryonen zu klonieren, um aus ihnen embryonale Stammzellen gewinnen zu können. Aufgrund der Knappheit von humanen Einzellen sei die Verwendung von tierischen Zellen nötig, um Grundlagenwissen zu erlangen und Therapiemöglichkeiten zu entwickeln. Die HFEA erklärte in einer Pressemitteilung, dass nicht vor Januar 2007 mit einem Ergebnis über die Zulassung gerechnet werden dürfe.

Newcastle University (2006): Researchers seek permission for stem cell work using animal eggs. Online-Version

Human Fertilisation and Embryology Authority (2006): Use of animal eggs in embryo research. Online-Version

In Reaktion darauf hat das britische Gesundheitsministerium (Department of Health) am 27. Mai 2007 den Gesetzesentwurf "Human Tissues and Embryos (Draft) Bill" vorgelegt, mit dem der "Human Fertilisation and Embryology Act" revidiert werden soll. Darin sind unter anderem Lockerung der Forschungsverbote an Hybriden und Chimären wie auch die Etablierung einer einheitlichen Regulierungsbehörde (Regulatory Authority for Tissue and Embryos - RATE) vorgesehen. Die RATE soll die Arbeit der Human Fertilisation and Embryology Authority (HFEA) und der Human Tissue Authority (HTA) übernehmen.

Department of Health (2007): Human Tissues and Embryos (Draft) Bill. Online-Version

Auch aufgrund eines weiteren Antrags zur Erstellung und Erforschung von Hybriden hat die HFEA nach dreimonatiger Befragung der britischen Bevölkerung und eingehender Prüfung eine grundsätzliche Entscheidung darüber treffen wollen, wie mit derartigen Anträgen zu verfahren sei.
Am 05. September 2007 hat die HFEA daraufhin befunden, dass es keinen fundamentalen Grund gebe, cytoplasmatische Hybridforschung zu untersagen. Demnach kann die Gewinnung und Erforschung von embryonalen Tier/Mensch-Mischwesen in Einzelfällen von der HFEA genehmigt werden. Forscher müssen in den entsprechen Anträgen nachweisen, dass derartige Forschung sowohl notwendig als auch wünschenswert ist. Über die zur Zeit vorliegenden beiden Anträge zur Gewinnung von Embryonen aus tierischen Eizellen und menschlichem Genom wird voraussichtlich bis November diesen Jahres entschieden werden.

Human Fertilisation and Embryology Authority (2007): HFEA statement on its decision regarding hybrid embryos. Online-Version

Im Januar 2008 hat die HFEA beide Anträge zur Forschung an Tier/Mensch-Hybriden bewilligt. Beide Anträge hätten sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllt, so dass nun jeweils für ein Jahr unter bestimmten Auflagen an cytoplasmatischen Hybridembryonen geforscht werden darf.

Human Fertilisation and Embryology Authority (2008): HFEA Statement on licensing of applications to carry out research using human-animal cytoplasmic hybrid embryos. Online-Version 

 Argumente für den Würdeschutz

Argumente für den Würdeschutz

Die vier gängigen Argumente für den Würdeschutz des frühen Embryos (Potentialitätsargument, Kontinuitätsargument, Identitätsargument, Argument der Spezieszugehörigkeit) werden im Blickpunkt "Klonen zu Forschungszwecken" kurz erläutert.

Blickpunkt "Klonen zu Forschungszwecken" Online-Version

 Auseinandersetzung um die Schutzwürdigkeit des menschlichen Embryos

Schutzwürdigkeit des menschlichen Embryos: Grundpositionen

Einen Überblick über die Grundpositionen gibt die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Recht und Ethik der modernen Medizin" in ihrem Teilbericht zur Stammzellforschung [21. November 2001; relevante Stelle: S. 72-81]:

Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Recht und Ethik der modernen Medizin": Zweiter Zwischenbericht der Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin - Teilbericht Stammzellforschung [21. November 2001] - Deutsche Originalfassung Online-Version

 Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002

Sechstes Forschungsrahmenprogramm: Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 

Beschluss Nr. 1513/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Sechste Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002-2006) [27. Juni 2002] - Deutsche Fassung Online-Version

 Betrug Hwang

Betrug Hwang

Die Ergebnisse der Forschergruppe um Hwang sind vom Science-Magazin aufgrund der nachgewiesenen Manipulation widerrufen worden.

Special Online Collection: Hwang et al. and Stem Cell Issues. Online-Version

 Blutzellen

Blutzellen

Eine Zusammenstellung von Arbeiten, die sich mit der in vitro Differenzierung von humanen embryonalen Stammzellen in hematopoetische Zellen beschäftigen:

Wang, L. / Li, L. / Menendez, P. / Cerdan, C. / Bhatia, M. (2005): Human embryonic stem cells maintained in the absence of mouse embryonic fibroblasts or conditioned media are capable of hematopoietic development. In: Blood 105, 4598-4603. Online-Version

Wang, J. / Zhao, H.P. / Lin, G. / Xie, C.Q. / Nie, D.S. / Wang, Q.R. / Lu, G.X. (2005): In vitro hematopoietic differentiation of human embryonic stem cells induced by co-culture with human bone marrow stromal cells and low dose cytokines. In: Cell Biology International 29(8), 654-661. Online-Version

Wang, L. / Menendez, P. / Shojaei, F. / Li, L. / Mazurier, F. / Dick, J.E. / Cerdan, C. / Levac, K. / Bhatia, M. (2005): Generation of hematopoietic repopulating cells from human embryonic stem cells independent of ectopic HOXB4 expression. In: The Journal of Experimental Medicine 201, 1603-1614. Online-Version

Chadwick, K. / Wang, L. / Li, L. / Menendez, P. / Murdoch, B. / Rouleau, A. / Bhatia, M. (2003): Cytokines and BMP-4 promote hematopoietic differentiation of human embryonic stem cells. In: Blood 102, 906-915. Online-Version

Kaufman, D.S. / Hanson, E.T. / Lewis, R.L. / Auerbach, R. / Thomson, J.A. (2001): Hematopoietic colony-forming cells derived from human embryonic stem cells. In: Proceedings of the National Academy of Sciences of the United States of America (PNAS) 98, 1716-1721. Online-Version

 Debatte im Europäischen Patentamt

Debatte im Europäischen Patentamt 

Die Patentanmeldung Nr. 96903521.1 der Wisconsin Alumni Research Foundation (WARF) mit der Bezeichnung - EP 0770125 "Stammzellen aus Primatenembryonen“ - wurde 2004 von Prüfungsabteilung des EPA abgelehnt. Das Unternehmen hat daraufhin Beschwerde eingelegt, die im Juni 2008 vor der Großen Beschwerdekammer des EPA verhandelt wurde, jedoch ohne eine klare gesetzliche Regelung zu erreichen.

 Überprüfung der WARF-Anmeldung für ein Stammzellpatent Online-Version

 Die Niederlande

Die Niederlande

Zu den Besonderheiten zum Verbot des Klonens in den Niederlanden lesen sie bitten den entsprechenden Abschnitt im Blickpunkt "Forschungsklonen".

Central Committee for Research Involving Human Subjects: (CCMO) Online-Version

Act containing rules relating to the use of gametes and embryos (Embryos Act) vom 20. Juni 2002. Online-Version

 Die Schweiz

Die Schweiz

Das allgemeine Verbot des Klonierens humaner Zellen und des Eingriffs ins menschliche Erbgut findet sich in der Schweiz bereits auf verfassungsrechtlicher Ebene. So lautet Artikel 119, Absatz 2a: "Alle Arten des Klonens und Eingriffe in das Erbgut menschlicher Keimzellen und Embryonen sind unzulässig."

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Artikel 119: "Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich". Online-Version

Bundesgesetz über die Forschung an embryonalen Stammzellen (Stammzellenforschungsgesetz, StFG) (In Kraft getreten am 1. März 2005). Online-Version

Verordnung über die Forschung an embryonalen Stammzellen (Stammzellenforschungsverordnung, VStFG) (In Kraft getreten am 1. März 2005). Online-Version

Das Verfahren und der Stand der Bewilligungen von Forschungsprojekten mit humanen embryonalen Stammzellen wird auf den Seiten des schweizerischen Bundesamtes für Gesundheit dargelegt. Online-Version

 Embryonenschutzgesetz

Embryonenschutzgesetz

Gesetz zum Schutz von Embryonen (Embryonenschutzgesetz - ESchG) vom 13. Dezember 1990, Bundesgesetzblatt 1990 Teil I S. 2746-2748, geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 23. Oktober 2001 (Bundesgesetzblatt 2001 Teil I S. 2702) Online-Version

 Embryonentransfer nach IVF

Embryonentransfer nach IVF

Transfer von Embryonen

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Abbildung 2: Bei der assistierten Reproduktion erfolgt nach einer In-vitro-Fertilisation (IVF) der hier dargestellte Transfer von Embryonen in die Gebärmutterhöhle

 Entscheidung des Rates vom 30. September 2002

Sechstes Forschungsrahmenprogramm: Entscheidung des Rates vom 30. September 2002 

Entscheidung des Rates vom 30. September 2002 über ein spezifisches Programm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration: "Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums" (2002-2006) - Deutsche Fassung Online-Version

 Entscheidung von Präsident George W. Bush vom 9. August 2001 zur staatlichen Förderung der Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen

Entscheidung von Präsident George W. Bush vom 9. August 2001 zur staatlichen Förderung der Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen 

Erste Richtlinien zur Förderung der Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen sind bereits unter der Clinton-Administration im August 2000 verfasst worden. Am 25. April 2001 eröffnete eine reguläre Revision der anhängigen Förderanträge Präsident George W. Bush die Gelegenheit, die Förderungsbedingungen zu reformulieren:

National Institutes of Health Guidelines for Research Using Human Pluripotent Stem Cells [25. August 2000] - Englische Originalfassung Online-Version

National Institutes of Health Guidelines for Research Using Human Pluripotent Stem Cells: Correction [25. August 2000] - Englische Originalfassung Online-Version

Remarks by the President George W. Bush on Stem Cell Research [9. August 2001] - Englische Originalfassung Online-Version

Fact Sheet: Embryonic Stem Cell Research [9.August 2001] - Englische Originalfassung Online-Version

 Entwicklung zur Blastozyste nach IVF

Entwicklung zur Blastozyste nach IVF

IVF-Blastozyten

 

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Abbildung 4: Eizellen und Samenzellen werden im Reagenzglas zur Befruchtung zusammengebracht. Die entstandene Zygote entwickelt sich in vitro in gleicher Weise wie auf natürlichem Wege bis zur Blastozyste.

 Epiblast-Stammzellen

Epiblast-Stammzellen

Epiblast Stammzellen werden ca. zwei Wochen nach der Befruchtung der Eizelle aus dem Epiblast der Blastozyste entnommen und stellen somit Stammzellen eines späteren Entwicklungsstadiums da als die im Allgemeinen als embryonale Stammzellen bezeichneten Zellen.

Der Epiblast ist ein einschichtiges Deckgewebe, welches sich aus dem äußeren Teil des Embryoblasten bildet und dem Trophoblasten anliegt.

Von Mäusen stammende Epiblast-Stammzellen erschienen seit den Forschungsergebnissen von Ludovic Vallier und Gabrielle Brons 2007 als eine echte Alternative zu der Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen, da sie auf die getesteten Wachstumsfaktoren genauso reagierten wie humane embryonale Stammzellen. Forschungsergebnisse der Arbeitsgruppe um Hans Schöler von 2010 zeigten jedoch, dass unter anderem der Wachstumsfaktor Activin bei Epiblast-Stammzellen andere Mechanismen auslöst als bei humanen embryonalen Stammzellen.

I. Gabrielle M. Brons  /  Lucy E. Smithers  /  Matthew W. B. Trotter / Peter Rugg-Gunn / Bowen Sun / Susana M. Chuva de Sousa Lopes  / Sarah K. Howlett  / Amanda Clarkson /  Lars Ahrlund-Richter / Roger A. Pedersen /  Ludovic Vallier (2007): Derivation of pluripotent epiblast stem cells from mammalian embryos. In: Nature, 441 (448): 191-196. Online-Version

Boris Greber / Guangming Wu / Christof Bernemann / Jin Young Joo / Dong Wook Han / Kinarm Ko / Natalia Tapia / Davood Sabour / Jared Sterneckert / Paul Tesar / Hans R. Schöler (2010): Conserved and divergent roles of FGF signaling in mouse epiblast stem cells and human embryonic stem cells. In Cell Stem Cell, 6 (3): 215-226. Online-Version

Presseinformation des Maxplanck Instituts für molekulare Biomedizin Münster vom 04.03.2010  über eine neue Studie, die die Unterschiede zwischen den Stammzellen von Mensch und Maus. Online-Version

 Erklärung von Forschungskommissar Philippe Busquin

Erklärung von Forschungskommissar Philippe Busquin 

Erklärung von Forschungskommissar Philippe Busquin zur Förderung der Herstellung humaner embryonaler Stammzellen [Quelle: Ärztezeitung, 20. Februar 2004] - Deutsche Originalfassung Online-Version

 Erläuternder Bericht zum Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen

Erläuternder Bericht zum Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen

Erläuternder Bericht zum Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen [Relevante Stelle: Punkt 6] - Englische Originalfassung Online-Version

 Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Technologie (EGE)

Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Technologie (EGE): Stellungnahme zu den ethischen Aspekten der Forschung und der Verwendung embryonaler Stammzellen vom 14. November 2000 

Stellungnahme zu den ethischen Aspekten der Forschung und der Verwendung embryonaler Stammzellen vom 14. November 2000 - Englische Originalfassung Online-Version

 Französisches Bioethikgesetz

Frankreich: Bioethikgesetz: Loi n° 2004-800 du 6 août 2004 relative à la bioéthique 

Loi n° 2004-800 du 6 août 2004 relative à la bioéthique [6. August 2004] - Französische Originalfassung Online-Version

 Frühe Embryonalentwicklung

Frühe Embryonalentwicklung

Zygote

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Abbildung 1: Darstellung des etwa einwöchigen Weges einer befruchteten Eizelle (Zygote) vom Eisprung (Ovulation) über die Befruchtung (Fertilisation) bis zum Beginn der Einnistung (Implantation oder Nidation) in der Gebärmutter (Uterus).

Eine kurze Darstellung des etwa einwöchigen Weges einer befruchteten Eizelle (Zygote) vom Eisprung (Ovulation) über die Befruchtung (Fertilisation) bis zur Einnistung (Implantation oder Nidation) in der Gebärmutter (Uterus):

Tag 1: Kurz vor dem Eisprung beendet die Eizelle die erste Reifeteilung. Sobald die Samenzelle in die Eizelle eingedrungen ist, wird auch die zweite Reifeteilung abgeschlossen. In der Eizelle sind weibliches und männliches Erbgut als so genannte Vorkerne erkennbar. Mit der Vereinigung der Vorkerne ist die Befruchtung abgeschlossen und die Zygote beginnt sich zu teilen (Furchungsteilung). Ab diesem Zeitpunkt spricht man von einem Embryo.

Tag 2-4: Während des Transports durch den Eileiter setzen sich die Teilungen fort, so entstehen nacheinander vierzellige, achtzellige und dann mehrzellige Stadien.

Tag 5-6: Mit einer Zellzahl von 32 bis 58 beginnt sich die Blastozyste zu bilden, indem sich die außen liegenden Zellen zum umhüllenden Trophoblast und die inneren Zellen zum Embryoblast (innere Zellmasse) differenzieren.

Tag 7-9: Bevor sich die Blastozyste in der Gebärmutterschleimhaut einnistet, verlässt sie die schützende Glashaut (zona pellucida), ein Vorgang, der als "hatching" oder "Schlüpfen" bezeichnet wird.

Eine vertiefende Darstellung wird im dritten Kapitel der Studie des Zentrums für Technologiefolgen-Abschätzung "Menschliche Stammzellen" und im Bericht der amerikanischen President's Council of Bioethics, von Heinemann (2005), sowie von Heinemann / Kersten (2006: DRZE-Sachstandsbericht Stammzellforschung) gegeben.

Drews, Ulrich (1993). Taschenatlas der Embryologie. Stuttgart, New York.

Heinemann, Thomas (2005): Klonieren beim Menschen. Analyse des Methodenspektrums und internationaler Vergleich der ethischen Bewertungskriterien. Berlin, New York: De Gruyter.

Heinemann, Thomas / Kersten, Jens (2006): Stammzellforschung. Naturwissenschaftliche, rechtliche und ethische Aspekte. Bd. 4 der Reihe Ethik in den Biowissenschaften - Sachstandsberichte des DRZE. Freiburg i.B.: Verlag Karl Alber.

Hüsing , Bärbel / Engels, Eve-Marie / Frietsch, Rainer / Gaisser, Sibylle / Menrad, Klaus / Rubin, Beatrix / Schubert, Lilian / Schweizer, Rainer / Zimmer, René (2003): Menschliche Stammzellen. Bern. Online-Version

President's Council of Bioethics (2004). Monitoring stem cell research. Washington, DC. Online-Version

National Institutes of Health, Department of Health and Human Service (2001). Stem cells: Scientific progress and future research directions. Online-Version

 Gesetz über die Forschung an Embryonen in vitro

Belgien: Gesetz über die Forschung an Embryonen in vitro

Gesetz über die Forschung an Embryonen in vitro. Original: Moniteur Belge 174e annee, N. 116. 05. April 2004, 18875. [zum Dokument über den Button 2004000078] Online-Version

 Gesetzentwurf Projet de loi relatif à la bioéthique

Frankreich, Gesetzentwurf: Projet de loi relatif à la bioéthique 

Projet de loi adopté avec modifications par l'Assemblée nationale en deuxième lecture relatif à la bioéthique [Gesetzentwurf in der am 11. Dezember 2003 von der Nationalversammlung in zweiter Lesung angenommenen Fassung] - Französische Originalfassung Online-Version

Der aktuelle Verlauf der Gesetzesinitiative ist auf den Internet-Seiten des Senats dokumentiert:

 Projet de loi relatif à la bioéthique: Dossier législatif des Senats Online-Version

Zur Regulierung der Embryonenforschung in Frankreich hat auch die dortige Nationale Ethikkommission, das Comité Consultatif National d'Ethique pour les Sciences de la Vie et de la Santé (CCNE), bereits mehrere Male Stellung genommen, zuletzt in der Opinion Nr. 67 vom 18. Januar 2001 zum damaligen vorläufigen Entwurf zur Änderung der Bioethikgesetze. Das CCNE sprach sich darin für eine vorsichtige Öffnung der Embryonenforschung für therapeutische Zwecke aus:

Avis N°67 sur l'avant-projet de révision des lois de Bioéthique [27. Januar 2000] - Französische Originalfassung Online-Version

Opinion N°67 on the preliminary draft revision of the laws on bioethics [18. Januar 2001] - Englische Übersetzung Online-Version

 Gewinnung menschlicher embryonaler Stammzellen

Gewinnung menschlicher embryonaler Stammzellen

Gewinnung menschlicher embryonaler Stammzellen

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Abbildung 3: Zur Gewinnung der Stammzellen wird der Trophoblast durch Antikörpern oder durch Laserstrahlen zerstört. Die innere Zellmasse wird in einer Zellkulturschale in einem speziellen Nährmedium aufgenommen und kultiviert. Die Zellen können sich unter den Zellkulturbedingungen zu ES-Zellen entwickeln. Diese können sich entweder unbegrenzt weiter teilen oder durch Zugabe von spezifischen Wachstumsfaktoren zur Differenzierung in verschiede Gewebetypen angeregt werden.

Denkbare Möglichkeiten der Gewinnung von menschlichen Stammzellen (nach Heinemann / Kersten 2006)

1. Gewinnung und Kultivierung von embryonalen Stammzellen aus

(1) menschlichen Keimzell-Tumoren (EC-Zellen)
(2) menschlichen Föten (EG-Zellen)
(3) menschlichen Embryonen (ES-Zellen), die erzeugt bzw. gewonnen wurden durch

(a) Spülung aus der Gebärmutter (Uteruslavage)
(b) In-vitro-Fertilisation (IVF)
(i) als "überzählige" Embryonen im Rahmen einer medizinisch assistierten Reproduktion
(ii) eigens zu Forschungszwecken ("Forschungsembryonen"), mit

         (α) natürlichen Gameten
         (β) Gameten, die aus ES-Zelllinien erzeugt wurden (hypothetisch)
(c) Klonierungstechniken
(i) embryo splitting (Blastomerenseparation)
(ii) Transfer eines Zellkerns in eine Eizelle ("therapeutisches Klonieren" bzw. "Forschungsklonieren"), wobei es sich bei den verwendeten Eizellen handeln kann um
(α) menschliche Eizellen
(β) Eizellen von Tierspezies
(d) alternative Methoden zur Erzeugung menschlicher ES-Zellen
i) aus Embryonen nach stadienspezifischer externer Hemmung ihrer Entwicklung
(ii) Erzeugung von Embryonen durch Parthenogenese
(iii) Erzeugung von Embryonen mit genetisch manipulierten Gameten
(iv) Erzeugung von Embryonen durch altered nuclear transfer (ANT)
(v) Erzeugung von ES-Zellen durch Reprogrammierung somatischer Zellen

2. Gewinnung und Kultivierung von gewebespezifischen Stammzellen aus

(1) kindlichen und erwachsenen somatischen Geweben (adulte Stammzellen)
(2) Nabelschnurblut bzw. Nabelschnurgewebe

Zur möglichen Gewinnung von humanen Stammzellen durch Transfer eines Zellkerns in eine Eizelle (Forschungsklonieren) siehe:

DRZE-Blickpunkt Forschungsklonen. (Diese Technik ist beim Menschen noch nicht erfolgreich durchgeführt worden.)

Heinemann, Thomas / Kersten, Jens (2006): Stammzellforschung. Naturwissenschaftliche, rechtliche und ethische Aspekte. Bd. 4 der Reihe Ethik in den Biowissenschaften - Sachstandsberichte des DRZE. Freiburg i.B.: Verlag Karl Alber: 18.

 Herzmuskel- und Blutgefäßzellen

Herzmuskel- und Blutgefäßzellen

Eine Auswahl von Arbeiten, die sich mit der in vitro Differenzierung von humanen embryonalen Stammzellen in kardiale und vaskuläre Zellen beschäftigen:

Heng, B.C. / Haider, H.K. / Sim, E.K. / Cao, T. / Tong, G.Q. / Ng, S.C. (2005): Comments about possible use of human embryonic stem cell-derived cardiomyocytes to direct autologous adult stem cells into the cardiomyogenic lineage. In: Acta Cardiologica 60(1), 7-12. Online-Version

Smits, A.M. / van Vliet, P. / Hassink, R.J. / Goumans, M.J. / Doevendans, P.A. (2005): The role of stem cells in cardiac regeneration. In: Journal of Cellullar and Molecular Medicine 9(1), 25-36. Online-Version

Reppel, M. / Boettinger, C. / Hescheler, J. (2004): Beta-adrenergic and muscarinic modulation of human embryonic stem cell-derived cardiomyocytes. In: Cell Physiology Biochemistry. Online-Version

He, J.Q. / Ma, Y. / Lee, Y. / Thomson, J.A. / Kamp, T.J. / (2003): Human embryonic stem cells develop into multiple types of cardiac myocytes: action potential characterization. In: Circulation Research 93(1) (Epub 5.Juni 2003) Online-Version

Mummery, C. / Ward-van Oostwaard D. / Doevendans, P. / Spijker, R. / van den Brink, S. / Hassink, R. / van der Heyden, M. / Opthof, T. / Pera, M. / de la Riviere, A.B. / Passier, R / Tertoolen, L. (2003): Differentiation of human embryonic stem cells to cardiomyocytes: role of coculture with visceral endoderm-like cells. In: Circulation 107(21), 2733-2740. Online-Version

Levenberg, S. / Golub, J.S. / Amit, M. / Itskovitz-Eldor, J. / Langer, R. (2002): Endothelial cells derived from human embryonic stem cells. In: Proceedings of the National Academy of Sciences of the United States of America (PNAS) 99, 4391-4396. Online-Version

Kehat, I / Kenyagin-Karsenti, D. / Snir, M. / Segev, H. / Amit, M. / Gepstein, A. / Livne, E / Binah, O / Itskovitz-Eldor, J. / Gepstein, L. (2001): Human embryonic stem cells can differentiate into myocytes with structural and functional properties of cardiomyocytes. In: The Journal of Clinical Investment 108, 407-414. Online-Version

 Human Cloning Act of 2003

Gesetzentwurf: Human Cloning Act of 2003

An act to amend title 18, United States Code, to prohibit human cloning (H.R.534): [Gesetzentwurf: verabschiedet vom House of Representatives am 27. Februar 2003, vom Senat angenommen und das erste mal gelesen am 27. Februar 2003, zweite Lesung und Platzierung auf dem Kalender am 3. März 2003] - Englische Originalfassung Online-Version

Präsident George W. Bush hat in seiner Entscheidung vom 9. August 2001 zur staatlichen Förderung der Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen zugleich die Einrichtung eines President's Council on Biothics verfügt. Dieses legte am 11. Juli 2002 einen Report "Human Cloning and Human Dignity. An Ethical Inquiry" vor. In diesem Report stimmten 10 der 18 Mitglieder des Council für ein vierjähriges Moratorium des so genannten therapeutischen Klonens, 7 Mitglieder sprachen sich für eine sofortige, bedingte Zulassung aus. Im Januar 2004 publizierte das Council einen Report "Monitoring Stem Cell Reserach":

The President's Council on Bioethics: Report: Human Cloning and Human Dignity: An Ethical Inquiry [11. Juli 2002] - Englische Originalfassung Online-Version

The President's Council on Bioethics: Report: Monitoring Stem Cell Research [Januar 2004] - Englische Originalfassung Online-Version 

 Human Fertilisation and Embryology Act 1990

Human Fertilisation and Embryology Act 1990

Human Fertilisation and Embryology Act 1990 - Englische Originalfassung Online-Version

 IBC-Report

IBC-Report: The Use of Embryonic Stem Cells in Therapeutic Research

IBC-Report: The Use of Embryonic Stem Cells in Therapeutic Research. Report of the IBC on the Ethical Aspects of Human Embryonic Stem Cell Research [6. April 2001] - Englische Originalfassung Online-Version

 In-vitro-Fertilisation (IVF)

In-vitro-Fertilisation (IVF)

Als In-vitro-Fertilisation (IVF) oder Zeugung im Reagenzglas wird eine reproduktionsmedizinische Technik bezeichnet, bei der die Befruchtung einer Eizelle im Rahmen einer Unfruchtbarkeitsbehandlung außerhalb des Körpers vorgenommen wird. Dazu werden Eizellen nach hormoneller Stimulation von den Eierstöcken abgesaugt. Der Eingriff sowie die hormonelle Behandlung stellen eine erhebliche Belastung für die Frau dar, deren Eizellen entnommen werden.

Spermien werden durch Ejakulation gewonnen und aufbereitet. Die Ei- und Samenzellen werden im Reagenzglas zusammengebracht, es erfolgt die Befruchtung. Die entstehende Zygote entwickelt sich in vitro in gleicher Weise wie auf natürlichem Wege zum frühen Embryo: Abbildung 1

Bei einer Unfruchtbarkeitsbehandlung werden bis zu drei Embryonen mit Hilfe eines Katheters in der Gebärmutter der Frau platziert, wo sie sich zu einem Kind entwickeln können: Abbildung 2

Bei der Gewinnung von ES-Zellen werden, unter Verlust der Integrität und Entwicklungsfähigkeit des Embryos, Zellen aus der inneren Zellmasse der Blastozyste in einem Nährmedium aufgenommen. Aus einigen dieser Zellen entwickeln sich die ES-Zellen: Abbildung 3

Steck, Thomas (2001). Praxis der Fortpflanzungsmedizin. Stuttgart: Schattauer

 Internationale Gesellschaft für Stammzellforschung (ISSCR)

Internationale Gesellschaft für Stammzellforschung (ISSCR) 

Die Internationale Gesellschaft für Stammzellforschung (International Society for Stem Cell Research - ISSCR) wurde 2002 gegründet und hat ihren Sitz in Northbrook im US-Staat Illinois. Eine Zusammenfassung der Richtlinien wurde im Februar 2007 in Science veröffentlicht.

Internationale Gesellschaft für Stammzellforschung (ISSCR). Online-Version

International Society for Stem Cell Research (2006): Guidelines for the Conduct of Human Embryonic Stem Cell Research (Version , December 21, 2006). Englische Originalfassung. Online-Version

The ISSCR Guidelines for Human Embryonic Stem Cell Research. In : Science 315 (5812), 603 - 604 (02. Februar 2007). Englische Originalfassung. Online-Version

 Kalifornien

Kalifornien

Health and safety code. Division 106. Part 5. Chapter 3: California stem cell research and cures bond Act (Sections 125290.10-125292.10) [2004] Online-Version

Health and safety code. Division 106. Part 5.5: Use of human cells (Section 125300-125320) [2004] Online-Version

 Leber-, Bauchspeicheldrüsen- und Trophoblastenzellen

Leber-, Bauchspeicheldrüsen- und Trophoblastenzellen 

Arbeiten, die sich mit der in vitro Differenzierung von humanen embryonalen Stammzellen in verschiedene Zellen beschäftigen:

Lavon, N. / Yanuka, O. / Benvenisty, N. (2004): Differentiation and isolation of hepatic-like cells from human embryonic stem cells. In: Differentiation 72(5), 230-238. Online-Version

Hansson, M. / Tonning, A. / Frandsen, U. / Petri, A. / Rajagopal, J. / Englund, M.C. / Heller, R.S. / Hakansson, J. / Fleckner, J. / Skold, H.N. / Melton, D. / Semb, H. / Serup, P. (2004): Artifactual insulin release from differentiated embryonic stem cells. In: Diabetes 53, 2603-2609. Online-Version

Ben-Yehudah, A. / Witchel, S.F. / Hyun, S.H. / Chaillet, J.R. / Schatten, G. (2004): Can diabetes be cured by therapeutic cloning? In: Pediatric Diabetes 5(2), 79-87. Online-Version

Lechner, A. (2004): Stem cells and regenerative medicine for the treatment of type 1 diabetes: the challenges lying ahead. In: Pediatric Diabetes 5(2), 88-93. Online-Version

Gerami-Naini, B. / Dovzhenko, O.V. / Durning, M. / Wegner, F.H. / Thomson, J.A. / Golos, T.G. (2004): Trophoblast differentiation in embryoid bodies derived from human embryonic stem cells. In: Endocrinology 145(4), 1517-1524. Online-Version

Soares, M.J. / Wolfe, M.W. (2004): Human embryonic stem cells assemble and fulfill their developmental destiny. In: Endocrinology 145(4), 1514-1516. Online-Version

Rambhatla, L. / Chiu, C.P. / Kundu, P. / Peng, Y. / Carpenter, M.K. (2003): Generation of hepatocyte- like cells from human embryonic stem cells. In: Cell Transplantation 12(1), 1-11. Online-Version

Xu, R.H. / Chen, X. / Li, D.S. / Li, R. / Addicks, G.C. / Glennon, C. / Zwaka, T.P. / Thomson, J.A. (2002): BMP4 initiates human embryonic stem cell differentiation to trophoblast. In: Nature Biotechnology 20(12), 1261-1264. Online-Version

Assady, S. / Maor, G. / Amit, M. / Itskovitz-Eldor, J. / Skorecki, K.L. / Tzukerman, M. (2001): Insulin production by human embryonic stem cells. In: Diabetes 50, 1691-1697. Online-Version

 Legislativer Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments

Sechstes Forschungsrahmenprogramm: Legislativer Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments 

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung der Entscheidung 2002/834/EG über das spezifische Programm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration: "Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums" (2002-2006) [19. November 2003] - Deutsche Fassung Online-Version

 Loi no. 94-654

Loi n° 94-654 

Loi n° 94-654 du 29 juillet 1994 relative au don et à l'utilisation des éléments et produits du corps humain, à l'assistance médicale à la procréation et au diagnostic prénatal [29. Juli 1994] - Französische Originalfassung Online-Version

 Nervenzellen

Nervenzellen

Eine Zusammenstellung von Arbeiten, die sich mit der in vitro Differenzierung von humanen embryonalen Stammzellen in neuronale Zellen beschäftigen:

Gerrard, L. / Rodgers, L. / Cui, W. (2005): Differentiation of human embryonic stem cells to neural lineages in adherent culture by blocking bone morphogenetic protein signalling. In: Stem Cells 23, 1234-1241.

Shin, S. / Mitalipova, M. / Noggle, S. / Tibbitts, D. / Venable, A. / Rao, R. / Stice, S. L. (2006): Long term proliferation of human embryonic stem cell-derived neuroepithelial cells using defined adherent culture conditions. In: Stem Cells 2006,24(1), 125-138 (Epub 11. August 2005).

Pomp, O. / Brokhman, I. / Ben-Dor, I. / Reubinoff, B.E. / Goldstein, R.S. (2005): Generation of peripheral sensory and sympathetic neurons and neural crest cells from human embryonic stem cells. In: Stem Cells 23: 923-930. Online-Version

Pan, Y. /Chen, X. / Wang, S. / Yang, S. / Bai, X. / Chi, X. / Lib, K. / Liu, B. / Li, L. (2005): In vitro neuronal differentiation of cultured human embryonic germ cells. In: Biochemical and Biophysical Research Communications, 327(2): 548-556. Online-Version

Schulz, T.C. / Noggle, S.A. / Palmarini, G.M. / Weiler, D.A. / Lyons, I.D. / Pensa, K.A. / Meedeniya, A.C.B. / Davidson, B.P. / Lambert, N.A. / Condie, B.G. (2004): Differentiation of Human Embryonic Stem Cells to Dopaminergic Neurons in Serum-Free Suspension Culture. In: Stem Cells 22: 1218-1238. Online-Version

Perrier A.L. / Tabar V. / Barberi T. / Rubio M.E. / Bruses, J. / Topf, N. / Harrison, N.L. / Studer, L. (2004): Derivation of midbrain dopamine neurons from human embryonic stem cells. In: Proceedings of the National Academy of Sciences of the United States of America (PNAS) 101: 12543-12548. Online-Version

Zhang, S.C. / Wernig, M. / Duncan, I.D. / Brüstle, O. / Thomson, J.A. (2001). In vitro differentiation of transplantable neural precursors from human embryonic stem cells. In: Nature Biotechnology 19: 1129-1133. Online-Version

Reubinoff, B.E. / Itsykson, P. / Turetsky, T. / Pera, M.F. / Reinhartz , E. / Itzik A. / Ben-Hur, T. (2001): Neural progenitors from human embryonic stem cells. In: Nature Biotechnology 19: 1134-1140. Online-Version

Carpenter, M.K. / Inokuma, M.S. / Denham, J. / Mujtaba, T. / Chiu, C.P. / Rao, M.S. (2001): Enrichment of neurons and neural precursors from human embryonic stem cells. In: Experimental Neurology 172(2): 383-397. Online-Version

Schuldiner, M / Eiges, R. / Eden, A. / Yanuka, O. / Itskovitz-Eldor, J. / Goldstein, R.S. / Benvenisty, N. (2001): Induced neuronal differentiation of human embryonic stem cells. In: Brain Research 913(2), 201-205. Online-Version

 Neue Diskussion um Stichtagsregelung

Neue Diskussion um Stichtagsregelung 

Am 10. November 2006 hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) eine neue Stellungnahme zur Stammzellforschung vorgestellt. Darin fordert sie den Gesetzgeber auf, das Stammzellgesetz dahingehend zu ändern, dass die Stichtagsregelung abgeschafft wird, nach der nur Stammzellen importiert werden dürfen, die vor dem 01. Januar 2002 gewonnen worden sind. Zudem sollten deutsche Forscher auch zu anderen Zwecken als zur Gewinnung von Grundlagenwissen Forschung an humanen embryonalen Stammzellen betreiben dürfen. Das heißt, auch für diagnostische, präventive oder therapeutische Zwecke sollen Stammzellen aus sogenannten überzähligen Embryonen importiert werden dürfen. Zudem fordert die DFG die Straffreiheit für deutsche Forscher, die bei internationalen Kooperationen mitwirken, in denen in Deutschland verbotene Stammzellforschung betrieben wird. Das Klonieren des Menschen sowie Eingriffe in die menschliche Keimbahn sollen auch der DFG zufolge weiterhin verboten bleiben.

Die Bundesforschungsministerin Annette Schavan erklärte im Anschluss öffentlich, dass der Schutz des menschlichen Lebens nicht zur Disposition stehe. Von Deutschland dürfe keinerlei Anreiz zur Zerstörung von Embryonen ausgehen, weshalb die Bundesregierung an der Stichtagsregelung festhalten wolle. Die Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Teilnahme an internationalen Forschungskooperation solle hingegen geprüft werden.

Bundeskanzlerin Merkel unterstützte in einem Interview die Ausführungen von Annette Schavan und betonte, dass sie eine völlige Aufgabe der Stichtagsregelung für ausgeschlossen halte. Zudem verwies sie auf die Notwendigkeit einer intensiven Debatte, falls eine Änderung des Stammzellgesetzes erforderlich werden sollte.

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) (2006): Stammzellforschung in Deutschland - Möglichkeiten und Perspektiven. Stellungnahme der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Online-Version

Bundesforschungsministerin Annette Schavan (2006): Stellungnahme zur Stammzellforschung. Online-Version

Bundeskanzlerin Angela Merkel (2006): Weg der Reform geht weiter. Interview mit der Deutschen Presseagentur (dpa) Online-Version

Am 16. Juli 2007 hat der Nationale Ethikrat eine Stellungsnahme "Zur Frage einer Änderung des Stammzellgesetzes" publiziert. In dieser plädieren 14 der 24 Mitglieder für die Aufhebung der Stichtagsregelung und die Entkriminalisierung von Forschern, die an internationalen Stammzellforschungsprojekten mitarbeiten. Anstelle der Stichtagsregelung solle eine behördliche Einzelfallprüfung zur Forschung an embryonalen Stammzellen erfolgen. Neun Mitglieder sehen in der Novellierung des Stammzellgesetzes eine solche Veränderung des Konsens von 2002, dass die gesamte Debatte um den Embryonenschutz in Deutschland neu geführt werden müsse. Einige plädieren daher für die Beibehaltung des bisherigen Stichtages, andere für eine neue Diskussion des Embryonenschutzgesetzes. Ein Mitglied des Nationalen Ethikrats votiert für die Verschiebung des Stichtags nach vorne.

Nationaler Ethikrat (2007): Zur Frage einer Änderung des Stammzellgesetzes. Stellungnahme. Online-Version

Am 11. April 2008 stimmte der Deutsche Bundestag nach mehreren Expertenanhörungen für eine einmalige Verschiebung des Stichtags vom 01. Januar 2002 auf den 01. Mai 2007. Zudem soll nur die Verwendung von embryonalen Stammzellen, die sich im Inland befinden, unter Strafe gestellt werden, wenn keine Genehmigung vorliegt. So herrscht bezüglich der Stammzellforschung von Deutschen im Ausland größere Rechtsklarheit.
Damit wurde einer von fünf Gesetzesentwürfen zur Änderung des Stammzellgesetzes angenommen. Insbesondere die absolute Freigabe von Stammzellforschung mit Einzelfallprüfungen zum Import als auch das totale Verbot von Stammzellforschung wurden abgelehnt.

Antrag (16/7981) der Abgeordneten René Röspel (SPD), Ilse Aigner (CDU/CSU) und Jörg Tauss (SPD): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes. Online-Version

Alle Gesetzesentwürfe, sowie die Ergebnisse der Abstimmungen finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Bundestags. Online-Version

 NIH-Übersicht über weitere gegenwärtig im US-Kongress anhängige Gesetzentwürfe

NIH-Übersicht über weitere gegenwärtig im US-Kongress anhängige Gesetzentwürfe 

National Institutes of Health (NIH): Pending Stem Cell Research and Cloning Legislation - Englische Originalfassung Online-Version

 Parthenogenese

Parthogenese

Parthenogenese (auch Jungfernzeugung genannt) ist eine Form der eingeschlechtlichen Vermehrung. Während im Normalfall sowohl ein weibliches als auch ein männliches Tier zur Zeugung und Fortpflanzung notwendig sind, entwickeln sich Nachkommen bei der Parthenogenese nur aus unbefruchteten Eizellen. Diese haben dann das identische Erbgut wie der Mutterorganismus. Im höheren Tierreich ist die Parthenogenese unter anderem bei manchen Fisch- und Eidechsenarten zu finden.
Die Gewinnung von Stammzellen der Maus aus Embryonen, die durch Parthenogenese entstanden sind, wurde von Daley et. al im Dezember 2006 beschrieben. Nun soll dieses Verfahren auch an menschlichen Eizellen getestet werden.

Kim, K. / Lerou, P. / Yabuuchi, A. / Lengerke, C. / Ng, K. / West, J. / Kirby, A. / Daly, M.J. / Daley, G.Q. (2006): Histocompatible Embryonic Stem Cells by Parthenogenesis, in: Science online vom 14. Dezember 2006. Online-Version

 Patentierbarkeit von Stammzellen

Patentierbarkeit von Stammzellen

Die Fortschritte in der Forschung, wie auch gesetzliche Reaktionen darauf haben die Frage nach der Patentierbarkeit von Stammzellen aufgeworfen und zum Gegenstand rechtlicher und ethischer Diskussionen gemacht.

2006 erließ das Bundespatentgericht in Deutschland das Urteil zum Verbot der Patentierbarkeit von Stammzellen, da das Verfahren ihrer Gewinnung eine zwangsläufige Vernichtung der Embryonen zu letztlich kommerziellen und gewerblichen Zwecken beinhalte, was der ihnen zukommenden Menschenwürde widerspreche.

Urteil vom 05.Dezember 2006 Online Version

2009 verwies der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bei einer Entscheidung über die umstrittene Patentierbarkeit menschlicher embryonaler Stammzellen jedoch auf den Europäischen Gerichtshof (EuGH). In dem Rechtsstreit ging es um das 1999 genehmigte Patent des Bonner Stammzellforschers Oliver Brüstle zur wirtschaftlichen Nutzung von Zellen aus geklonten menschlichen Embryonen. Der Stammzellforscher hatte Berufung gegen ein Urteil des Bundespatentgerichts von 2006 eingelegt, das sein Patent auf Grundlage des Embryonenschutzgesetztes stark einschränkte. Das Gericht entschied, das Urteil vorübergehend zurückzuhalten und vorerst durch den Europäischen Gerichtshof klären zu lassen, ob auch die aus einem bestimmten Stadium der befruchteten Eizelle entnommenen Stammzellen, als Embryo anzusehen seien, obwohl sie die Fähigkeit eingebüßt haben, sich zu einem menschlichen Organismus zu entwickeln. Des Weiteren solle geklärt werden, ob jede gewerbliche Verwendung von Stammzellen auch eine "Verwendung zu industriellen und kommerziellen Zwecken" darstelle. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs steht noch aus.

Beschluss des Bundesgerichtshofs/ Xa-Zivilsenat vom 17.12.2009 in der Patentnichtigkeitssache (Xa ZR 58/07)
Online Version
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr.231/2009 Online Version

Eine klare Reglung für die europäischen Stammzellpatente gibt es noch nicht. Zwar entschied die Große Beschwerdekammer (GBK) des Europäischen Patentamts (EPA) im Zuge der Beschwerde zur sog. Wisconsin Alumni Research (WARF)/Thomson-Patentanmeldung, dass keine Patente für Erfindungen erteilt werden, die zwangsläufig mit der Verwendung und Vernichtung von menschlichen Embryonen einhergehen, betonte aber, dass diese Entscheidung nur die Zerstörung und anschließende Kultivierung von Embryonen betreffe und nicht die weitere Forschung mit den so gewonnenen Stammzellen. Welche Auswirkungen dieses Urteil nun für die Patentierung von embryonalen Stammzellen haben mag, wird sich wahrscheinlich erst in der Bearbeitung der ca. 200 Patentanträge im Bezug auf Stammzellen zeigen.

Entscheidung der Großen Beschwerdekammer vom 25. November 2008 (G2/06) Online Version

 

 

 Positionen zur Gewinnung von Stammzellen aus so genannten überzähligen Embryonen

Gewinnung von Stammzellen aus so genannten überzähligen Embryonen: Befürworter und Gegner 

Das deutsche Embryonenschutzgesetz verbietet die Verwendung eines Embryos zu einem nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck. Damit ist auch die Verwendung so genannter überzähliger Embryonen zur Stammzellgewinnung verboten. Das Stammzellgesetz gestattet - unter bestimmten Voraussetzungen - die Einfuhr von Stammzellen, die aus überzähligen Embryonen gewonnen wurden. Zu den Voraussetzungen gehört, dass diese Stammzellen vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Die DFG hat sich in den "Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Forschung mit menschlichen Stammzellen" vom 3. Mai 2001 ihre Meinung zur Gewinnung embryonaler Stammzellen aus so genannten überzähligen Embryonen geäußert. Für den Fall, dass sich die importierbaren ES- Zellen "als objektiv nicht geeignet erweisen" oder die "Forschungsarbeiten mit ihnen in nicht zu rechtfertigender Weise eingeschränkt" sein sollten, plädiert die DFG für eine bedingte Freigabe der Herstellung embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryonen. Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Recht und Ethik der modernen Medizin" hat sich in ihrem "Zweiten Zwischenbericht: Teilbericht Stammzellforschung" vom 12. November 2001 gegen "eine rechtliche Freigabe der Gewinnung von Stammzelllinien aus sog. 'überzähligen' Embryonen durch Änderung des Schutzstandards des Embryonenschutzgesetzes" ausgesprochen. Die Mitglieder des Nationalen Ethikrates haben in ihrer "Stellungnahme zum Import menschlicher embryonaler Stammzellen" vom 20. Dezember 2001 in der Frage nach der Gewinnung von embryonalen Stammzellen im Inland aus so genannten überzähligen Embryonen uneinheitlich votiert: 9 von 25 Mitglieder sprachen sich für eine bedingte ethische Zulässigkeit aus.

Gesetz zum Schutz von Embryonen (Embryonenschutzgesetz - EschG) [13. Dezember 1990, Inkrafttretung 1. Januar 1991] - Deutsche Originalfassung Online-Version

Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz - StZG) [28. Juni 2002, Inkrafttretung 1. Juli 2002] - Deutsche Originalfassung Online-Version

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG): Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Forschung mit menschlichen Stammzellen [3. Mai 2001] Online-Version

Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Forschung mit menschlichen Stammzellen: Naturwissenschaftlicher Hintergrund, Juristischer Hintergrund, Ethischer Hintergrund [3. Mai 2001] - Deutsche Originalfassung Online-Version

Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Recht und Ethik der modernen Medizin": Zweiter Zwischenbericht der Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin - Teilbericht Stammzellforschung [12. November 2001] - Deutsche Originalfassung Online-Version

Nationaler Ethikrat: Stellungnahme zum Import menschlicher embryonaler Stammzellen [20. Dezember 2001] - Deutsche Fassung Online-Version

 Regelungsvorschlag der Europäischen Kommission

Sechstes Forschungsrahmenprogramm: Regelungsvorschlag der Europäischen Kommission 

Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung 2002/834/EG über das spezifische Programm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration: Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums (2002-2006) [9. Juli 2003] - Deutsche Fassung Online-Version

 Reprogrammierung

Reprogrammierung

Sowohl eine japanische als auch eine US-amerikanische Forschergruppe publizierten im November 2007 unabhängig voneinander die erfolgreiche Reprogrammierung von menschlichen Haut- bzw. Bindegewebszellen zu Stammzellen. Bei der Reprogrammierung wird somatischen Zellen spezifisches Genmaterial eingeschleust, so dass sie signifikante Eigenschaften von embryonalen Stammzellen aufweisen. Dazu gehört etwa die Eigenschaft, sich unter geeigneten Bedingungen in bestimmte Zell- oder Gewebetypen differenzieren zu können. Auf diese Weise gewonnene Stammzellen werden "induzierte pluripotente Stammzellen" (iPS) genannt. Langfristig erhofft man sich durch derartige Verfahren Stammzellen zu gewinnen, ohne Embryonen zerstören zu müssen.

Kazutoshi Takahashi / Koji Tanabe / Mari Ohnuki / Megumi Narita / Tomoko Ichisaka / Kiichiro Tomoda / Shinya Yamanaka (2007): Induction of Pluripotent Stem Cells from Adult Human Fibroblasts by Defined Factors. In: Cell 131 (4). Online-Version

Junying Yu / Maxim A. Vodyanik / Kim Smuga-Otto / Jessica Antosiewicz-Bourget / Jennifer L Frane / Shulan Tian / Jeff Nie / Gudrun A. Jonsdottir / Victor Ruotti / Ron Stewart / Igor I. Slukvin / James A. Thomson (2007): Induced Pluripotent Stem Cell Lines Derived from Human Somatic Cells. In: Science (20. Nov. 2007). Online-Version

 Spermien aus murinen Stammzellen

Spermien aus murinen Stammzellen

Mit den aus Stammzellen der Maus gewonnenen spermienähnlichen Zellen wurden erfolgreich Eizellen befruchtet, aus denen sich nach Implantation in den Uterus offenbar lebensfähige Tiere entwickelten. Diese hatten indes atypische Größen und wurden höchstens fünf Monate alt.

Karim Nayernia et. al (2006): In Vitro-Differentiated Embryonic Stem Cells Give Rise to Male Gametes that Can Generate Offspring Mice. In: Developmental Cell, 11: 125-132. Online-Version

 Stammzellen aus Fruchtwasser

Stammzellen aus Fruchtwasser

Im Rahmen der sogenannten Fruchtwasserpunktion (Amniozentese) bei vorgeburtlichen Untersuchungen des Embryos im Mutterleib, haben Forscher im US-Staat North Carolina aus dem entnommenen Fruchtwasser Stammzellen isoliert. Diese konnten in Kultur genommen werden und zeigten zwar keine Totipotenz, aber dennoch eine hohe Plastizität auf.

Paolo De Coppi / Georg Bartsch Jr / M Minhaj Siddiqui / Tao Xu / Cesar C Santos / Laura Perin / Gustavo Mostoslavsky / Angéline C Serre / Evan Y Snyder / James J Yoo / Mark E Furth / Shay Soker / Anthony Atala1 (2007): Isolation of amniotic stem cell lines with potential for therapy. In: Nature Biotechnology (25), 100-106. (Published online: 7 January 2007). Online-Version

 Stammzellgesetz

Stammzellgesetz 

Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz) StZG vom 28. Juni 2002, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 42, S. 2277 vom 29. Juni 2002, zuletzt geändert am 25. November 2003, durch Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 56, S. 2304 vom 27. November 2003. Online-Version

Wie die Einfuhr und Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen zu regeln sei, war im Vorfeld der Verabschiedung des Stammzellgesetzes Gegenstand einer kontrovers geführten gesellschaftlichen Debatte, zu der u.a. die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Recht und Ethik der modernen Medizin", der Nationale Ethikrat, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Bundesärztekammer sowie verschiedene Bioethik-Länder-Kommissionen mit eigenen, zum Teil divergierenden Stellungnahmen beigetragen haben:

Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Recht und Ethik der modernen Medizin": Zweiter Zwischenbericht der Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin - Teilbericht Stammzellforschung [12. November 2001] - Deutsche Originalfassung Online-Version

Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Recht und Ethik der modernen Medizin": Kurzfassung ergänzend zum Zwischenbericht Stammzellforschung mit dem Schwerpunkt der Importproblematik [12. November 2001] - Deutsche Originalfassung Online-Version

Nationaler Ethikrat: Stellungnahme zum Import menschlicher embryonaler Stammzellen [20. Dezember 2001] - Deutsche Fassung Online-Version

Deutsche Forschungsgemeinschaft: Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Forschung mit menschlichen Stammzellen [3. Mai 2001] - Deutsche Originalfassung Online-Version

Bundesärztekammer: Zentrale Ethikkommission: Stellungnahme der Zentralen Ethikkommission zur Stammzellforschung [19. Juni 2002] - Deutsche Originalfassung Online-Version

Bundesärztekammer: Deutscher Ärztetag: Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen. Beschluss des 104. Deutschen Ärztetages, Ludwigshafen [25. Mai 2001] - Deutsche Originalfassung Online-Version

Deutsche Forschungsgemeinschaft: Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Forschung mit menschlichen Stammzellen: Naturwissenschaftlicher Hintergrund, Juristischer Hintergrund, Ethischer Hintergrund [3. Mai 2001] - Deutsche Originalfassung Online-Version

Bioethik-Kommission Rheinland-Pfalz: Stellungnahme der Bioethik-Kommission Rheinland-Pfalz zum Import von und zur Forschung an humanen embryonalen pluripotenten Stammzellen [16. Januar 2002] - Deutsche Originalfassung Online-Version

Bioethik-Kommission Bayern: Stellungnahme zum Import von und zur Forschung mit humanen embryonalen Stammzelllinien [07. Januar 2002] - Deutsche Originalfassung Online-Version

Bioethik-Kommission Bayern: Minderheitenvotum [10. Januar 2002] - Deutsche Originalfassung Online-Version

Eine Dokumentation der Bundestags-Debatte zum Stammzellgesetz (einschließlich der Abstimmung) in deutscher Sprache findet sich auf den Internet-Seiten des Deutschen Bundestages:

Stenographischer Bericht 233. Sitzung, Berlin (Plenarprotokoll 14/233) [25. April 2002; relevante Stellen: Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Maria Böhmer, Wolf-Michael Catenhusen und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz) (Drucksache 14/8394, 14/8846) - 23209 D / Ergebnis der namentlichen Schlussabstimmung - 23231 D / Erklärungen nach §31 GO zur namentlichen Abstimmung (Anlagen 2-5) - 23255 D] - Deutsche Originalfassung Online-Version

Am 27. Januar 2004 hat der Wissenschaftliche Beirat "Bio- und Gentechnologie" der CDU/CSU- Bundestagsfraktion "Biologische, rechtliche und ethische Überlegungen zu aktuellen Ergebnissen der Forschung an embryonalen Stammzellen sowie zum Begriff 'Totipotenz'" vorgelegt:

Wissenschaftlicher Beirat "Bio- und Gentechnologie" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Biologische, rechtliche und ethische Überlegungen zu aktuellen Ergebnissen der Forschung an embryonalen Stammzellen sowie zum Begriff "Totipotenz" [27. Januar 2004] - Deutsche Originalfassung Online-Version

 Stellungnahme der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und der Nationalen Akademie der Wissenschaften (Leopoldina)

Stellungnahme der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und der Nationalen Akademie der Wissenschaften (Leopoldina)

Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften / Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina, Nationale Akademie der Wissenschaften (2009): Neue Wege der Stammzellforschung. Reprogrammierung von differenzierten Körperzellen. Berlin: Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften. Online-Version

 Streit unter Stammzellforschern

Streit unter Stammzellforschern

Der derzeitige Streit unter deutschen Stammzellforschern hat eine im Jahre 2008 veröffentlichte Studie eines Forscherteams um den Tübinger Anatomieprofessor Thomas Skutella (Zentrum für Regenerationsbiologie und Regenerative Medizin (ZRM)) zum Gegenstand. Laut dieser war es Skutellas Team gelungen, aus Gewebematerial der Hoden erwachsener Männer sogenannte pluripotente Stammzellen zu züchten. Skutella behauptete zudem, aus diesen embryonalen Stammzellen sehr ähnlichen Zellen ließen sich spezialisierte Gewebezellen entwickeln. Skutellas Forschungsergebnisse wurden zunächst als Durchbruch in der Stammzellforschung erachtet, da sie darauf hoffen ließen, aus Zellen eines Erwachsenen eine unrestriktierte Quelle für funktionierendes Ersatzgewebe produzieren zu können, ohne Embryonen im Blastozystenstadium zerstören zu müssen.

Da es anderen Stammzellforschern, wie dem Team um den Münsteraner Stammzellforscher Hans Schöler, nicht gelang, Skutellas Ergebnisse zu reproduzieren, kam in der Stammzellwissenschaft nun Skepsis bezüglich Skutellas Studie auf. Zudem weigerte sich Skutella trotz mehrmaliger Aufforderung, anderen Forschern Proben seiner gezüchteten Stammzellen zugänglich zu machen mit der Begründung, er habe keine Einverständniserklärung der Patienten. Da dies jedoch eine gängige wissenschaftliche Praxis darstellt und eine Publikation in der "Nature" zudem dazu verpflichtet, wird Skutella nun vorgeworfen, er würde sich nicht an Forschungsstandards halten. Laut Schöler entwickelten sich  unter Stammzellforschern mittlerweile sogar Zweifel, ob die umstrittenen Stammzellen überhaupt existierten.

Weiterhin fanden die Münsteraner Forscher und ihre Aachener Kollegen um Martin Zenke bei der Auswertung von Skutellas 2008 veröffentlichten Ergebnissen und Bildern heraus, dass es sich bei den "neuen" Stammzellen nicht um pluripotente Stammzellen handele. Vielmehr hätten Skutella und sein Forscherteam statt Stammzellen wohl versehentlich Bindegewebszellen, sogenannte Fibroplasten, gezüchtet, welche sich aus menschlichem Hoden leicht gewinnen ließen; laut Schöler glichen sich die verglichenen Zellarten "wie ein Ei dem anderen". Die Forscher aus Münster und Aachen begründeten ihre Kritik zum einen damit, dass das sogenannte Genexpressionsmuster der von Skutella gezüchteten Zellen mit demjenigen von normalen Bindegewebszellen identisch sei, zum anderen würden Skutellas Zellen keine Teratome bilden, eine Art von Geschwülsten, die einen weiteren Nachweis für die Pluripotenz von Stammzellen darstelle.

Skutella verteidigte sich gegen die harrsche Kritik seiner Kollegen mit der Begründung, Schöler&Co. hätten das Experiment nicht exakt nachvollzogen. Ein Vergleich von Daten, die im Abstand von mehreren Wochen und Monaten an unterschiedlichen Geräten entstanden seien, ermöglichten laut Skutella keine genauen Ergebnisse. Weiterhin seien die Zellen, mit denen die Studie 2008 durchgeführt wurde, mit anderen Zellen verunreinigt gewesen, weshalb Skutellas Team daran arbeite, in naher Zukunft neue Ergebnisse mit sauberen Zellen zu veröffentlichen.

Skutella et al. (2008): Generation of pluripotent stem cells from adult human testis. In: Nature 456, 344-349. Online-Version  

Schöler et al. (2010): Human adult germ line stem cells in question. In: Nature 465, E1. Online-Version

Skutella et al. (2010): Conrad et al. reply. In: Nature 465 E3. Online-Version

"Stammzellen-Streit. Forscher zanken um vermeintliche Wunderzellen". Spiegel-Online-Artikel vom 24. Juni 2010 Online-Version

 The Human Fertilisation and Embryology Research Purposes Regulations 2001

The Human Fertilisation and Embryology (Research Purposes) Regulations 2001

The Human Fertilisation and Embryology (Research Puroses) Regulations 2001 [verabschiedet am 24. Januar 2001, in Kraft getreten am 31. Januar 2001] - Englische Originalfassung

Die Human Fertilisation and Embryology (Research Purposes) Regulations 2001 erhielten am 19. Dezember 2000 die Zustimmung vom Britischen Unterhaus und am 22. Januar 2001 vom Britischen Oberhaus. Wegbereitend war ein Bericht der von der Regierung eingesetzten Chief Medical Officer's Expert Group: Stem Cell Research: Medical Progress with Responsibility vom 16. August 2000. Dieser Bericht hatte die in den Regulations vorgenommene Erweiterung der lizenzfähigen Forschungsziele empfohlen. Im Zuge der Verabschiedung der Regulations wurde zunächst ein Moratorium vereinbart. Gemäß diesem Moratorium wurden Genehmigungen von Projekten, die entsprechend den Regulations neuerdings lizenzfähig sind, bis zur Vorlage eines Berichts des im März 2001 eingerichteten Sonderausschusses des Oberhauses ausgesetzt. Dieser Bericht wurde am 27. Februar 2002 vorgelegt. Er empfiehlt, neben der Forschung mit humanen adulten Stammzellen auch die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen zuzulassen und zu fördern. Das therapeutische Potential von Stammzellen könne nicht voll ausgeschöpft werden, wenn nicht beide Ansätze zugleich verfolgt würden. Nach Vorlage des Berichts wurde das Moratorium aufgehoben:

Bericht der Chief Medical Officer's Expert Group: Stem Cell Research: Medical Progress with Responsibility [16. August 2000] - Englische Originalfassung Online-Version

Internet-Dokumentation der Debatte im House of Commons [19. Dezember 2000] Online-Version

Internet-Dokumentation der Debatte im House of Lords vom 22. Januar 2001 Online-Version

Report from The House of Lords Select Committee Stem Cell Research [27. Februar 2002] - Englische Originalfassung Online-Version

Government Response to the House of Lords Select Committee Report on Stem Cell Research [dem Parlament vorgelegt im Juli 2002] - Englische Originalfassung Online-Version

 Totipotenz, Pluripotenz

Totipotenz, Pluripotenz

Totipotenz, Pluripotenz In der Wissenschaft werden die Begriffe Totipotenz und Pluripotenz jedoch in verschiedener Bedeutung gebraucht. Auf der einen Seite wird unter Totipotenz die Entwicklungsfähigkeit einer Zelle zu einem ganzen, wohlgeformten Organismus verstanden. Zugleich wird Totipotenz auch als das Vermögen einer Zelle (z.B. ES-Zelle) sich an allen differenzierenden Geweben einschließlich der Keimbahn zu beteiligen, verstanden (Beier 2001, Heinemann 2005). Ein experimenteller Nachweis ist derzeit weder von vorhandener Totipotenz noch von ihrem Ausschluss möglich.

Da Stammzellen im Laufe ihrer Entwicklung sich immer weiter differenzieren, verlieren sie an Entwicklungspotential. So verlieren sie bald die Möglichkeit, sich in vollständige Organismen zu entwickeln, behalten aber zunächst das Potential, sich in sämtliche Gewebetypen des Körpers zu differenzieren. Dieses Stadium wird als Pluripotenz bezeichnet (Heinemann 2005). Unabhängig davon wird diskutiert, ob menschliche embryonale Stammzellen sich unter den Bedingungen der Zellkultur in totipotente Zellen umwandeln können (Denker 1999, 2003).

Denker, Hans-Werner (1999). "Embryonale Stammzellen." Ärztliche Nachrichten. 8: 2. Denker, Hans-Werner (2003). Totipotenz oder Pluripotenz? Embryonale Stammzellen, die Alleskönner. In: Deutsches Ärzteblatt (100)42, 2728-2730. Online-Version

Heinemann, Thomas (2000). "Klonierung menschlicher embryonaler Stammzellen. Zu den Statusargumenten aus naturwissenschaftlicher und moralphilosophischer Sicht." In: Ludger Honnefelder; Christian Streffer (Hrsg.). Jahrbuch für Wissenschaft und Ethik 5: 259-276.

Heinemann, Thomas (2005): Klonieren beim Menschen. Analyse des Methodenspektrums und internationaler Vergleich der ethischen Bewertungskriterien. Berlin, New York: De Gruyter.

Einen Überblick über den Verlauf der frühen Embryonalentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der naturwissenschaftlichen Phänomene der Totipotenz und Pluripotenz gibt Beier:

Beier, Henning M. (2000). "Zum Status des menschlichen Embryos in vitro und in vivo vor der Implantation." Reproduktionsmedizin 16/5: 332-342.

Beier, Henning M. (2001). "Zur Problematik von Totipotenz und Pluripotenz." In: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Humane Stammzellen. Perspektiven und Grenzen in der regenerativen Medizin. Stuttgart, New York: 55-70.

 Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin

Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin: Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin 

Convention for the Protection of Human Rights and Dignity of the Human Being With Regard to the Application of Biology and Medicine: Convention on Human Rights and Biomedicine [opening for signature April 4th 1997; entry into force December 1st 1999] - Englische Originalfassung Online-Version

Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin [zur Unterzeichnung aufgelegt am 4. April 1997; für die Unterzeichnerstaaten in Kraft getreten am 1. Dezember 1999] - Nichtamtliche deutsche Übersetzung Online-Version

Eine Übersicht über den aktuellen Unterschriften- und Ratifikationsstand in englischer Sprache findet sich auf den Internet-Seiten des Europarats. Online-Version

Eine Übersicht über den aktuellen Unterschriften- und Ratifikationsstand in deutscher Sprache findet sich auf den Internet-Seiten des Europarats. Online-Version

 Übersicht der HFEA über die von ihr lizenzierten Forschungsprojekte mit humanen embryonalen Stammzellen

Übersicht der HFEA über die von ihr lizenzierten Forschungsprojekte mit humanen embryonalen Stammzellen

Übersicht der HFEA über die von ihr lizenzierten Forschungsprojekte mit humanen embryonalen Stammzellen Online-Version

Die näheren Verfahrensregeln der HFEA bezüglich der Lizenzierung von Forschungsprojekten mit humanen embryonalen Stammzellen sind im Code of Practice der HFEA niedergelegt:

Code of Practice der HFEA [sechste Auflage, in Kraft getreten am 1. März 2004] - Englische Originalfassung Online-Version

 Übersicht des Robert Koch Instituts über die bisher genehmigten Forschungsprojekte

Übersicht des Robert Koch Instituts über die bisher genehmigten Forschungsprojekte 

Übersicht des Robert Koch Instituts über die bisher genehmigten Forschungsprojekte mit humanen embryonalen Stammzellen Online-Version

Tätigkeitsbericht der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES): Erster Bericht nach Inkrafttreten des Stammzellgesetzes (StZG) für den Zeitraum vom 22.07.2002 bis 30.09.2003 Online-Version

Zweiter Bericht nach Inkrafttreten des Stammzellgesetzes (StZG) für den Zeitraum vom 01.10.2003 bis 30.11.2004. Online-Version

Dritter Bericht nach Inkrafttreten des Stammzellgesetzes (StZG) für den Zeitraum vom 01.12.2004 bis 30.11.2005. Online-Version

 Verordnung vom 18. Juli 2002

Verordnung vom 18. Juli 2002 

Verordnung über die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung und über die zuständige Behörde nach dem Stammzellgesetz (ZES-Verordnung - ZESV) [18. Juli 2002] - Deutsche Originalfassung Online-Version

 Zellkerntransfer (Somatic Cell Nuclear Transfer (SNCT))

Zellkerntransfer (Somatic Cell Nuclear Transfer (SNCT))

SCNT-Blastozysten

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Abbildung 5: Die Eizellen werden entkernt, indem mit einer Mikropipette der Zellkern abgesaugt wird. Der Zellkern aus einer Körperzelle wird ebenfalls abgesaugt und in die entkernte Eizelle eingebracht. Danach kommt es zur so genannten Reprogrammierung, einem noch weitgehend unverstandenen Prozess, bei dem die DNA des eingebrachten Zellkerns durch Substanzen der Eizelle ihre Spezialisierung verliert. Dies ist eine Voraussetzung für die weitere Entwicklung. Nach der Aktivierung der Zelle durch Strom und verschiedene Mediumzustände beginnt die Eizelle mit dem Körperzellkern sich zu teilen und kann sich unter gegebenen Umständen bis zur Blastozyste oder noch weiter entwickeln.

Für den Zellkerntransfer werden Eizellen durch einen minimalinvasiven Eingriff nach hormoneller Behandlung gewonnen (siehe IVF). Die Eizellen werden entkernt, indem mit einer Mikropipette der Zellkern abgesaugt wird. Der Zellkern aus einer Körperzelle wird abgesaugt und in die entkernte Eizelle eingebracht. Danach kommt es zur so genannten Reprogrammierung, einem noch weitgehend unverstandenen Prozess, bei dem die DNA des eingebrachten Zellkerns durch Substanzen der Eizelle ihre Spezialisierung verliert. Dies ist eine Voraussetzung für ihre weitere Entwicklung. Nach der Aktivierung der Zelle durch Strom und verschiedene Mediumzusätze beginnt die Eizelle mit dem Körperzellkern sich zu teilen und kann sich unter gegebenen Umständen bis zur Blastozyste oder noch weiter entwickeln (siehe Abbildung)

Aus der Blastozyste können ES-Zellen gewonnen werden (siehe Abbildung 3).

Diese Technik kann bislang bei Säugetieren, nicht jedoch beim Menschen angewandt werden.

Bei einigen Säugetierarten wurden auch Embryonen aus Zellkerntransfer in den Uterus eingespült, ein Verfahren, das man als reproduktives Klonen bezeichnet. Diese Methode ist allerdings mit hohen Missbildungs- und Sterblichkeitsraten verbunden. Dennoch wurde 1997 durch Wilmut et al. das erste Säugetier erfolgreich geklont: das Schaf Dolly.

Wilmut, I. / Schnieke, A. E. / McWhir, J. / Kind, A. J. / Campbell, K. H. S. (1997): Viable offspring derived from fetal and adult mammalian cells. In: Nature 385, 810-813. Online-Version

 Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen

Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin über das Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen 

Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen [zur Unterzeichnung aufgelegt am 12. Januar 1998; für die Unterzeichnerstaaten in Kraft getreten am 1. März 2001] - Nichtamtliche deutsche Übersetzung Online-Version

Eine Übersicht über den aktuellen Unterschriften- und Ratifikationsstand in deutscher Sprache findet sich auf den Internet-Seiten des Europarats. Online-Version

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