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Neue Diskussion um Stichtagsregelung

Neue Diskussion um Stichtagsregelung 

Am 10. November 2006 hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) eine neue Stellungnahme zur Stammzellforschung vorgestellt. Darin fordert sie den Gesetzgeber auf, das Stammzellgesetz dahingehend zu ändern, dass die Stichtagsregelung abgeschafft wird, nach der nur Stammzellen importiert werden dürfen, die vor dem 01. Januar 2002 gewonnen worden sind. Zudem sollten deutsche Forscher auch zu anderen Zwecken als zur Gewinnung von Grundlagenwissen Forschung an humanen embryonalen Stammzellen betreiben dürfen. Das heißt, auch für diagnostische, präventive oder therapeutische Zwecke sollen Stammzellen aus sogenannten überzähligen Embryonen importiert werden dürfen. Zudem fordert die DFG die Straffreiheit für deutsche Forscher, die bei internationalen Kooperationen mitwirken, in denen in Deutschland verbotene Stammzellforschung betrieben wird. Das Klonieren des Menschen sowie Eingriffe in die menschliche Keimbahn sollen auch der DFG zufolge weiterhin verboten bleiben.

Die Bundesforschungsministerin Annette Schavan erklärte im Anschluss öffentlich, dass der Schutz des menschlichen Lebens nicht zur Disposition stehe. Von Deutschland dürfe keinerlei Anreiz zur Zerstörung von Embryonen ausgehen, weshalb die Bundesregierung an der Stichtagsregelung festhalten wolle. Die Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Teilnahme an internationalen Forschungskooperationen solle hingegen geprüft werden.

Bundeskanzlerin Merkel unterstützte in einem Interview die Ausführungen von Annette Schavan und betonte, dass sie eine völlige Aufgabe der Stichtagsregelung für ausgeschlossen halte. Zudem verwies sie auf die Notwendigkeit einer intensiven Debatte, falls eine Änderung des Stammzellgesetzes erforderlich werden sollte.

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) (2006): Stammzellforschung in Deutschland - Möglichkeiten und Perspektiven. Stellungnahme der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Online Version

Bundesforschungsministerin Annette Schavan (2006): Stellungnahme zur Stammzellforschung. Online Version

Bundeskanzlerin Angela Merkel (2006): Weg der Reform geht weiter. Interview mit der Deutschen Presseagentur (dpa). Online Version

Am 16. Juli 2007 hat der Nationale Ethikrat eine Stellungnahme "Zur Frage einer Änderung des Stammzellgesetzes" publiziert. In dieser plädieren 14 der 24 Mitglieder für die Aufhebung der Stichtagsregelung und die Entkriminalisierung von Forschern, die an internationalen Stammzellforschungsprojekten mitarbeiten. Anstelle der Stichtagsregelung solle eine behördliche Einzelfallprüfung zur Forschung an embryonalen Stammzellen erfolgen. Neun Mitglieder sehen in der Novellierung des Stammzellgesetzes eine solche Veränderung des Konsens von 2002, dass die gesamte Debatte um den Embryonenschutz in Deutschland neu geführt werden müsse. Einige plädieren daher für die Beibehaltung des bisherigen Stichtages, andere für eine neue Diskussion des Embryonenschutzgesetzes. Ein Mitglied des Nationalen Ethikrats votiert für die Verschiebung des Stichtags nach vorne.

Nationaler Ethikrat (2007): Zur Frage einer Änderung des Stammzellgesetzes. Stellungnahme. Online Version

Am 11. April 2008 stimmte der Deutsche Bundestag nach mehreren Expertenanhörungen für eine einmalige Verschiebung des Stichtags vom 01. Januar 2002 auf den 01. Mai 2007. Zudem soll nur die Verwendung von embryonalen Stammzellen, die sich im Inland befinden, unter Strafe gestellt werden, wenn keine Genehmigung vorliegt. So herrscht bezüglich der Stammzellforschung von Deutschen im Ausland größere Rechtsklarheit.
Damit wurde einer von fünf Gesetzentwürfen zur Änderung des Stammzellgesetzes angenommen. Insbesondere die absolute Freigabe von Stammzellforschung mit Einzelfallprüfungen zum Import als auch das totale Verbot von Stammzellforschung wurden abgelehnt.

Antrag (16/7981) der Abgeordneten René Röspel (SPD), Ilse Aigner (CDU/CSU) und Jörg Tauss (SPD): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes. Online Version


Varianten

  • Verschiebung des Stichtags
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