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Kommerziell betriebene Sterbehilfe

Kommerziell betriebene Sterbehilfe

Bereits zum wiederholten Mal hat im Zusammenhang mit der kommerziellen Sterbehilfe der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch das Augenmerk von Politik und Öffentlichkeit auf sich gezogen. Zwar wurde ihm im Jahr 2007 vom Hamburger Verwaltungsgericht geschäftsmäßige Suizidbegleitung untersagt, seine neuerlichen Bestrebungen jedoch passen sich dieser Regelung an:  Der 2007 von Roger Kusch gegründete Verein „SterbeHilfeDeutschland“ vermittelt gegen jährliche Mitgliedszahlung oder gegen eine einmalige Zahlung eines lebenslangen Mitgliedschaftsbeitrags Beratung und Begleitung in der Umsetzung des eigenen Suizidwunsches, ohne dass Kusch - seiner Meinung nach - hierbei eine aktive Beteiligung oder eine Gewinnorientierung im Sinne des Urteils vorgeworfen werden könnten.

In der Vergangenheit hatten sich sowohl die ehemalige Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) ablehnend gegenüber kommerzieller Sterbehilfe geäußert, als auch der Bundesrat. Ein Gesetzesentwurf zum Verbot der geschäftsmäßigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung wurde 2008 im Bundesrat diskutiert, es kam jedoch nicht zu einer Verabschiedung.

Der neuerliche Vorstoß von Kusch gibt nun innerhalb der derzeitigen Regierung wieder Anlass für Diskussionen. Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP ist vorerst nur das strafrechtliche Verbot gewerbsfähiger Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung vorgesehen. „SterbeHilfeDeutschland“ könnte mangels solcher gewerblicher Ausrichtung aber nur dann strafrechtlich verboten werden, wenn insgesamt die organisierte Sterbehilfe strafrechtlich untersagt würde. Bezüglich der entsprechenden Gesetzesänderung herrscht derzeit Uneinigkeit innerhalb der Koalition. Beate Merk (CSU) fordert das strafrechtliche Verbot der organisierten Sterbehilfe, Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lehnt dies ab.

Einen Gesetzesantrag zur Strafbarkeit der Werbung für Suizidbeihilfe reichte im März 2010 der rheinlandpfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) ein. Das öffentliche Anpreisen von Mitteln oder eigenen bzw. fremden Diensten zur Selbsttötung in "anstößiger Weise" oder aus "kommerziellen Zwecken" soll mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.


Varianten

  • kommerziell betriebenen Sterbehilfe
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