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Richtlinien zur Sterbehilfe in Großbritannien

Richtlinien zur Sterbehilfe in Großbritannien

Debbie Purdys Fall wurde am 30. Juli 2009 vom höchsten britischen Gericht entschieden. Der Prozess zog sich über zwei Jahre. Die Entscheidung der Lordrichter beinhaltet neben dem eigentlichen Urteil vor allem eine für die Zukunft wichtige Anordnung an die Anklagebehörde, verbindliche Richtlinien zu erlassen, aus denen ersichtlich ist, ob und wann mit einer Strafverfolgung im Fall eines begleiteten Suizids zu rechnen ist. Bereits in einer ersten Reaktion auf diese Entscheidung erklärt sich Keir Starmer, der Leiter der britischen Anklagebehörde, mit dem Urteil einverstanden. Neben den schnellstmöglich gewünschten vorläufigen Richtlinien kündigt er dort auch eine umfassende Meinungserhebung an, deren Ergebnisse in den Entstehungsprozess endgültiger rechtlicher Regelungen einfließen sollen, die er für 2010 in Aussicht stellt.

Die von der britischen Anklagebehörde daraufhin herausgegebenen Richtlinien für die Strafverfolgung nach Beihilfe zum Suizid wurden im September 2009 veröffentlicht. Entscheidend für die Straffverfolgung ist demnach etwa die Unterscheidung zwischen "Beihilfe" und "Ermutigung" zum Freitod, das Vorliegen einer unheilbaren Krankheit bei dem oder der Betroffenen, das Alter der oder des Betroffenen, die Fähigkeit zur und tatsächliche Äußerung des Suizidwunsches, die Beziehung zwischen Begleitendem und Suizidwilligem sowie die Frage, ob der Begleiter von dem Tod des Patienten profitiert. Die Entscheidung für oder gegen eine Strafverfolgung nach Beihilfe und/oder Ermutigung zum Freitod ist ausdrücklich als Einzelfallentscheidung angelegt, welche mit dem öffentlichen Interesse abgewogen wird.

Die Richtlinien enthalten eine Übersicht über diejenigen Aspekte, die bei der Entscheidung zur Strafverfolgung nach Beihilfe zum Suizid berücksichtigt werden. Dabei werden die einzelnen Anforderungen an die Beweislage und die Inhalte des öffentlichen Interesses aufgelistet, die auf die Entscheidung für oder gegen eine Strafverfolgung Einfluss nehmen.

Seit ihrer Veröffentlichung dienen die Richtlinien als Grundlage für gerichtliche Verfahren. Zu dem ersten Ermittlungsverfahren, in dem sie relevant waren, kam es am 11. Januar 2010 im Fall Cari Loder, welche sich im Juni 2009 nach schwerer neurologischer Erkrankung das Leben genommen hatte. Angeklagt wurde das Mitglied der Sterbehilfe befürwortenden Gruppe "Friends at the End", Dr. Libby Wilson, die wenige Tage vor dem Suizid telefonisch Kontakt mit Ms Loder aufgenommen hatte. Der Gerichtsentscheid steht noch aus.

Das Meinungsbild in der Bevölkerung, welche bei einer Neuregelung laut Starmer Einfluss nehmen soll, ergibt neueren Umfragen zufolge derzeit folgendes Bild:

Eine repräsentative Erhebung im Auftrag der Londoner Times vom 19. Juli 2009 anlässlich des Suizids eines schwerkranken Ehepaars in den Räumen der Sterbehilfe Dignitas in der Schweiz ergab, dass die Briten sich mehrheitlich für eine Anwendung der aktiven Sterbehilfe im eigenen Land aussprechen. So befürworten dreiviertel der Befragten, dass Mediziner aktive Sterbehilfe in Kliniken leisten dürfen. Es überwog jedoch bei ca. 85 Prozent der Teilnehmer die Ansicht, dass legale Sterbehilfe an bestimmte Bedingungen zu knüpfen sei, etwa an das Vorliegen einer unheilbaren Krankheit.

Eine repräsentative Erhebung des Instituts Ipsos MORI vom 16. Dezember 2009 im Auftrag der Sterbehilfeorganisation "Dignity in Dying" ergab, dass sich 53 % der britischen Abgeordneten dafür aussprachen, Ärzte für die Beihilfe zum Suizid nicht strafrechtlich zu verfolgen, wenn der Patient zustimmungsfähig war, seinen Willen direkt geäußert hatte und unheilbar erkrankt war.
Dagegen gaben 40 % der Abgeordneten an, eine strafrechtliche Verfolgung zu befürworten, weil das Handeln des Arztes oder der Ärztin gegen geltendes Gesetz verstoße.

Originaltext der Entscheidung der Lordrichter im Fall Purdy. Online Version

Ersten Reaktion von Keir Starmer. Online Version

Inhalt der vorläufigen Richtlinien für die Strafverfolgung. Online Version

Dokumente und Prozedere der Befragung zum Thema Suizidhilfe durch die britische Anklagebehörde. Online Version

Artikel der Times zu ihrer Umfrage zum Thema Suizidhilfe. Online Version

Ergebnisse dieser Times-Umfrage zum Wunsch nach Gesetzesänderung. Online Version


Varianten

  • Debbie Purdy
  • Richtlinien
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