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Veränderung des Betäubungsmittelrechts

Veränderung des Betäubungsmittelrechts

Durch die 25. Betäubungsmitteländerungsverordnung (BtMÄndV), die größten Teils am 18. Mai 2011 in Kraft treten soll,  hofft das Bundesministerium für Gesundheit eine bessere Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen gewährleisten zu können. Die stationären Hospize und Einrichtungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (ASPV) sollen künftig Notfallvorräte an betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (Opiodien) anlegen können. Außerdem sollen die Möglichkeiten, nicht benötigte betäubungsmittelhaltige Arzneimittel weiterzuverwenden, ausgeweitet werden.

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit: 25. Betäubungsmitteländerungsverordnung (BtMÄndV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. (17. Mai 2011) Online Version


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  • Betäubungsmittelrecht
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