Einführung
Einführung: Klonen Stand der Forschung, ethische Diskussion, rechtliche Aspekte
Ingo Hillebrand / Dirk Lanzerath
Menschliche Embryonen sind zum ersten Mal von J. Hall 1993 durch die Teilung von embryonalen Zellkomplexen geklont worden. Aber aufgrund einer Mehrfachbefruchtung waren diese nicht über einen bestimmten Zeitraum hinaus entwicklungsfähig. Theoretisch hätten jedoch durch dieses Teilungsverfahren erzeugte menschliche Klone bei einer Implantation in eine Gebärmutter (Uterus) zur Entwicklung von lebensfähigen Menschen führen können. Diese Form einer künstlichen Herstellung eineiiger Zwillinge (künstliche Mehrlingsbildung oder Embryosplitting) war damit ein erster Versuch, Menschen zu klonen.
Drei Jahre später gelang schottischen Züchtungsforschern die Herstellung eines geklonten Schafs (Dolly). Dolly entstand nicht durch Embryosplitting, sondern durch die Fusion einer Körperzelle eines erwachsenen Schafs mit einer zuvor entkernten Eizelle eines weiteren Schafs. Es wurde durch ein drittes Schaf als ‚Leihmutter‘ ausgetragen. Dolly ist daher der Klon des Schafs, von dem der Zellkern stammt. Dieses Klonen von Lebewesen durch das Verfahren des Zell- bzw. Zellkerntransfers reicht in den Vorgängerexperimenten bei Fröschen etwa 50 Jahre zurück und konnte inzwischen auch bei anderen Säugetierarten (z.B. Maus, Schwein, Ziege) angewandt werden.
Die mit den Klontechniken entstandene Möglichkeit einer gezielten Erzeugung von genetisch identischen Menschen für reproduktive und therapeutische Zwecke ist Anlass für eine weltweite, in Wissenschaft und Öffentlichkeit anhaltend kontrovers geführte ethische Debatte geworden. Die Verfahren und Anwendungsmöglichkeiten sind von ethischer Brisanz und stellen deshalb eine Herausforderung an die rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Nicht nur das Klonen von menschlichen Zellen und Individuen sondern auch die Anwendung an Tieren im Bereich der Versuchs- und Nutztierzucht wird vermehrt kritisch diskutiert.
Das ganze Ausmaß der ethischen und rechtlichen Problematik hat sich erst im Verlauf dieser Debatte gezeigt. Denn die Klontechniken umfassen Anwendungen in großer Bandbreite: angefangen von der Herstellung einer in ihrer genetischen Information identischen Kopie eines DNA-Fragments bis hin zu der eines ganzen Lebewesens. Ihre Einsatzmöglichkeiten im Humanbereich sind von höchst unterschiedlicher ethischer und rechtlicher Relevanz.
Alle nationalen Expertengruppen und internationalen Gremien, die sich mit der juristischen und ethischen Bewertung des Klonens von Menschen beschäftigt haben, waren daher gezwungen, als Grundlage ihres Votums eine Abgrenzung zwischen den verschiedenen Anwendungen von Klontechniken zu treffen.
Was eine Debatte um angemessene ethisch und rechtlich relevante Unterscheidungs- und Bewertungskriterien der Klontechniken im Humanbereich dringlich macht, ist vor allem die rapide Entwicklung der Forschung an embryonalen Stammzellen (ES-Zellen). Dies sind solche embryonalen Zellen, aus denen sich alle Organe und Strukturen des erwachsenen (adulten) Organismus entwickeln. Ihre Erforschung lässt in Kombination mit Klontechniken Ergebnisse erwarten, die für die Transplantationsmedizin von größter Bedeutung sein könnten ("therapeutisches Klonen"). Weil sich dabei aber auch höchst problematische andere Anwendungsmöglichkeiten eröffnen und für die Gewinnung von embryonalen Stammzellen derzeit Embryonen "verbraucht" werden, bedarf diese Forschung einer ethischen und rechtlichen Bewertung.
Die verschiedenen Formen der Klontechniken stellen ein neues Mittel der Naturbeherrschung bereit, das die durch die Natur der sexuellen Fortpflanzung vorgegebene Neukombination der Gene umgehen kann. An diesen Verfahren ist nicht die Tatsache als solche neu, dass der Mensch in die Natur der Fortpflanzung eingreift. Neu ist vielmehr die Tiefe des Eingriffs in die Natur und seine Tragweite, die mit den neuen Handlungsmöglichkeiten innerhalb von Biotechnologie und Medizin ein bislang nicht bekanntes Maß erreicht hat. Auf diesem Hintergrund wird diskutiert, ob diejenigen ethisch-rechtlichen Grenzen ausreichen, die bislang für Eingriffe in die Fortpflanzung gelten, um auch den Umgang mit den neuen Techniken des Klonens von Lebewesen zu normieren, oder ob es dafür einer orientierenden, neuen ethisch-rechtlichen Grenzziehung bedarf.
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