Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin

Das im Jahre 1997 in Oviedo (Spanien) verabschiedete und inzwischen von 29 Staaten (jedoch nicht von Deutschland) ratifizierte Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin: Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin ("Oviedo-Konvention") hat in Deutschland zu heftigen Kontroversen geführt. Kritiker*innen werfen dem Übereinkommen vor, es verlasse - nicht zuletzt dadurch, dass es unter engen Voraussetzungen die Forschung an Einwilligungsunfähigen erlaube - den normativen Rahmen, der durch die Menschenrechte markiert werde. Unter Ethiker*innen und juristischen Fachleuten herrscht indessen die Meinung vor, dass diese weitgehende Kritik unzutreffend ist. Das Übereinkommen wird durch Zusatzprotokolle ergänzt, die speziellen Themen gewidmet sind. Im Jahre 2002 ist das Zusatzprotokoll bezüglich der Transplantation von menschlichen Organen und Gewebe verabschiedet worden. 

Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin: Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin Online Version

Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin bezüglich der Transplantation von menschlichen Organen und Gewebe Online Version

Braun, E. (1997): "Bioethik-Konvention": Ohne deutsche Unterschrift. In: Deutsches Ärzteblatt 94 (16) Online Version

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