Rechtliche Regelung in Österreich

Seit 2012 ist das Transplantationsrecht in Österreich in einem eigenständigen Gesetz geregelt, dem Bundesgesetz über die Transplantation von menschlichen Organen (OTPG). Zuvor wurde es im Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKug) behandelt. In Österreich gilt die Widerspruchsregelung, d.h. ein Organ, Organteil oder Gewebe darf einer potenziell spendenden Person dann entnommen werden, wenn kein zu Lebzeiten abgegebener Widerspruch vorliegt. Zur wirksamen Dokumentation eines Widerspruches wurde das Widerspruchregister gegen Organspende eingerichtet. Neben dem dokumentierten Widerspruch im „Widerspruchregister gegen Organspende“ werden auch alle anderen Willensbekundungen bezüglich einer postmortalen Organspende, wie ein in den Ausweispapieren gefundenes Schreiben oder ein mündlich bezeugter Widerspruch im Kreise der Angehörigen, respektiert. Das „Widerspruchsregister gegen Organspende“ ist primär für die österreichische Wohnbevölkerung eingerichtet worden, zumal die Abfrage-Identifikation hauptsächlich über die österreichische Sozialversicherungsnummer erfolgt. Personen, die sich nur kurzzeitig in Österreich aufhalten, wird empfohlen, ihre persönlichen Willensbekundungen bezüglich einer postmortalen Organspende schriftlich bei den Ausweispapieren zu deponieren. Der so deklarierte Wunsch wird im Falle des Ablebens respektiert.

Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKug) Online Version

Informationen zum Widerspruchsregister gegen Organspende der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) Online Version

Austrotransplant – Österreichische Gesellschaft für Transplantation, Transfusion und Genetik Online Version

Organtransplantationsgesetz (OTPG) Online Version

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