Verordnung über die Anwendung der Guten Klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln zur Anwendung am Menschen (GCP-Verordnung)

Die Verordnung über die Anwendung der Guten Klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln zur Anwendung am Menschen ist auch bekannt unter dem Kurztitel GCP-Verordnung (GCP-V, engl.: Good Clinical Practice). Sie regelt in der Bundesrepublik Deutschland die Einhaltung der Guten Klinischen Praxis in den Bereichen der Planung, der Genehmigung, der Durchführung sowie der Dokumentation von klinischen Studien unter Verwendung von Arzneimitteln am Menschen. Ziel ist dabei die und Wahrung der Rechte, der Sicherheit und des Wohlergehens der betreffenden zu behandelnden Personen bzw. Testpersonen sowie die Sicherstellung der Glaubwürdigkeit von klinischen Prüfungen.

Verordnung über die Anwendung der Guten Klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln zur Anwendung am Menschen (GCP-Verordnung, GCP-V) Online Version
Wird geladen