Positionierung des Deutschen Ethikrats zu Eingriffen in die menschliche Keimbahn

Gemeinsam mit den Ethikräten Frankreichs (Comité Consultatif National d’Éthique pour les sciences de la vie et de la santé) und Großbritanniens (Nuffield Council on Bioethics) veröffentlichte der Deutsche Ethikrat am 3. März 2020 die "Gemeinsame Erklärung zur Ethik von Eingriffen in die menschliche Keimbahn", in der dazu aufgerufen wird, "bei jeglicher künftigen Diskussion von Keimbahneingriffen und bei der Entwicklung globaler Regulierungsansätze ethische Überlegungen in den Mittelpunkt zu stellen."

Konkret werden 4 Forderungen gestellt:

  1. Genome-Editing soll unter staatliche Kontrolle gestellt und Missbrauch sanktioniert werden.
  2. Klinische Versuche sollen nicht ohne eine vorhergehende, breite gesellschaftliche Debatte durchgeführt werden.
  3. Es sollen keine weiteren klinischen Versuche durchgeführt werden, solange die potenziellen Risiken nicht signifikant reduziert worden sind.
  4. Umfassende Risikobewertung der Auswirkungen klinischer Anwendungen sowohl für Einzelpersonen und Gruppen sowie für die Gesellschaft als Ganzes soll vor deren Zulassung geschehen.
Gemeinsame Erklärung 3. März 2020 Online Version

Bereits im Mai 2019 hatte der Deutsche Ethikrat eine umfassende Stellungnahme zu Eingriffen in die menschliche Keimbahn veröffentlicht. Zwar ergebe sich aus ethischer Sicht "keine kategorische Unantastbarkeit der menschlichen Keimbahn", dennoch fordert der Ethikrat ein internationales Moratorium für die klinische Anwendung von Keimbahneingriffen, bis die Sicherheit und Wirksamkeit eingesetzter Technologien sichergestellt ist:

Stellungnahme 9. Mai 2019 Online Version

Website Deutscher Ethikrat Online Version

Website Nuffield Council on Bioethics Online Version (Englisch)

Website Comité Consultatif National d’Éthique Online Version (Englisch)

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