Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA)

Die Welt-Anti-Doping-Agentur (engl.: World Anti-Doping Agency, WADA) wurde im Zuge des Doping-Skandals während der Tour de France 1998 auf Initiative des International Olympic Committee (IOC) im Jahre 1999 als internationale Nichtregierungsorganisation gegründet. Die aktuell gültige Fassung des Welt-Anti-Doping-Codes (engl.: World Anti-Doping Code, WADC) ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Ein Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen liegt laut Artikel 2.1.1 vor, wenn in der Probe von Athlet*innen ein verbotener Stoff, einer seiner Metaboliten (Stoffwechsel- bzw. Abbauprodukte) oder Marker vorliegen. Für das Feststellen eines solchen Verstoßes ist unerheblich, ob die betreffende Person die bei ihm nachgewiesene verbotene Substanz wissentlich, vorsätzlich, schuldhaft oder fahrlässig eingenommen hat. Entsprechend stellt Artikel 2.2 fest, dass bereits der Versuch der Anwendung einer verbotenen Substanz oder Methode einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen darstellt. Demzufolge ist die Frage, ob tatsächlich eine Leistungssteigerung erzielt wurde, ebenso wenig von Belang für das Vorliegen eines Dopingverstoßes wie die Frage der Schuld der Athlet*innen. Artikel 2.6 besagt daher, dass bereits der Besitz eines verbotenen Stoffs oder einer verbotenen Methode als Dopingverstoß gilt. Weitere Arten von Verstößen sind gegeben, wenn Athlet*innen ihre Meldepflichten vernachlässigen oder sich auf andere Weise Dopingproben entziehen.

Website der Welt-Anti-Doping-Agentur Online Version (Englisch)

World Anti-Doping Code 2021 Online Version (Englisch)

Anti-Doping Rule Violations (ADRVs) Report (2018) Online Version (Englisch)

Q&A zum Anti-Doping Rule Violations (ADRVs) Report (2018) Online Version (Englisch)

Die WADA stellt die weltweit gewonnenen Anti-Doping-Testergebnisse seit 2013 in vier verschiedenen Übersichten dar. Eine schlüsselt die Daten nach den Laboratorien auf, die Analysen durchgeführt haben, eine nach den Anti-Doping-Organisationen, die Kontrollen in Auftrag gegeben haben, und eine nach Sportarten. Die vierte Übersicht bezieht sich speziell auf die Blutproben, die für den so genannten Biologischen Athletenpass (engl.: Athlete Biological Passport, ABP) gesammelt werden. In dem folgenden Bericht sind alle vier Übersichten (Laboratory Report, Sport Report, Testing Authority Report sowie der ABP Report) zusammengestellt.

Anti-Doping Testing Figures (2019) Online Version (Englisch)

Der Welt-Anti-Doping-Code wird durch so genannte „Internationale Standards“ ergänzt, die unter anderem detaillierte Regeln für die Durchführung von Dopingkontrollen, die Analyse von Dopingproben und das Erteilen medizinischer Ausnahmegenehmigungen enthalten. Zu diesen Standards gehört auch eine von der WADA herausgegebene und jährlich aktualisierte Verbotsliste, in der die Substanzen und Methoden aufgeführt werden, deren Nutzung einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen darstellt. Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) (vgl. Modul Nationale Anti Doping Agentur) stellt deutsche Übersetzungen der Verbotsliste sowie der anderen internationalen Standards bereit. In der Systematik der Verbotsliste der WADA wird unterschieden zwischen Substanzen und Methoden, die zu allen Zeiten, und solchen, die lediglich im Wettkampf verboten sind. Daneben gibt es Stoffe und Verfahren, für die ein Verbot nur in bestimmten Sportarten gilt. Zu den jederzeit verbotenen Substanzklassen zählen z. B. anabole Steroide und andere hormonell wirksame Stoffe. Nur im Wettkampf verboten sind dagegen Stimulanzien und (wegen ihrer schmerzunterdrückenden Wirkung) bestimmte Betäubungsmittel. Unter den jederzeit verbotenen Methoden finden sich neben verschiedenen Manipulationen des Blutes (sog. „Blutdoping“) und dem Gendoping (vgl. Modul Gendoping) auch Verfahren, die zwar keine Leistungssteigerung bewirken, aber den Nachweis von Dopingverstößen verhindern können.

Prohibited List (2021) Online Version (Englisch)

(Inoffizielle) Übersetzung der Verbotsliste durch die NADA (2021) Online Version

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