Deutsche Forschungsgemeinschaft

Die Frage, ob hinsichtlich der hochrangigen therapeutischen Zwecke, die mit der Stammzellforschung verbunden sein können, das ESchG einer Erweiterung bedarf, ist auf das Engste verknüpft mit der aktuell geführten Diskussion über Stammzellforschung im Allgemeinen, sowie die Importproblematik im Besonderen. Das Bundesgesundheitsministerium hatte u. a. zu diesem Thema im Hinblick auf ein mögliches Fortpflanzungsmedizingesetz eine Konferenz (Mai 2000) einberufen. Nach ihrer Stellungnahme von 1999 hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) am 3. Mai 2001 neue Empfehlungen zur Forschung mit menschlichen Stammzellen verabschiedet und schlägt einen „Stufenplan zur Standardisierung und internationalen Kooperation” sowie „Forschung an ‚überzähligen’ Embryonen unter strengen Auflagen” vor.
Die DFG schlägt vor, dass der Import von aus „überzähligen” Embryonen gewonnen Stammzelllinien und die Forschung an ihnen zunächst ermöglicht werden soll. Beides wird derzeit von dem Embryonenschutzgesetz nicht verboten. Falls notwendig soll aber darüber hinaus mit DFG Mitteln die institutionelle internationale Zusammenarbeit gefördert werden und in einem weiteren Schritt – falls erforderlich – schlägt die DFG der gesetzgebenden Instanz vor, die Gewinnung von Stammzelllinien aus Embryonen auch in Deutschland zu ermöglichen. Die Forschung soll kontrolliert werden durch eine „unabhängige, pluralistisch zusammengesetzte Kommission auf Bundesebene”. Die Herstellung von Embryonen ausschließlich zu Forschungszwecken, reproduktives und „therapeutisches” Klonen sowie Eingriffe in die Keimbahn lehnt die DFG ab. Auf Drängen des Bundesforschungsministeriums hatte der Hauptausschuss der DFG (4. Mai 2001) die Entscheidung über den Antrag zur Genehmigung eines Forschungsprojekts mit importierten Stammzellen an der Universität Bonn vorerst vertagt. Der Antrag wurde am 31. Januar 2002 genehmigt; die Fördermittel bleiben jedoch „bis zur Vorlage der erforderlichen [staatlichen] Genehmigung” nach Maßgabe der im Bundestags-Beschluss vom 30. Januar 2002 umrissenen Voraussetzungen und Verfahren gesperrt.

DFG-Stellungnahme

Deutsche Forschungsgemeinschaft (1999): DFG-Stellungnahme zum Problemkreis „Humane embryonale Stammzellen”. In: Jahrbuch für Wissenschaft und Ethik 4, 393–399. 

Empfehlungen der DFG zur Forschung mit menschlichen Stammzellen. Stufenplan zur Standardisierung und internationalen Kooperation – Forschung an „überzähligen” Embryonen unter strengen Auflagen:

Pressemitteilung zu der Empfehlung. Online Version

DFG-Pressemitteilung vom 31. Januar 2002 über die Bewilligung des Antrags des Bonner Neurowissenschaflers Oliver Brüstle auf Förderung seines Forschungsprojekts „Gewinnung und Transplantation neuraler Vorläuferzellen aus humanen embryonalen Stammzellen”. Online Version

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