Stellungnahmen des Nationalen Ethikrates

Im Jahr 2001 hatte der Nationale Ethikrat eine „Stellungnahme zum Import menschlicher embryonaler Stammzellen” veröffentlicht. Trotz ihrer Uneinigkeit in der Frage, „ob der Embryo im frühesten Stadium Träger der Menschenwürde ist und welche Konsequenzen für seinen Anspruch auf Lebensschutz daraus zu ziehen sind”, kamen die Mitglieder des Nationalen Ethikrats darin überein, „dass die Würde des Menschen verbietet, Embryonen vor der Nidation für beliebige Zwecke zu verwenden”. Ausgehend von „zwei systematisierende[n] Skizzen” von Argumenten für und wider die Gewinnung menschlicher embryonaler Stammzellen und von Argumenten für und wider ihren Import wurden vier „Bewertungsoptionen in der Importfrage” formuliert. Siehe:

Nationaler Ethikrat (Dezember 2001): Stellungnahme zum Import menschlicher embryonaler Stammzellen. Online Version

Im September 2004 hat sich der Nationale Ethikrat in seiner Stellungnahme „Klonen zu Fortpflanzungszwecken und Klonen zu biomedizinischen Forschungszwecken” einhellig gegen das reproduktive Klonen ausgesprochen. Trotz divergierender Meinungen der Mitglieder des Nationalen Ethikrates wird in der Stellungnahme empfohlen, zum gegenwärtigen Zeitpunkt in Deutschland auch das Klonen zu Forschungszwecken nicht zuzulassen.

In der Frage gab es drei verschiedene Voten:

1. Beibehaltung des Verbotes des Forschungsklonens
2. Begrenzte Zulassung des Forschungsklonens
3. Verbot des Forschungsklonens zum gegenwärtigen Zeitpunkt.

Nationaler Ethikrat (September 2004): Klonen zu Fortpflanzungszwecken und Klonen zu biomedizinischen Forschungszwecken. Online Version

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