Rechtliche Regelung in Japan

In Japan wird der Hirntod von juristischer Seite erst seit in Kraft treten des „Gesetzes über Organtransplantationen“ im Oktober 1997 als Ende des menschlichen Lebens akzeptiert. Dieses Gesetz sieht eine besonders enge Form der Zustimmungslösung vor, welche besagt, dass Organe nur dann postmortal entnommen werden dürfen, wenn erstens die spendende Person zu Lebzeiten und zweitens Angehörige einer Organspende nicht widersprechen. Zudem verbietet das Gesetz Organspenden und -transplantationen von und für Kinder unter 15 Jahren. Viele Japaner*innen gehen immer noch davon aus, dass der Mensch erst dann tot ist, wenn Herz und Lunge nicht mehr funktionieren, und lehnen eine Organentnahme bei Hirntoten daher häufig ab.
Im Januar 2010 trat eine revidierte Fassung des Gesetzes von 1997 in Kraft, die drei wesentliche Änderungen beinhaltet.

  1. Liegt keine ausdrückliche Einwilligung einer potenziell organspendenden Person vor, können nun Organe entnommen werden, wenn die Angehörigen einer Organspende zustimmen.
  2. Organspende bei Kindern unter 15 Jahren ist nun möglich.
  3. Unter bestimmten Bedingungen ist es nun möglich, dass Organspendende ihre Angehörigen als vorrangige Empfänger bestimmen.

Internetseite des Japan Organ Transplant Network (JOTNW) Online Version (Englisch)

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