Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz Erwachsener (ESÜ)

Am 01. Januar 2009 ist in Deutschland das Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz Erwachsener vom 13. Januar 2000 (kurz ESÜ) in Kraft getreten. Das Übereinkommen wurde bislang von acht Staaten unterzeichnet und erkennt Entscheidungen zum Schutz von Erwachsenen mit Beeinträchtigungen, die eine gesetzliche Vertretung benötigen, auch international an. Lebt also eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit in einem der Vertragsstaaten oder hält sie sich dort im Rahmen einer Reise auf, ist durch das Übereinkommen im Hinblick auf die Wirksamkeit und den Umfang der Vorsorgevollmacht weiterhin deutsches Recht anwendbar. Die Rechtswahl muss in der Vorsorgevollmacht ausdrücklich und schriftlich getroffen werden. Art. 15 des Übereinkommens enthält auch die Möglichkeit, für die Vollmacht das Recht eines anderen Staates zu wählen

Der jeweils aktuelle Stand der Vertragsstaaten kann auf der Website der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht mit Konventionstext abgerufen werden: Online Version

Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz Erwachsener (ESÜ). Online Version (Deutsch, Englisch, Französisch)

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