Italienisches Patient*innenverfügungsgesetz

Der Italienische Senat hat 2009 ein neues Patient*innenverfügungsgesetz beschlossen. Anlass war die Kontroverse um eine Italienerin, die 17 Jahre lang im Wachkoma lag, bis ihr Vater gerichtlich den Abbruch ihrer künstlichen Ernährung durchsetzte. Kritische Stimmen sahen in diesem Fall eine „kreative Rechtsprechung“, die das Land willkürlich in Richtung Sterbehilfe abdriften lasse. Das neue Gesetz verbietet nun jede Form von Sterbehilfe und regelt erstmals den Umgang mit Patient*innenverfügungen. Diese ist für die behandelnde ärztliche Person letztlich nicht verbindlich und kommt nur zur Anwendung, wenn die verfügende Person im Koma liegt. Auf künstliche Ernährung und Wasserzufuhr darf auch auf ausdrücklichen Willen der verfügenden Person nicht verzichtet werden. Lebensverlängernde Maßnahmen müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den Zielen der Behandlung entsprechen. Die Abgeordnetenkammer hat einem überarbeiteten Gesetzentwurf im Juli 2012 zugestimmt. 

Gesetzesentwurf des Italienischen Senats: Ricerca per numero "2350". Disposizioni in materia di alleanza terapeutica, di consenso informato e di dichiarazioni anticipate di trattamento. Online Version (Italienisch)

Parlamentarische Lesungen. Online Version (Italienisch)

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