Schweizer Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (K-ESR)

In der Schweiz trat am 01. Januar 2013 eine Revision des Vormundschaftsrechts in Kraft, welche am 19. Dezember 2008 beschlossen und am 01. März 2011 publiziert wurde. Die neue Bezeichnung lautet nun „Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (K-ESR)“. Mit der Revision wurden erstmals zwei Instrumente zur Selbstbestimmung gesetzlich verankert und schweizweit vereinheitlicht: Zum einen kann eine handlungsfähige Person ihre Betreuung und rechtliche Vertretung im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit mit einem Vorsorgeauftrag regeln. Zum anderen kann sie mit einer Patient*innenverfügung festlegen, welchen medizinischen Maßnahmen sie im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmt oder eine Person bestimmen, die im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit entscheidungsbefugt ist.

Änderungen im Schweizerischen Zivilgesetzbuch vom 19. Dezember 2008. Online Version

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