Urteil des Bundesgerichtshofs vom 08. Februar 2017 (XII ZB 604/15)

In einem Beschluss anlässlich eines Rechtsstreits über die Beendung lebenserhaltender Maßnahmen bei einer im Wachkoma befindlichen Schlaganfallpatientin mit Herz-Kreislaufstillstand hat der Bundesgerichtshof am 08. Februar 2017 sein in seinem Urteil vom 06. Juli 2016 vorgegebenes Präzisionserfordernis für Patient*innenverfügungen nochmals näher erläutert und festgestellt, dass sich im Falle einer Patient*innenverfügung, die keine hinreichend spezifische Benennung der nicht gewünschten lebenserhaltenden Maßnahmen enthält, die erforderliche Präzisierung auch als Implikation einer in der Patient*innenverfügung konkreter benannten Behandlungs- oder Krankheitssituation ergeben kann (in dem betreffenden Rechtstreit war dies der irreversible Verlust des Bewusstseins).  

Beschluss des Bundesgerichtshofs (XII ZB 604/15) vom 08. Februar 2017. Online Version

Pressestelle des Bundesgerichtshofs (2017): Voraussetzungen einer für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bindenden Patientenverfügung. Mitteilung der Pressestelle Nr. 40/2017. Beschluss vom 8. Februar 2017 - XII ZB 604/15. Online Version

Wird geladen