Anzahl der PID-Anwendungen in Deutschland

Das Präimplantationsdiagnostikgesetz sieht vor, dass die Bundesregierung alle vier Jahre einen Bericht über die Erfahrungen mit der Präimplantationsdiagnostik erstellt. Darin wird u. a. die Anzahl der Anträge und der Durchführungen der PID genannt. Während der erste Bericht aus dem Jahr 2015 noch zeigte, dass die PID bundesweit im ersten Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung 2014 lediglich 34 Mal angewendet wurde, zeigen die Daten aus dem zweiten Bericht der Bundesregierung von 2020, dass die Anzahl von ca. 300 Anträgen mittlerweile im Rahmen der in der PID-Verordnung (PIDV) formulierten Erwartungen liegt.  

Der zweite Bericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2020 kann hier eingesehen werden:

Deutscher Bundestag (2020): Unterrichtung durch die Bundesregierung. Zweiter Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Präimplantationsdiagnostik. 22. Januar 2020. Online Version

Der erste Bericht aus dem Jahr 2015 kann hier eingesehen werden:

Deutscher Bundestag (2015): Unterrichtung durch die Bundesregierung. Erster Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Präimplantationsdiagnostik. Drucksache 18/7020 vom 10. Dezember 2015. Online Version

Für eine Auswertung der Entwicklung der PID während des ersten Jahres nach Inkrafttreten der PID-Verordnung vgl.:

Busche, A. / Hellenbroich, Y. / Baukloh, V. / Fondel, S. / Schultze-Mosgau, A. / Schöpper, B. / Depenbusch, M. / Zühlke, C. /  Held, K. R. / Fischer, R. /  Griesinger, G. / Gillessen-Kaesbach, G. (2015): Ein Jahr Präimplantationsdiagnostik in Deutschland. Erfahrungen aus den PID-Zentren Lübeck und Hamburg. In: Frauenarzt 9/2015, 753–757. Online Version (zugangsbeschränkt)

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