Rechtliche Regelung der PID in der Schweiz

Fortpflanzungsmedizingesetz: Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (FMedG) vom 18. Dezember 1998 (Stand am 1. September 2017). Online Version

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (Stand am 1. Januar 2020): Art. 119 Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich. Online Version

Chronologie des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG) Online Version

Am 5. Juni 2016 stimmten die Schweizer Bürger*innen über die Änderung vom 12. Dezember 2014 des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG) ab. Die Gesetzesänderung wurde durch dieses Referendum endgültig angenommen. Mit der Änderung des Gesetzes wurde das Verbot der PID aufgehoben und die konkrete Durchführung der PID geregelt.

Für weitere Informationen über das Referendum siehe:

Bundesamt für Gesundheit (BAG) zur Volksabstimmung 2016. Online Version

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