Stellungnahme des Deutschen Ethikrates vom 8. März 2011

Der Deutsche Ethikrat hatte bereits im März 2011 auf Grundlage vorangegangener Abwägung und Diskussion eine Stellungnahme zur PID sowie zwei alternative Vorschläge zu ihrer gesetzlichen Regelung vorgelegt. Eine Mehrheit von 13 Mitgliedern sprach sich für eine Legalisierung der PID durch den Gesetzgeber unter der Voraussetzung eines hohen medizinischen Risikos aus. Dieses liegt beispielsweise dann vor, „wenn bei den Eltern nachweislich ein hohes Risiko vorhanden ist, eine Chromosomenstörung oder anderweitige Mutation zu vererben, die eine extra-uterine Lebensfähigkeit des Embryos ausschließt”. Gesetzlich zu verbieten sei jedoch der Gebrauch der PID zur Identifikation geschlechtsgebundener Merkmale, zur Erkennung altersbedingter oder spätmanifestierender Krankheiten sowie zur Auswahl eines „Retter-Geschwisterchens” (siehe Modul Retter-Geschwister („Saviour Siblings”)). Elf Mitglieder des Deutschen Ethikrates hielten die PID für nicht zu rechtfertigen und daher nicht legalisierbar. Die Sorgen genetisch belasteter Paare müsse man zwar ernst nehmen, so das zweite Votum, doch daraus folge noch keine Rechtfertigung der PID. Dieser Umstand verlange vielmehr eine intensivere Beratung und Unterstützung der Familien.

Deutscher Ethikrat (2011): Präimplantationsdiagnostik. Stellungnahme des Deutschen Ethikrates. Online Version

Wird geladen