Stellungnahme des Ethikrats zur PID-Verordnung vom 23. November 2012

Im Rahmen einer Stellungnahme zum Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur PID vom 23. November 2012 beanstandete der Deutsche Ethikrat, dass die unzureichende organisations- und verfahrensrechtliche Ausgestaltung der Verordnung dem prinzipiellen Verbot mit bloßer Ausnahmeregelung der PID nicht in gebührender Weise Rechnung trägt. Diese ist im Hinblick auf die Anzahl von PID-Zentren und Ethikkommissionen sowie deren internen Verfahrensvorgaben unterbestimmt und beinhaltet keine bundesweit einheitlichen Kriterien, sodass, gemessen an den durch die PID berührten Grundrechten, Transparenz und Kontrollmöglichkeiten durch den Gesetzgeber nicht zulänglich gegeben sind.

Empfehlungen des Deutschen Ethikrats für die Überarbeitung der Verordnung über die rechtmäßige Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (PIDV). Online Version

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