Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin

Das im Jahre 1997 in Oviedo (Spanien) verabschiedete und inzwischen von 29 Staaten (jedoch nicht von Deutschland) ratifizierte „Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin: Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin” („Oviedo-Konvention”) hat in Deutschland zu heftigen Kontroversen geführt. Kritische Stimmen werfen dem Übereinkommen vor, es verlasse – nicht zuletzt dadurch, dass es unter engen Voraussetzungen die Forschung an Einwilligungsunfähigen erlaube – den normativen Rahmen, der durch die Menschenrechte markiert werde. Unter Ethiker*innen und Jurist*innen herrscht indessen die Meinung vor, dass diese weitgehende Kritik unzutreffend ist. Das Übereinkommen wird durch Zusatzprotokolle ergänzt, die speziellen Themen gewidmet sind. Im Jahre 2005 wurde das Abkommen durch das Zusatzprotokoll zur biomedizinischen Forschung ergänzt, das am 1. September 2007 in Kraft trat. 

Europarat (1997): Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin: Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin. Online Version

Europarat (2005): Additional Protocol to the Convention on Human Rights and Biomedicine, concerning Biomedical Research. Online Version (Englisch)

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