Europäische Forschungsrahmenprogramme

Das Achte EU-Forschungsrahmenprogramm (8. FRP) „Horizont 2020” trat am 1. Januar 2014 in Kraft und lief am 31. Dezember 2020 aus. Es hatte ein Budget von ca. 75 Milliarden Euro. Aktuell wird die Forschungsförderung über das Neunte EU-Forschungsrahmenprogramm (9. FRP) „Horizont Europa” geregelt. Auch wenn „Horizont 2020” mittlerweile durch „Horizont Europa” ersetzt wurde, so hat doch die inhaltliche Ausgestaltung von „Horizont 2020” und des 7.FRP (2007-2013) wichtige Impulse für das aktuelle Forschungsrahmenprogramm gesetzt. Im Vorfeld zum 7. FRP hatte es u.a. Kontroversen über ethische Implikationen der embryonalen Stammzellenforschung gegeben und so wurde versucht, möglichst einheitliche und konsensuale Förderungsrichtlinien zu finden. In Anlehnung an bereits bestehende Regelungen wurden das Klonen zu reproduktiven Zwecken, Forschung zu vererbbaren genetischen Modifikationen sowie die Herstellung und anschließende Tötung von Embryonen zur Gewinnung embryonaler Stammzellen von der Forschungsförderung ausgeschlossen. Ein dreistufiges Testverfahren sollte die Zulässigkeit der Forschungsprojekte auf Einzelfallbasis überprüfen. Forschung mit embryonalen Stammzellen ist nur dann zulässig, wenn die Verwendung von embryonalen Stammzellen im Hinblick auf das anvisierte Forschungsziel von unabhängigen Wissenschaftler*innen als notwendig bestätigt wurde. Zudem muss eine ethische Evaluation durchgeführt werden.

Siehe dazu auch:

Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 29.03.2007 zur Forschung an humanen embryonalen Stammzellen im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm. Online Version (Englisch)

Überblick des Bundesministeriums für Bildung und Forschung über das 8. EU-Forschungsrahmenprogramm "Horizont 2020". Online Version

Website zum 9. Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation, Horizont Europa. Online Version

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