Keimbahninterventionen und der Schutz von Embryonen

Weiterführende Hintergründe werden dargestellt in:

Albrecht, S. / König, H. / Sauter, A. (2021): Genome Editing am Menschen. Endbericht zum Monitoring. TAB-Arbeitsbericht Nr. 191. Berlin: Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB): Kapitel 3, insb. 85ff., 96. Online Version

Deutscher Ethikrat (2019): Eingriffe in die menschliche Keimbahn. Stellungnahme: 119ff. Online Version

Bisher wurden verschiedene Arten von Embryonen für Forschung zur Genomeditierung verwendet (tripronukleare, überzählige, spezifisch erzeugte sowie geklonte). Dabei können nicht alle Forschungsziele an allen Typen von Embryonen gleichermaßen durchgeführt werden. So neigen etwa tripronukleare Embryonen zu Mosaikbildung. Bei Bejahung der grundsätzlichen Zulässigkeit von Embryonenforschung unter Auflagen scheint derzeit ein Konsens vorzuliegen, dass diese Art der Forschung an verwaisten/überzähligen Embryonen vorgenommen werden sollte.

Der Verbrauch von Embryonen für Forschung an Genomeditierung wird in Zahlen etwa hier aufgeführt:

Albrecht, S. / König, H. / Sauter, A. (2021): Genome Editing am Menschen. Endbericht zum Monitoring. TAB-Arbeitsbericht Nr. 191. Berlin: Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB): 89. Online Version

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