Reversibilität von Genomeditierung

Die Besonderheit einer Anwendung der Genomeditierung auf Keimzellen besteht darin, dass die genetischen Veränderungen der Zelle oder Zellen in der Regel alle Zellen erfassen. Soll also eine im Keimzellstadium vorgenommene genetische Veränderung rückgängig gemacht werden, beträfe dies in der Regel alle Zellen des herangewachsenen Menschen. Eine solche Veränderung aller Zellen im Rahmen einer somatischen Gentherapie ist in der Regel jedoch nicht möglich, da die Reichweite der Therapie begrenzt ist. Die an den Keimzellen vorgenommenen Veränderungen sind daher in der Regel nicht reversible. Denkbar wäre beim Auftreten unerwünschter Nebenfolgen, die auf die genetische Veränderung zurückzuführen sind, eine begleitende somatische Gentherapie der Betroffenen. Im Hinblick auf die Weitergabe der genetischen Modifikation im Kontext der Fortpflanzung bestünde unter Umständen die Möglichkeit des Einsatzes der PID oder aber einer erneuten Keimbahntherapie, um so die Weitergabe zu unterbinden. Diese nur partielle Möglichkeit einmal vorgenommene genetische Editierungsprozesse an Keimzellen zurückzunehmen unterstreicht im Hinblick auf die Risiko-Nutzen-Abwägung einer möglichen Anwendung die Notwendigkeit, den Nutzen klarer beziffern zu können, um mögliche Schädigungen und ihre meist irreversible Konstitution aufzuwiegen.

Weiterführende Informationen: 

Aslan, S. E. / Beck, B. / Deuring, S. / von Fallois, M. / Leidenfrost, R. / Primc, N. / Rubeis, G. / Rüther, M. / Hähnel, M. / Schnieder, K. / Haltaufderheide, J. (2018): Genom-Editierung in der Humanmedizin: Ethische und rechtliche Aspekte von Keimbahneingriffen beim Menschen. In: CfB-Drucksache 4: 10. 

Albrecht, S. / König, H. / Sauter, A. (2021): Genome Editing am Menschen. Endbericht zum Monitoring. TAB-Arbeitsbericht Nr. 191. Berlin: Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB): 90, 98. Online Version

Deutscher Ethikrat (2019): Eingriffe in die menschliche Keimbahn. Stellungnahme: 72. Online Version

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