Deklaration von Helsinki & Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin des Europarates

Erstmals wurden die Richtlinien zur Forschung am Menschen des Weltärztebundes im Jahre 1964 in Helsinki verabschiedet, wodurch sie ihren Namen erhalten hat. Seitdem wird sie immer wieder, zum Teil grundlegend, überarbeitet. Die letzte Revision wurde im Oktober 2013 von der 64. Generalversammlung der World Medical Association in Fortaleza, Brasilien beschlossen. Sie enthält auch nach wie vor umstrittene Punkte, wie die Forschung mit Placebos, obwohl schon eine geprüfte Standardtherapie vorhanden ist sowie die Rechte der Teilnehmenden nach einer Forschungsstudie.

Ein weiteres einflussreiches internationales Dokument zur Forschung am Menschen stellt das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin des Europarates (Council of Europe) aus dem Jahr 1997 dar, das von Deutschland bislang allerdings nicht ratifiziert worden ist. Auch in diesem Text werden zunächst allgemeine Regeln für die Forschung am Menschen formuliert (Art. 16). Gefordert werden u. a. die Alternativlosigkeit des Humanexperiments, eine positive Risiko-Nutzen-Bilanz sowie die informierte Einwilligung der betroffenen Person. Art. 17 enthält darüberhinausgehende Bestimmungen für Forschung an Nichteinwilligungsfähigen, wozu auch Minderjährige zählen.  Dies hat in Deutschland zu heftigen Kontroversen geführt. Dem Übereinkommen wird vorgeworfen, es verlasse – nicht zuletzt dadurch, dass es unter engen Voraussetzungen die Forschung an Einwilligungsunfähigen erlaube – den normativen Rahmen, der durch die Menschenrechte markiert werde. Unter Ethiker*innen sowie juristischen Fachleuten herrscht indessen die Meinung vor, dass diese weitgehende Kritik unzutreffend ist. Das Übereinkommen wird durch Zusatzprotokolle ergänzt, die speziellen Themen gewidmet sind. Im Jahre 2005 ist das Zusatzprotokoll zur Forschung am Menschen verabschiedet worden.

World Medical Association (2013): WMA Deklaration von Helsinki - Ethische Grundsätze für die medizinische Forschung am Menschen. Online Version

Spranger, Tade M. (2010): Rechtliche Aspekte der Forschung mit Minderjährigen. In: Boos, Joachim / Heinrichs, Bert / Spranger, Tade M.: Forschung mit Minderjährigen. Ethik in den Biowissenschaften – Sachstandsberichte des DRZE, Bd. 12. Freiburg i.B.: Alber.

Europarat (1997): Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin: Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin. Online Version

Europarat (2005): Additional Protocol to the Convention on Human Rights and Biomedicine, concerning Biomedical Research. Online Version

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