Deutscher Ethikrat

Der Deutsche Ethikrat (bis Februar 2008 Nationaler Ethikrat) wurde in Reaktion auf das am 01. August 2007 in Kraft getretene „Gesetz zur Einrichtung des Deutschen Ethikrats (Ethikratgesetz – EthRG)“ gegründet. Gem. § 4 EthRG setzt sich der Ethikrat grundsätzlich aus 26 Mitgliedern zusammen, die naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange in besonderer Weise repräsentieren und so ein plurales Meinungsspektrum gewährleisten sollen. Der Deutsche Ethikrat muss gem. § 2 EthRG die ethischen, gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen, medizinischen und rechtlichen Fragen sowie die voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft, die sich im Zusammenhang mit der Forschung und den Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben, verfolgen. Zu seinen Aufgaben gehören die Information der Öffentlichkeit und Förderung der Diskussion in der Gesellschaft unter Einbeziehung der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen, die Erarbeitung von Stellungnahmen sowie von Empfehlungen für politisches und gesetzgeberisches Handeln sowie die Zusammenarbeit mit nationalen Ethikräten und vergleichbaren Einrichtungen anderer Staaten und internationaler Organisationen.

Für weiterführende Informationen siehe die Homepage des Deutschen Ethikrats. Online Version

Stellungnahme des Deutschen Ethikrats "Hirntod und Entscheidung zur Organspende" vom 24. Februar 2015. Online Version

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