Herztod

Neben dem Hirntodkriterium kommt in einigen Ländern, unter anderem in Großbritannien, der Schweiz, den Niederlanden, Spanien, Belgien und den USA das sogenannte DCD-Verfahren ("Donation after Cardiac Death") zum Einsatz (vormals NHBD-Verfahren für "non heart-beating donor").

Gemäß diesem Verfahren dürfen Organe nicht erst nach Feststellung des Hirntodes entnommen werden, sondern bereits dann, wenn ein Herz- und Kreislaufstillstand von 10 Minuten bei normaler Körpertemperatur festgestellt wurde. In Deutschland darf das NHBD-Verfahren zur Todesfeststellung nicht herangezogen werden.

In einer Mitteilung hat die Bundesärztekammer erklärt, dass ein Herz- und Kreislaufstillstand von 10 Minuten bei normaler Körpertemperatur kein „sicheres Äquivalent zum Hirntod“ darstelle. Jede auch nur vorübergehend erfolgreiche Reanimation belege, dass der Herzstillstand kein sicheres Todeskriterium sei. Befürwortende des NHBD-Verfahrens hingegen gehen davon aus, dass die Hirnfunktionen nach zehnminütigem Herz- und Kreislaufstillstand unwiederbringlich verloren sind. Mit Blick auf den anhaltenden Organmangel argumentieren sie für die frühe Organentnahme, welche nach Eintreten des Herz- Kreislaufstillstandes nur noch kurze Zeit funktionsfähig bleiben.

Niederschlag, H. (Hg.) (2013): Wann ist der Mensch tot? Diskussion um Hirntod, Herztod und Ganztod. Ostfildern: Grünwald.

Gutman, T. (2015): Donation after Circulatory Determination of Death: Regelungsoptionen. In: Preprints and Working Papers of the Centre for Advanced Study in Bioethics (78). WWU Münster, 1–16. Online Version

Siegmund-Schultze, N. / Zylka-Menhorn, V. (2008): Non-Heart-Beating-Donors: "Herztote" Organspender. In: Deutsches Ärzteblatt 105 (16). Online Version

Institutionen und Organisationen zum Thema Herztod:

Deutscher Ethikrat (2015): Stellungnahme "Hirntod und Entscheidung zur Organspende". Online Version

Mitteilung der Bundesärztekammer zum NHBD-Verfahren Online Version

Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages (2019): Zur Feststellung des Todes als Voraussetzung für die „postmortale“ Organspende in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Online Version

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