Organallokation 

Der Begriff Organallokation steht für den Prozess der Zuteilung verfügbarer Organe auf die möglichen empfangenden Personen nach Maßgabe bestimmter Kriterien. Wenn für den Empfang eines Spenderorgans mehrere medizinisch kompatible Personen in Frage kommen, dann sieht das deutsche Transplantationsgesetz vor, dass die Vermittlung "nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit" einer Organübertragung zu erfolgen habe (§ 12 TPG). Ferner gilt der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Der Gesetzgeber hat der Bundesärztekammer die Aufgabe zugewiesen, diese Kriterien zu konkretisieren. Die Diskussion über die Vergabekriterien für Organe wurde durch die 2012 bekannt gewordenen Richtlinienverstöße bei der Vergabe von Spenderlebern neu angefacht. So erfolgt die Zuteilung bei der Lebertransplantation derzeit nach dem so genannten MELD-Score (MELD steht für "Model for End-stage Liver Disease"). Dieser beziffert auf der Basis von drei Laborwerten - Bilirubin, Kreatinin und Blutgerinnungszeit - das Risiko der erkrankten Person, ohne Transplantat an einem Leberversagen zu sterben. Bemängelt wird, dass es sich beim MELD-Score um ein reines Dringlichkeitskriterium handele. Folglich könnten auch Personen mit geringer Lebenserwartung eine neue Leber erhalten. Eine Alternative, die derzeit vor allem in den USA diskutiert wird, ist das Erfolgskriterium LYFT. LYFT steht für "Life Years after Transplantation" und schätzt die Lebenserwartung der Personen nach einer gelungenen Lebertransplantation ab. Das LYFT-Kriterium ist jedoch ebenfalls umstritten, weil es ältere und sehr kranke Menschen benachteiligt. Umstritten ist sowohl die empirische Frage, ob die verfügbaren Scores eine sachgerechte Beurteilung von Erfolgsaussicht und Dringlichkeit einer Transplantation erlauben, als auch die normative Frage, ob eine mit ihrer Hilfe vorgenommene Organallokation tatsächlich gerecht ist. Fachkundige sahen in der Einrichtung eines deutschlandweiten Transplantationsregisters eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung eines gerechteren Zuteilungsverfahrens. Ein Gesetz zur Einrichtung eines solchen Transplantationsregisters ist am 1. November 2016 in Kraft getreten. Im Juli 2021 konnte das Register nach einer Aufbauphase von fast drei Jahren seinen Regelbetrieb aufnehmen. Seit Dezember 2023 stehen die Daten ab dem Erfassungsjahr 2017 zur Abfrage bereit. Seither werden jährlich die Daten aller spendenden und empfangenden Personen in Deutschland dem Register hinzugefügt.

Frei, U. (2013). Organverteilung für die Transplantation: Was ist gerecht? Deutsche Medizinische Wochenschrift 138 (38), 1902–1904. https://doi.org/10.1055/s-0033-1343299

Bundesministerium für Gesundheit. (08. Juli 2016). Deutscher Bundestag verabschiedet das Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters [Pressemitteilung]. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/4_Pressemitteilungen/2016/2016_3/160707_32_PM_2_3_Lesung_Transplantationsregistergesetz.pdf

Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters und zur Änderung weiterer Gesetze (Bundesgesetzblatt 2016 I, S. 2233). http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/734/73413.html

Bundesärztekammer, GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., & Transplantations-Register. (o.D.). Transplantationsregister. Zugriff am 23. Juli 2025 von https://transplantations-register.de/

Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz - TPG) (Bundesgesetzblatt 1997 I, S. 3322). https://www.gesetze-im-internet.de/tpg/

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