Organhandel

Die World Health Organization (WHO) spricht sich in Richtlinie 5 ihrer erstmals 1991 veröffentlichten Resolution zur Organtransplantation beim Menschen (WHA44.25) gegen den geschäftsmäßigen Handel mit Organen zu Transplantationszwecken aus. In der aktuell gültigen Version dieser Resolution aus dem Jahre 2010 (WHA63.22) wird diesbezüglich differenziert zwischen der zulässigen Kompensation von Aufwendungen, die einer organspendenden Person im Zusammenhang mit der Spende eines Organs entstehen können, und darüber hinausgehenden finanziellen Anreizen zur Lebendorganspende, die verboten werden sollten.

Die Vereinten Nationen (UN) betrachten den kommerziellen Handel mit menschlichen Organen in einem Zusatzprotokoll zum im Jahre 2000 verabschiedeten "Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität" als eine Ursache für Menschenhandel. Dem Bericht zum internationalen Menschenhandel des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) zufolge ging es jedoch nur bei 0,2% der 2020 entdeckten Opfer des Menschenhandels um illegalen Organhandel, wobei Schätzungen davon ausgehen, dass 5-10% aller weltweiten Nieren- und Lebertransplantationen mit illegal erworbenen Organen durchgeführt wurden. Zum Vergleich: im Jahr 2020 waren unter den entdeckten Opfern des Menschenhandels 38,7% betroffen von sexueller Ausbeutung und 38,8% waren Zwangsarbeit ausgesetzt. 

Allerdings gibt es keine zuverlässigen Zahlen zum Umfang des weltweiten illegalen Organhandels. Es steht zu befürchten, dass gegenwärtig sowohl der Menschenhandel, der illegale Organentnahmen organisiert, als auch die Empfangenden der entnommenen Organe, deren Treiben auch als "Transplantationstourismus" bezeichnet wird, meist straffrei ausgehen.

Die United Nations Global Initiative to Fight Human Trafficking (UN.GIFT) unterscheidet drei Formen des illegalen Organhandels. Dieser liege erstens vor, wenn Personen durch Zwang oder Täuschung dazu gebracht werden, sich Organe entnehmen zu lassen. Zweitens handele es sich um Organhandel, wenn Personen sich aus finanziellen Gründen auf eine Organentnahme einlassen, dann jedoch gar nicht oder nicht im vereinbarten Umfang entlohnt werden. Bei der dritten Form des Organhandels werden Personen Organe ohne ihr Wissen im Zuge eines angeblich therapeutischen Eingriffs entnommen.

Der Europarat verbietet in einem "Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin bezüglich der Transplantation von menschlichen Organen und Gewebe" aus dem Jahr 2002 allgemein die Verwendung des menschlichen Körpers und seiner Teile zur Erzielung eines finanziellen Gewinns (Art. 21) und speziell den Handel mit Organen und Geweben (Art. 22). Der strafrechtlichen Konkretisierung des Verbots des Organhandels widmet sich der Europarat in einem gesonderten Übereinkommen aus dem Jahr 2015 (SEV Nr. 216), das am 1. März 2018 in Kraft getreten ist.

Ein weiteres internationales Dokument, das für die Ächtung des Organhandels von Belang ist, ist die von der Transplantation Society und der International Society of Nephrology initiierte "Erklärung von Istanbul gegen Organhandel und Transplantationstourismus" aus dem Jahre 2008. In Deutschland ist das Verbot des Organhandels im Transplantationsgesetz verankert.

World Health Organization (WHO). (2010). Human organ and tissue transplantation [Resolution WHA63.22]. https://apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/wha63/a63_r22-en.pdf

Deutscher Bundestag. (2005). Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 15. November 2000 gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität sowie zu den Zusatzprotokollen gegen den Menschenhandel und gegen die Schleusung von Migranten [Bundesgesetzblatt 2005 II, 954]. https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl205s0954.pdf#page=3

United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC). (2020). Global Report on Trafficking in Persons 2020 [United Nations publication, Sales No. E.20.IV.3]. https://www.unodc.org/documents/data-and-analysis/tip/2021/GLOTiP_2020_15jan_web.pdf

United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC). (2020). Global Report on Trafficking in Persons 2024 [United Nations publication, Sales No. E.24.XI.11]. https://www.unodc.org/unodc/en/data-and-analysis/glotip.html

United Nations Global Initiative to Fight Human Trafficking (UN.GIFT). (n.d.). UNITED NATIONS GLOBAL INITIATIVE TO FIGHT HUMAN TRAFFICKING (UN.GIFT) “A global alliance for policy, knowledge, international cooperation and awareness on human trafficking.” Zugriff am 12. Juni 2025 von https://www.unodc.org/documents/overview.pdf

Europarat. (2002). Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin bezüglich der Transplantation von menschlichen Organen und Gewebe [SEV Nr. 186] [Arbeitsübersetzung]. https://rm.coe.int/090000168008157b 

Europarat. (2015). Übereinkommen des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen [SEV Nr. 216] [Übersetzung]. https://rm.coe.int/1680a48428

The Transplantation Society. (2008). Erklärung von Istanbul zu Organhandel und Transplantationstourismus. https://www.declarationofistanbul.org/images/documents/doi_2008_German.pdf

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