Prinzip der Risikoäquivalenz

Das Prinzip der Risikoäquivalenz, auch Äquivalenzprinzip genannt, besagt, dass bei Privatversicherungen individuelle Zahlungen bzw. Prämien immer in Abhängigkeit von dem individuellen Risiko der antragstellenden Person errechnet werden. Antragstellende müssen folglich offen legen, was sie über ihren Gesundheitszustand wissen, nur so kann das individuelle Krankheitsrisiko kalkuliert werden.

Im Kontrast zu diesem Konzept der Risikoäquivalenz folgen die gesetzlichen Krankenversicherungen dem Solidaritätsprinzip. Diesem Prinzip zufolge bemisst sich die Beitragsbemessung und damit der Leistungsanspruch der Versicherten nicht an ihren je individuellen Vorerkrankungen und gesundheitlichen Risikofaktoren und somit am Versicherungsrisiko, sondern an der individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit. Bei geringerem Einkommen fallen auch die Beiträge für die Krankenversicherung geringer aus, bei hohem Einkommen sind entsprechend die Beiträge höher; jedoch haben alle Versicherten, unabhängig vom Einkommen, den gleichen Anspruch auf medizinische Leistungen.

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