Deutsches Tierschutzgesetz
Das erste eigenständige deutsche Tierschutzgesetz (Reichstierschutzgesetz) wurde 1933 erlassen. Es wurde erst 1972 vom Tierschutzgesetz (TierSchG) abgelöst, wobei wesentliche Bestimmungen des nationalsozialistischen Gesetzestextes übernommen wurden. Der zentrale Grundsatz des TierSchG lautet: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen" (§ 1, S. 2). Die letzte umfangreiche Novellierung des TierSchG kam am 13. Juli 2013 mit Inkrafttreten der aktuellen Fassung zum Abschluss. Die meisten der im Zuge dieser Novelle für den Bereich der Tierversuche vorgenommen Änderungen wurden durch die 2010 vom Europäischen Parlament verabschiedete Tierversuchsrichtlinie RL 2010/63/EU veranlasst. Verschärft wurden unter anderem die Regeln für Versuche mit Affen; die Nutzung von Menschenaffen als Versuchstiere ist bis auf wenige Ausnahmen verboten.
Tierschutzgesetz: Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (TierSchG) (Bundesgesetzblatt I S. 1206, 1313) http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierschg/gesamt.pdf
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). (o. D.). Tierschutz. Zugriff am 30. April 2025 von https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierschutz/tierschutz_node.html?nn=310198¬First=false&docId=2631814