Konvention über die Biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD)

Die Konvention über die Biologische Vielfalt ist ein völkerrechtliches Übereinkommen, das bei der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) im Jahre 1992 in Rio de Janeiro zur Unterzeichnung auslag und am 29. Dezember 1993 in Kraft trat. Die inzwischen 196 Vertragsparteien (Stand: Februar 2021) streben die Erhaltung der biologischen Diversität sowie die Organisation ihrer nachhaltigen Nutzung und den gerechten Vorteilsausgleich aus der Nutzung genetischer Ressourcen (ABS-System) an, damit gegenwärtig und zukünftig möglichst viele Menschen davon profitieren können. Die komplexe Struktur der CBD strebt einen ganzheitlichen, weltumfassenden Ansatz an, welcher aufgrund des alarmierenden Verlusts an Biodiversität als notwendig erachtet wurde, da nur eine weltweite Zusammenarbeit dem Verlust entgegenwirken könne. Das wichtigste Entscheidungsgremium ist die Vertragsstaatenkonferenz (VSK) bzw. Conference of the Parties (COP).

Convention on Biological Diversity (CBD) (1992). Online Version (Englisch)

Weitere Informationen auf der offiziellen Seite der CBD. Online Version (Englisch)

Wird geladen