Deutsches Recht

Tierversuche werden beispielsweise im Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (ChemG), in der Verordnung über Medizinprodukte (MPV), im Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (PflSchG) oder in der Verordnung über Pflanzenschutzmittel und Pflanzenschutzgeräte (PflSchMGV) vorgeschrieben.

Laut Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) wurden 15,4 Prozent der 2004 verwendeten Versuchstiere aufgrund gesetzlicher Vorschriften eingesetzt.

Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (ChemG) Online Version

Verordnung über Medizinprodukte (MPV) Online Version

Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (PflSchG) Online Version

Verordnung über Pflanzenschutzmittel und Pflanzenschutzgeräte (PflSchMGV) Online Version

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