Grundlagenforschung an Primaten in Bremen

Grundlagenforschung an nicht menschlichen Primaten (dazu gehören bspw. Makaken, Krallenaffen, grüne Meerkatzen und Paviane) wird immer wieder heftig diskutiert.

An der Universität Bremen forscht der Neurobiologe Andreas Kreiter seit 1998 an Rhesusaffen (eine Art der Makaken), um grundlegende Prozesse im Gehirn zu untersuchen sowie um Fortschritte in der Epilepsie-Behandlung und der Steuerung von Prothesen (sog. Neuroprothesen) zu erreichen. Von Beginn an wurden seine Versuche im Rahmen des Forschungsprojektes "Raumzeitliche Dynamik kognitiver Prozesse des Säugetiergehirns" von starken Protesten auf Seiten der Personen, die sich für Tierschutz einsetzen, begleitet.

2008 wurde der regelmäßig zu stellende Antrag auf die Fortsetzung seiner Forschung an Makaken von der Bremer Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales nach zehn Jahre lang andauernder Forschung abgelehnt aufgrund von Zweifeln an der ethischen Vertretbarkeit. Kreiter erhob Einspruch mit Verweis auf einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Forschungsfreiheit.

Das Verwaltungsgericht ermöglichte daraufhin Kreiter im Wege der einstweiligen Anordnung, seine Versuche fortzusetzen, allerdings nur bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Zustellung des Widerspruchsbescheides. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass bei der Fortführung der Versuche der Makakenbestand, wie er im Jahre 2008 durchschnittlich bestanden hat (28 Tiere), und die Anzahl von Ratten, wie sie im Bescheid 2005 bewilligt worden ist, nicht überschritten werden darf. 

Kreiter scheiterte mit seinem Widerspruch: Die Bremer Gesundheitsbehörde entschied im August 2009 zum Schutz der Tiere, gegen die Forschungsfreiheit, da die Belastungen für die Tiere zu stark gewesen seien, so dass die Versuche "ethisch nicht vertretbar" seien. Daraufhin hat Kreiter zusammen mit der Universität Bremen vor dem Verwaltungsgericht gegen die Einschränkung der Forschungsfreiheit geklagt. Dabei wurde betont, dass die Tierhaltung an der Bremer Universität vorbildlich sei.

Im Mai 2010 gab das Bremer Verwaltungsgericht der Klage Kreiters teilweise statt und entschied, dass die Genehmigungsbehörde durch eine Überprüfung der Belastung der Tiere und der Bedeutung des Forschungsvorhabens über den Antrag neu zu entscheiden habe. In einem Beschluss vom Juni 2010 wurden die Tierversuche vorläufig bis zum 30. November 2011 gestattet. Im Dezember 2012 ist das Oberverwaltungsgericht Bremen im Berufungsverfahren zu dem Entschluss gekommen, dass Kreiters Tierversuche mit Rhesusaffen nicht gegen die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes verstoßen. Schlussendlich hat das Bundesverwaltungsgericht am 20. Januar 2014 die Beschwerde gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zurückgewiesen, wodurch dieses rechtskräftig geworden ist. Die Freie Hansestadt Bremen wäre demnach verpflichtet gewesen, die streitigen Tierversuche zu genehmigen. 

Pressemitteilung zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen vom 18. Juni 2010 Online Version

Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Bremen zum Urteil vom 11. Dezember 2012 Online Version

Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zum Beschluss vom 20. Januar 2014 Online Version

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