Informierte Einwilligung

Schon die Anweisung an die Vorstehenden der Kliniken, Polikliniken und sonstigen Krankenanstalten des Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten aus dem Jahre 1900 stellt fest, dass medizinische Versuche an Menschen nur dann statthaft seien, wenn die betreffenden Personen ihre Zustimmung zur Teilnahme gegeben hätten und dieser Erklärung eine sachgemäße Belehrung über die aus dem Eingriffe möglicher Weise hervorgehenden nachteiligen Folgen vorausgegangen sei. Als Grundprinzip gehört die informierte Einwilligung seither zur Forschungsethik. Allerdings wird über einzelne Aspekte dieses Grundprinzips weiterhin diskutiert, so etwa über die Frage, welche Bedingungen eine Person erfüllen muss, um eine informierte Einwilligung erteilen zu können oder in welche Handlungen eine Person einwilligen kann und in welche nicht. Zur geschichtlichen Entwicklung sowie zur theoretischen Fundierung der informierten Einwilligung vgl. Faden/Beauchamp 1986.

Faden, R. R. / Beauchamp, T. L. (1986): A History and Theory of Informed Consent. New York: Oxford University Press.

Heinrichs, B. (2010): Ethische Aspekte der Forschung mit Minderjährigen. In: Boos, J. / Heinrichs, B. / Spranger, T. M.: Forschung mit Minderjährigen. Ethik in den Biowissenschaften – Sachbestandsberichte des DRZE, Bd. 12. Freiburg i.B.: Alber. 

Weiterführende Informationen zu den Themen Einwilligung und Mitspracherecht finden sich u. a. hier: 

Wiesemann, C. (2005): Ethische Probleme und rechtliche Regelung der Forschung an Kindern und Jugendlichen. In: Zeitschrift für medizinische Ethik 51, 129–138, insb. 132 und 134ff.

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