Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente

Das Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente, auch genannt das Europäische Patentübereinkommen (European Patent Convention), kurz EPÜ, wurde 1973 beschlossen und von 16 Staaten unterzeichnet. Das Übereinkommen trat vier Jahre später in den ersten Vertragsstaaten in Kraft und wurde bis 2022 von insgesamt 39 Staaten unterzeichnet, zu denen auch alle Mitgliedsstaaten der EU gehören. Ein solches Abkommen wurde bereits seit Ende der 1940er-Jahre diskutiert. Kurt Haertel, Patentanwalt und damaliger Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts, hat entscheidend am Beschluss des EPÜ mitgewirkt.

Mit dem EPÜ wurde die Europäische Patentorganisation zur Vergabe von Patenten geschaffen, bestehend aus dem Europäischen Patentamt und einer Aufsichtsbehörde, dem Verwaltungsrat. Seit 1983 besteht eine Zusammenarbeit mit den Patentämtern von Japan und den Vereinigten Staaten von Amerika. 2007 beginnt zusammen mit Korea und China die Kooperation der fünf weltweit größten Patentämter, auch „IP5“ genannt. Im selben Jahr trat auch die sieben Jahre vorher beschlossene Revision „EPÜ 2000“ in Kraft, mit der die neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet des internationalen Rechts in das Übereinkommen integriert wurden.

Für die Vergabe von Patenten sind insbesondere die Artikel 52 bis 57 des Übereinkommens relevant. Aus Art. 52 geht hervor, dass „Europäische Patente […] für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt“ werden, unter den Voraussetzungen, dass die Erfindungen neu sind, auf erfinderischen Tätigkeiten beruhen und gewerblich anwendbar sind. In den nachfolgenden Artikeln werden die Begriffe genauer erklärt. Entdeckungen, wissenschaftliche Theorie, mathematische Methoden, ästhetische Formschöpfungen und Weitere gelten explizit nicht als Erfindungen. Patente werden für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt und können anschließend verlängert werden.

2013 wurde von einigen Vertragsstaaten die Einführung des Einheitspatents und des Einheitlichen Patentgerichts beschlossen. Vorher wurden Patentanträge vom Europäischen Patentamt geprüft, mussten daraufhin allerdings in allen Staaten jeweils einzeln validiert werden, was mit unterschiedlichen Anforderungen und weiteren Kosten verbunden war. Das Einheitspatent ermöglicht mit einem einheitlichen Antrag das gleichzeitige Erlangen des Patentschutzes in den derzeit 17 Staaten, die zugestimmt haben.

Im Jahr 2021 wurden knapp 190.000 Patentanträge gestellt. Etwa die Hälfte dieser Anträge wurde von Vertragsstaaten des EPÜ eingereicht, wovon Anträge aus Deutschland den größten Anteil mit 14 % ausmachen. Ein Viertel aller Anträge kommt aus den Vereinigten Staaten. Die meisten Anträge werden in den Bereichen der Digitalen Kommunikation und der Medizin- sowie der Computertechnologien gestellt.

Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente Online Version

Website des Europäischen Patentamts Online Version

Nähere Informationen zum Einheitspatent Online Version

Informationen über Europäische Patente vom Deutschen Patent- und Markenamt Online Version

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