Entnahmekrankenhäuser und Transplantationszentren

Die Organentnahme ist eine gemeinsame Aufgabe von Transplantationszentren und Entnahmekrankenhäusern. Eine Organspende kann in einem Krankenhaus stattfinden, wenn es mindestens über eine Intensivstation mit Beatmungsplätzen verfügt. In Deutschland erfüllen 1.248 (Stand: 2018) Krankenhäuser diese Minimalanforderung und sind damit Entnahmekrankenhäuser im Sinne des Transplantationsgesetzes. Sie haben die Pflicht, einen hauptamtlichen Transplantationsbeauftragten zu bestellen, dessen Aufgabe u.a. darin besteht, mögliche Spenderinnen und Spender zu identifizieren, den Organspendeprozess zu organisieren, das Krankenhauspersonal zu beraten und die Angehörigen zu betreuen. Entnahmekrankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, potenzielle Organspenderinnen und Organspender unverzüglich an die Koordinierungsstelle zu melden. Während die Organentnahme in den Entnahmekrankenhäusern erfolgt, darf die Transplantation des Organs nur von einem Transplantationszentrum vorgenommen werden. In Deutschland gibt es derzeit 46 Transplantationszentren. Um die Qualität der Transplantation sicherzustellen, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Transplantationszentren nicht alle Organe transplantieren dürfen, sondern Schwerpunkte bilden müssen. 

Liste aller Transplantationszentren Online Version

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