Chimären

Unter Rückgriff auf die griechische Mythologie ist es üblich, Mischwesen zwischen Mensch und Tier als „Chimären“ zu bezeichnen. In der Biologie wird der Begriff dagegen weiter gefasst. Hier wird unter einer Chimäre eine biologische Einheit verstanden, die aus Zellen besteht, die von mindestens zwei unterschiedlichen Zygoten (d. h. eine aus der Verschmelzung von Keimzellen hervorgegangene Zelle) stammen und sich daher aus genetisch verschiedenen Zellen zusammensetzt. Weil diese Definition nicht voraussetzt, dass die verschiedenen Zellen von Lebewesen unterschiedlicher Arten stammen müssen, sind etwa Empfangende von Spendendenorganen nach gelungener Transplantation im biologischen Sinn bereits Chimären. Unter einem Hybrid versteht man dagegen eine biologische Einheit, die Merkmale unterschiedlicher, zuvor eigenständiger Arten oder Klassen in sich vereint. Dies bedeutet, dass alle Zellen den gleichen Genotyp aufweisen (z. B. Maultier und Maulesel, die das Produkt einer Kreuzung unterschiedlicher Arten sind). Weil die biologische Differenzierung zwischen Chimären und Hybriden für die meisten ethischen Fragen zu Mischwesen zwischen Mensch und Tier unerheblich ist, wurde in der bioethischen Literatur vorgeschlagen, diese zusammenfassend als „Chimbrids“ zu bezeichnen.

Hübner, D. (2015): Chimären und Hybride. In: Sturma, D. / Heinrichs, B. (Hg.): Handbuch Bioethik. Stuttgart: Metzler, 226–230.

Taupitz, J. / Weschka, M. (eds.) (2009): CHIMBRIDS – chimeras and hybrids in comparative European and international research: scientific, ethical, philosophical and legal aspects. Berlin: Springer. (Englisch)

Wird geladen