Sucht- bzw. Abhängigkeitssyndrom nach ICD-10 und DSM-5

Die beiden psychiatrischen Diagnosemanuale, das International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems (ICD-10) der Weltgesundheitsorganisation (engl.: World Health Organization, WHO) aus dem Jahre 2018 und das Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (DSM-5) der American Psychiatric Association (APA), gehören zu den einflussreichsten Klassifikationssystemen.

Die WHO führte 1964 den Abhängigkeitsbegriff anstelle des Begriffs der Sucht in die ICD ein, um den Charakter des „Abhängigkeitssyndroms“ als Krankheit zu betonen und so der Stigmatisierung Betroffener entgegenzuwirken. Der Suchtbegriff weise problematische Konnotationen auf, die seiner teils abfälligen Verwendung in verschiedenen historischen und sozialen Kontexten geschuldet seien. Liegen Muster von Substanzgebrauch vor, die eine körperliche oder psychische Gesundheitsschädigung bewirken, ohne dass ein Abhängigkeitssyndrom vorliegt, spricht man von schädlichem Gebrauch (vgl. Modul Medikamentenabhängigkeit). 

Sowohl das ICD-10 als auch das DSM-5 beschreiben das Abhängigkeitssyndrom anhand der folgenden Kennzeichen:

  1. Starker Konsumdrang
  2. Kontrollverlust
  3. Toleranzentwicklung
  4. Körperliche Entzugssymptome
  5. Vernachlässigung anderer Interessen zugunsten des Substanzkonsums.
  6. Anhaltender Substanzkonsum trotz des Nachweises eindeutig schädlicher Folgen

Weiterführende Literatur:

ICD-10 Online Version

Rumpf, H.-J. / Mann, F. (2017): Die Verhaltenssüchte in der ICD-11: Ein Update. In: Sucht 63 (6), 305–306. Online Version

Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. (2019): Diagnostische Kriterien der Abhängigkeit von aus medizinischer Indikation verordneten Opioiden. Online Version

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