Instrumentalisierung

Mit dem Instrumentalisierungsverbot wird in der Debatte auf eine Fundamentalnorm verwiesen, die umfassende Schutzansprüche des menschlichen Embryos ethisch darüber begründet, dass der Mensch ein sich selbst Zwecke setzendes Wesen ist, welches nicht für fremdnützige Zwecke allein manipuliert oder gar zerstört werden darf. Der Embryo wird dabei entweder im Sinne seiner Zugehörigkeit zur Gattung oder als potentiell sich selbst Zwecke setzendes Lebewesen zu dem Kreis der besonders schutzwürdigen Lebewesen gerechnet. In der ethischen Diskussion spielt das Instrumentalisierungsverbot insofern eine hervorgehobene Rolle, als es eng an die Bestimmung des moralischen Status des menschlichen Embryos gebunden wird.

Vgl. zu dieser Diskussion z. B.:

Darbrock, Peter / Ried, Jens (Hg.) (2005): Therapeutisches Klonen als Herausforderung für die Statusbestimmung des menschlichen Embryos. Paderborn: Mentis, 31–55.

Maio, Giovanni (2003): Ist die Instrumentalisierung des Embryos moralisch zu rechtfertigen? Zur Ethik der Forschung an embryonalen Stammzellen. In: Oehmichen, Manfred / Kaatsch, H.-J. / Rosenau, Hartmut (Hrsg.): Praktische Ethik in der Medizin, Lübeck: Schmidt-Römhild, 175–192.

Riedel, Ulrike (2003): Wider die Instrumentalisierung des Embryo. In: Goebel, Bernd / Kruip, Gerhard (Hrsg.): Gentechnologie und die Zukunft der Menschenwürde, Münster: LIT (Ethik in der Praxis: Kontroversen Bd. 10), 49–53.

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