Gentechnikgesetz

Das deutsche „Gesetz zur Regelung der Gentechnik“ (Gentechnikgesetz, GenTG) wurde 1990 erlassen, um die Nutzung von Gentechnik und ihre Gefahrenverhütung gesetzlich zu regeln. Seitdem wurde es mehrfach durch weitere rechtliche Regelungen ergänzt, auch um die für Mitgliedsstaaten verbindlichen Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union umzusetzen. 

Mit diesem Gesetz wird bezweckt,

  1. „unter Berücksichtigung ethischer Werte, Leben und Gesundheit von Menschen, die Umwelt in ihrem Wirkungsgefüge, Tiere, Pflanzen und Sachgüter vor schädlichen Auswirkungen gentechnischer Verfahren und Produkte zu schützen und Vorsorge gegen das Entstehen solcher Gefahren zu treffen,
  2. die Möglichkeit zu gewährleisten, dass Produkte, insbesondere Lebens- und Futtermittel, konventionell, ökologisch oder unter Einsatz gentechnisch veränderter Organismen erzeugt und in den Verkehr gebracht werden können,
  3. den rechtlichen Rahmen für die Erforschung, Entwicklung, Nutzung und Förderung der wissenschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Gentechnik zu schaffen.“ (GenTG §1)
Gentechnikgesetz (GenTG) Online Version
Das Gentechnikgesetz wird dabei ergänzt durch das im Jahr 2004 erlassene, seitdem aber ebenso mehfach aktualisierte und ergänzte "Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel“ (EGGentechnik-Durchführungsgesetz, EGGenTDurchfG).

Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel (EGGenTDurchfG) Online Version

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