Wirbeltiere

Im Bereich der Lebensmittelherstellung gibt es bislang kaum gentechnische Anwendungen, die Wirbeltiere oder andere Tierklassen betreffen. Der stetig steigende Lachskonsum, der vermehrt durch Zucht befriedigt wird, hat den Lachs allerdings zum Objekt der Anwendung gentechnischer Verfahren werden lassen. Mit dem Ziel der Wachstums- und Resistenzsteigerung sowie der Anpassung an niedrigere Wassertemperaturen wird in verschiedenen Ländern an der gentechnischen Veränderung von Lachsen gearbeitet.

Ein US-amerikanisches Unternehmen hat bereits im Jahre 1999 einen Antrag auf Marktzulassung für eine schnell wachsende genetisch veränderte Lachsart mit dem Markennamen „AquAdvantage” bei der amerikanischen Zulassungsbehörde U.S. Food and Drug Administration (FDA) gestellt. Nachdem die FDA den Verzehr von „AquAdvantage” als gesundheitlich unbedenklich einstufte, gab sie dem Antrag am 19. November 2015 statt. Mit dieser Entscheidung wurde erstmals die Nutzung einer gentechnisch veränderten Tierart als Nahrungsmittel in den USA zugelassen. Die Aufzucht der Lachsart, die in Kanada und Panama erfolgt, ist mit besonderen Auflagen verbunden, die sich insbesondere auf die Haltung in kontrollierten Aquakulturen beziehen.

Die Zulassung von „AquAdvantage” wurde in den USA von Protesten begleitet, die sich vor allem auf das Fehlen einer Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln bezog, welche die veränderte Lachsart enthalten. Daraufhin erließ die FDA am 29. Januar 2016 ein Import- und Verkaufsverbot dieser Lachsart („Import Alert 99-40”), das so lange in Kraft bleiben sollte, bis entsprechende Kennzeichnungsregeln erlassen werden. Im Juli 2016 beschloss der US-Kongress ein Gesetz zur Kennzeichnungspflicht gentechnisch veränderter Lebensmittel und beauftragte das US-Landwirtschaftsministerium mit dessen Umsetzung. Dieses veröffentlichte am 20. Dezember 2018 entsprechende Richtlinien („National Bioengineered Food Disclosure Standard”). Die FDA, obgleich ihr unterdessen die Zuständigkeit für die Kennzeichnungspflicht entzogen worden war, beurteilte die vom US-Landwirtschaftsministerium herausgegebenen Richtlinien als angemessene Umsetzung der Kennzeichnungspflicht und hob das Import- und Verkaufsverbot am 8. März 2018 wieder auf.

Zusammenstellung von Informationen zur Lachsart „AquAdvantage” und ihrer Genehmigung für die Lebensmittelherstellung durch die FDA: Online Version (Englisch)

Pressemitteilung der FDA zur Aufhebung des Import- und Verkaufsverbot („Import Alert 99-40”) von AquAdvantage: Online Version (Englisch)

Richtlinien des US-Landwirtschaftsministerium zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel („National Bioengineered Food Disclosure Standard”): Online Version (Englisch)

Hingegen können bereits seit 2004 Aquarienbesitzende in den USA gentechnisch veränderte Zebrafische („GloFish”) kaufen, die bei Lichteinfall leuchten. Schon seit 2003 ist auf dem taiwanesischen Markt ein ähnlich veränderter Zebrafisch unter dem Namen „Nachtperle” erhältlich.

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