Anwendungsziele der PID

Nach dem Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik kann diese unter bestimmten Bedingungen erlaubt werden, wenn bei den Eltern das hohe Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit vorliegt oder wenn eine hohe Wahrscheinlickeit besteht, dass eine schwerwiegenden Schädigung des Embryos zu einer Tot- oder Fehlgeburt führt. Auf eine Präzisierung von „hoher” Wahrscheinlichkeit und „schwerwiegender” Erbkrankheit wurde verzichtet.

Ein Diskussionsentwurf der Bundesärztekammer zu einer Richtlinie zur Präimplantationsdiagnostik aus dem Jahr 2000 sieht eine Begrenzung der PID auf Paare vor „für deren Nachkommen ein hohes Risiko für eine bekannte und schwerwiegende, genetisch bedingte Erkrankung besteht”:

Bundesärztekammer (2000): Diskussionsentwurf der Bundesärztekammer zu einer Richtlinie zur Präimplantationsdiagnostik. In: Deutsches Ärzteblatt 97(9), A-525-528. Online Version

In die weitere Diskussion der angemessenen Anwendungsziele der PID und die Gefahr einer schleichenden Anwendungserweiterung führen ein:

Stollorz, Volker (2000): Erbgut-Check für Embryonen. Die PID beschwört eine neue Eugenik herauf. In: Die Zeit 2000, Nr. 10 Bildung und Wissen.

Schuh, Hans (2000): Erbgut-Check für Embryonen. Die Zukunftstechnik PID könnte viel Leid lindern. In: Die Zeit 2000, Nr. 10 Bildung und Wissen.

Jachertz, Norbert (2000): Präimplantationsdiagnostik: Am Rande der schiefen Bahn. In: Deutsches Ärzteblatt 97(9), A-507.

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