Memorandum zur Präimplantationsdiagnostik der Bundesärztekammer (BÄK)

Die Bundesärztekammer (BÄK) geht in ihrem Memorandum zur PID vom 17. Februar 2011 davon aus, dass die Entnahme nicht-totipotenter Zellen aus der Blastozyste zu diagnostischen Zwecken, die am Ende das Ziel haben soll, eine Schwangerschaft einzuleiten, mit dem ESchG vereinbar ist. Das Memorandum sieht eine restriktive Anwendung der PID vor, indem es diese auf Paare beschränkt, für deren Nachkommen ein hohes Risiko für eine bekannte und schwerwiegende, genetisch bedingte Erkrankung vorliegt. Diese bekannten und schwerwiegenden, genetisch bedingten Erkrankungen werden im Einzelnen nicht benannt. Strikt abgelehnt wird die Zulassung der PID mit dem Ziel der biologischen Geschlechtsbestimmungen ohne Krankheitsbezug oder im Rahmen von Maßnahmen der assistierten Reproduktion im Allgemeinen. Gefordert wird zudem eine umfassende Information und Aufklärung sowie kompetente Beratung. Dem Memorandum ging eine langjährige kontroverse Debatte voraus. Im Jahr 2000 hatten sich die Delegierten des Deutschen Ärztetages noch mit knapper Mehrheit gegen die Zulassung der PID ausgesprochen. Auf dem 114. Ärztetag 2011 sprach sich eine deutliche Mehrheit der Delegierten nun für ihre Zulassung in engen Grenzen aus und folgte damit dem Vorstandsantrag.

Bundesärztekammer (2011): Memorandum zur Präimplantationsdiagnostik. Online Version

Bundesärztekammer (2000): Diskussionsentwurf zu einer Richtlinie zur Präimplantationsdiagnostik. In: Deutsches Ärzteblatt 97(9), A525–528. Online Version

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