Instrumentalisierung

Einem erstmals durch Kant (1785) formuliertem ethischen Theorem zufolge, ist die vollständige Instrumentalisierung von Menschen als Verletzung ihrer Würde ethisch immer unzulässig. Eine vollständige Instrumentalisierung liegt dann vor, wenn ein Mensch ausschließlich als Mittel zur Realisierung von (ihm fremden) Zwecken benutzt wird und nicht zugleich als Selbstzweck respektiert wird. Dieser Gedanke findet nicht zuletzt seinen Niederschlag in Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes. Kritiker*innen machen geltend, dass die Herstellung von Embryonen ausschließlich zum Zweck der Herbeiführung einer Schwangerschaft legitim sei. Alle anderen möglichen Zwecke, beispielsweise Forschung, seien dem Embryo äußerlich und stellten insofern eine nicht akzeptable Form der Instrumentalisierung dar. Dieses Argument kann auch im Hinblick auf die Selektion eines HLA-kompatiblen Embryos als Spender für ein bereits lebendes Geschwisterkind geltend gemacht werden. Befürworter*innen argumentieren demgegenüber, der ausgewählte Embryo werde auch um seiner selbst willen eingepflanzt. Außerdem sei es so möglich einem schwerkranken Kind zu helfen, was in einer Güterabwägung mit berücksichtigt werden müsse (siehe dazu Devolder 2005).

Kant, Immanuel (1785): Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Herausgegeben von Karl Vorländer. Hamburg: Meiner, 1994 (Philosophische Bibliothek 41).

Devolder, Katrien (2005): Preimplantation HLA typing: having children to save our loved ones. In: Journal of Medical Ethics 31(10), 582–586.

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