Instrumentalisierungsverbot

Einem erstmals durch Immanuel Kant (1785) formuliertem ethischen Theorem zufolge ist die vollständige Instrumentalisierung von Menschen als Verletzung ihrer Würde ethisch immer unzulässig. Eine vollständige Instrumentalisierung liegt dann vor, wenn ein Mensch ausschließlich als Mittel zur Realisierung von (ihm fremden) Zwecken benutzt und nicht zugleich als Selbstzweck respektiert wird. Dieser Gedanke findet nicht zuletzt seinen Niederschlag in Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes. 

Kant, I. (1785): Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Herausgegeben von Karl Vorländer. Hamburg: Meiner, 1994 (Philosophische Bibliothek 41).

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